Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Formblätter für Prüfungen an berufsbildenden Schulen
(VwV Formblätter bbSch)
Vom 10. Februar 2009
1. Verwendung von Formblättern
In den Prüfungen der berufsbildenden Schulen sind folgende Formblätter zu verwenden:
- a)
- Notenliste (Anlage 1);
- b)
- Protokoll über die schriftliche Prüfung (Anlage 2);
- c)
- Protokoll über die mündliche Prüfung, die zusätzliche mündliche Prüfung, das Fachgespräch (Anlage 3);
- d)
- Protokoll über die praktische Prüfung (Anlage 4);
- e)
- Protokoll über den praktischen Prüfungsteil im Leistungskursfach erste Fremdsprache am Beruflichen Gymnasium (Anlage 5);
- f)
- Protokoll über die Abitur-Schlusssitzung (Anlage 6).
2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu Formblättern für Prüfungen an berufsbildenden Schulen vom 1. Juni 1993 (ABl. SMK S. 223), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628), außer Kraft.
Dresden, den 10. Februar 2009
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Hansjörg König
Staatssekretär