Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen und der VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen
Vom 13. Mai 2019
I.
Änderung der VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen
- 1.
- Ziffer IV Buchstabe A wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angabe „A.01.08 Jahreszeugnis Berufsvorbereitungsjahr“ wird eingefügt.
- b)
- Die bisherigen Angaben „A.01.08 Zeugnis Berufsvorbereitungsjahr“ bis „A.01.11 Zeugnis Berufsgrundbildungsjahr (ohne Erfolg)“ werden die Angaben A.01.09 bis A.01.12.
- 2.
- Die bisherigen Anlagen zu Ziffer IV „Muster A.01.08“ bis „Muster A.01.11“ werden die Anlagen „Muster A.01.09“ bis „Muster A.01.12“.
- 3.
- Die Anlagen A.01.08 und C.01.01 werden wie folgt gefasst:
II.
Änderung der VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen
- 1.
- In Ziffer I Nummer 2 Buchstabe a Satz 2 werden die Wörter „Sächsischen Bildungsinstitutes“ durch die Wörter „Landesamtes für Schule und Bildung, Standort Radebeul,“ ersetzt.
- 2.
- Ziffer II Buchstabe A wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Angabe A.3 werden die Wörter „mit berufspraktischen Aspekten“ gestrichen.
- b)
- Die Angabe A.4 wird wie folgt gefasst „Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme/Einstiegsqualifizierung der Bundesagentur für Arbeit“.
- 3.
- Die Bezeichnungen der Anlagen zu Ziffer II werden wie folgt gefasst:
- „Teil A –
- Berufsschule
- Teil B –
- Berufsfachschule
- Teil C –
- Fachschule (gültig ab Schuljahr 2017/2018)
- Teil D –
- Fachoberschule
- Teil E –
- Berufliches Gymnasium
- Teil F –
- Auslaufende Stundentafeln (Schulart Fachschule)“.
- 4.
- Die Anlage A.3 zu Ziffer II wird wie folgt gefasst:
Anlage RST Schule/Klasse A.3 RST Berufsschule – Vorbereitungsklasse A.3 Unterricht Unterricht Gesamtausbildungsstunden Unterricht Gesamt-
ausbildungs-
stundenPflichtbereich 1200 Deutsch als Zweitsprache 960 Grundlagen der Ausbildungsreife und Berufsorientierung*) 240 Wahlbereich 80 *) Unterricht in zwei getrennten Modulen: „Grundlagen der Ausbildungsreife“ und „Berufsorientierung“
- 5.
- In der Anlage A.4 wird die Angabe „Berufsschule – Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BvB)/Einstiegsqualifizierung (EQ)“ durch die Angabe „Berufsschule – Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme/Einstiegsqualifizierung der Bundesagentur für Arbeit“ ersetzt.
Dresden, den 13. Mai 2019
Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz