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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Lehrkräftequalifizierung im Freistaat Sachsen

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Lehrkräftequalifizierung im Freistaat Sachsen vom 26. März 2020 (SächsGVBl. S. 125)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Lehrkräftequalifizierung im Freistaat Sachsen

Vom 26. März 2020

Aufgrund des § 40 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Satz 3 Nummer 2 des Sächsischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBl. S. 648) verordnet das Staatsministerium für Kultus:

Artikel 1
Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur berufsbegleitenden Qualifizierung von Lehrkräften an Schulen im Freistaat Sachsen
(Lehrer-Qualifizierungsverordnung – LehrerQualiVO)

Artikel 2
Änderung der Lehramtsprüfungsordnung II

§ 4 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 der Lehramtsprüfungsordnung II vom 12. Januar 2016 (SächsGVBl. S. 9), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 568) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

„3.
eine Grundqualifikation gemäß § 2 Absatz 3 Nummer 1 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung vom 26. März 2020 (SächsGVBl. S. 121), in der jeweils geltenden Fassung, nachweist und eine damit verbundene Ausbildung vorweist, die nach Inhalt und Umfang nicht wesentlich abweicht von einer entsprechenden Ausbildung nach der Lehramtsprüfungsordnung I in einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt sowie die wissenschaftliche Ausbildung in einem weiteren Fach, in einer Fachrichtung oder in einem Förderschwerpunkt nach den §§ 3 bis 9 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung absolviert hat,“.

Artikel 3
Änderung der Sächsischen
Lehrerausbildungszuschussverordnung

§ 2 Absatz 3 der Sächsischen Lehrerausbildungszuschussverordnung vom 1. März 2018 (SächsGVBl. S. 51) wird wie folgt gefasst:

„(3) Die Höhe des Vergütungssatzes beträgt 30,27 Euro.“

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Lehrer-Qualifizierungsverordnung vom 6. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 656), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 568) geändert worden ist, außer Kraft.

Dresden, den 26. März 2020

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2020 Nr. 7, S. 125
    Fsn-Nr.: 710-1.94A

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 7. April 2020