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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Sechste Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen an die Sächsische Tierseuchenkasse

Vollzitat: Sechste Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen an die Sächsische Tierseuchenkasse vom 25. Juni 2010 (SächsABl. S. 1118)

Sechste Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
zur Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen an die Sächsische Tierseuchenkasse

Vom 25. Juni 2010

1.
Die Anlage zur Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Gewährung von Zuschüssen an die Sächsische Tierseuchenkasse vom 20. November 2002 (SächsABl. S. 1257), zuletzt geändert durch Richtlinie vom 28. April 2008 (SächsABl. S. 756), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2553), wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen wie folgt geändert: Die Anlage erhält die aus der Anlage zu dieser Richtlinie ersichtliche Fassung.
2.
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft.

Dresden, den 25. Juni 2010

Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Christine Clauß

Anlage

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2010 Nr. 32, S. 1118
    Fsn-Nr.: 5563

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2010

    Vorschrift außer Kraft mit Ablauf des:
    20. September 2019