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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über das Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Erfassung von Tierverlusten durch die Mareksche Erkrankung bei Rassehühnern

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über das Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Erfassung von Tierverlusten durch die Mareksche Erkrankung bei Rassehühnern vom 24. November 2011 (SächsABl. 2012 S. 177), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2023 (SächsABl. SDr. S. S 306)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
über das Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Erfassung von Tierverlusten durch die Mareksche Erkrankung bei Rassehühnern

Vom 24. November 2011

Bei der Marekschen Krankheit handelt es sich um eine bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) gelistete Tierseuche, für die in Deutschland Meldepflicht besteht. Diese hoch ansteckende Viruserkrankung bei Hühnern ist weltweit verbreitet und führt zu massiven wirtschaftlichen Verlusten. Sie wird durch Herpesviren verursacht, die in der Umwelt und den Tieren sehr lange infektiös bleiben und somit eine permanente Infektionsgefahr darstellen. Die Erkrankung kann einerseits als klassische Form mit Lähmungen der Gliedmaßen und andererseits als tumoröse Form auftreten, die zu massiven Verlusten im Bestand führen kann. Neben den klinischen Erkrankungen kommt es auch zu einer Schwächung des Immunsystems, so dass die Tiere anfällig für weitere Krankheitserreger werden.

In Deutschland werden nahezu alle Wirtschaftsgeflügelbestände gegen die Mareksche Krankheit geimpft, klinische Erkrankungen treten nur noch selten auf. Dagegen werden Impfungen in Rassegeflügelhaltungen nur selten durchgeführt, so dass es dort bei empfänglichen Hühnerrassen immer wieder zum Auftreten der Marekschen Erkrankung kommt. Diese Bestände bilden ein ständiges Infektionspotential für Wirtschaftsgeflügelbestände, bei denen nach einer Infektion zwar keine Mareksche Krankheit ausbricht, aber durch Immunsupression ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Es ist jedoch auch möglich, dass Klinik in geimpften Beständen auftritt. Ob es sich in diesen Fällen um Impfdurchbrüche oder mangelnde Sorgfalt bei der Impfung handelt, ist nicht geklärt.

Ziele des Programms

Das Programm soll über eine gezielte Untersuchung von Tierverlusten in Rassegeflügelhaltungen zwischen der 6. bis zur 30. Lebenswoche die Anzahl an Marekscher Erkrankung erfassen und somit ein objektives Bild über das Vorkommen der Erkrankung und die Erkrankungsform aufzeigen.

Durch Beratung der betroffenen Halter und Aufklärung in den Vereinen soll der Schaden durch die Mareksche Erkrankung minimiert werden.

Aufbau des Programms

1.
Aufklärung von Rassegeflügelhaltern über die Mareksche Erkrankung und Vorstellen des Programms im Rahmen von Informationsveranstaltungen.
2.
Sektionen von maximal zwei verendeten Jungtieren pro gemeldetem Bestand im Alter von der 6. bis zur 30. Lebenswoche an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) und differentialdiagnostische Abklärung der Ursachen mit dem Schwerpunkt auf Mareksche Erkrankungen. Erhebung von betriebsspezifischen Daten in einem für das Programm entwickelten Vorbericht.
3.
Beratung der betroffenen Halter und Entwicklung individueller Maßnahmen und Impfprogramme.
4.
Jährliche Auswertung der Untersuchungsergebnisse.

Verfahrensweise

Bei Tierverlusten oder bei Verdacht auf die Mareksche Erkrankung innerhalb des unter Nummer 2 benannten Zeitraums kann der Tierhalter über das Programm eine Untersuchung von ein bis zwei Tieren an der Landesuntersuchungsanstalt veranlassen. Über ein programmeigenes Formular für den Vorbericht, den sich der Tierhalter über die Internetseite der Tierseuchenkasse ausdrucken kann, werden bestandsspezifische Daten erfasst, die für eine Auswertung der Untersuchung notwendig sind. Zum Transport der Tiere an die LUA kann der Tierhalter den Kurierdienst der LUA über die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter nutzen.

Voraussetzungen für die Teilnahme

An dem Programm können alle bei der Sächsischen Tierseuchenkasse Beitrag zahlenden Rassegeflügelzüchter teilnehmen.

Datenübermittlung

Da es sich um eine meldepflichtige Erkrankung handelt erklärt sich jeder Teilnehmer dazu bereit, dass alle erhobenen Daten auch den zuständigen Behörden zur Einsicht zur Verfügung stehen. Die erhobenen Daten werden datenschutzrechtlich behandelt.

Kosten

Die Kosten der Maßnahmen trägt der Tierbesitzer. Die Sächsische Tierseuchenkasse beteiligt sich entsprechend der Leistungssatzung in der jeweils geltenden Fassung in Form einer Beihilfe an den Kosten des Programms. Voraussetzung für die Zahlung von Leistungen der Sächsischen Tierseuchenkasse ist die Einhaltung der Anforderungen dieses Programms.

Inkrafttreten

Das Programm tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

Dresden, den 24. November 2011

Sächsisches Staatsministerium
für Soziales und Verbraucherschutz
Dr. Koch
Abteilungsleiter

Sächsische Tierseuchenkasse
Gelfert
Vorsitzender des Verwaltungsrates

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2012 Nr. 6, S. 177
    Fsn-Nr.: 634-V12.2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2012