Gesetz
zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Vom 4. Juli 2017
Der Sächsische Landtag hat am 21. Juni 2017 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Gesetz
zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
1Dem Zwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 16. Dezember 2016 zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. 2Der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.
Dresden, den 4. Juli 2017
Der Landtagspräsident
In Vertretung
Andrea Dombois
Erste Vizepräsidentin
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich