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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung von Existenzgründern durch Gewährung von Mikrodarlehen (Richtlinie ESF-Mikrodarlehen)

Vollzitat: Berichtigung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung von Existenzgründern durch Gewährung von Mikrodarlehen (Richtlinie ESF-Mikrodarlehen) vom 29. September 2008 (SächsABl. S. 1355)

Berichtigung
der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Förderung von Existenzgründern durch Gewährung von Mikrodarlehen
(Richtlinie ESF-Mikrodarlehen)

Vom 29. September 2008

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums fürWirtschaft und Arbeit zur Förderung von Existenzgründern durch die Gewährung von Mikrodarlehen (Richtlinie ESF-Mikrodarlehen) vom 11. Juni 2008 (SächsABl. S. 887) wird wie folgt berichtigt:

In Nummer 5 wird bei Zinssatz das Wort „Referenzzinssatz“ durch das Wort „Basissatz¹“ ersetzt.

Es wird folgender Fußnotentext eingefügt:

„1
Mitteilung der Kommission über die Änderung der Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinssätze (ABl. C 14 vom 19. Januar 2008, S. 6).“

Dresden, den 29. September 2008

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Wiemer
Abteilungsleiterin

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2008 Nr. 43, S. 1355
    Fsn-Nr.: 559

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Juni 2008

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2009