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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Anordnung des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Fortsetzung der elektronischen Aktenführung beim Arbeitsgericht Chemnitz

Vollzitat: Anordnung des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Fortsetzung der elektronischen Aktenführung beim Arbeitsgericht Chemnitz vom 23. Februar 2022 (SächsJMBl. S. 12)

Anordnung
des Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
über die Fortsetzung der elektronischen Aktenführung beim Arbeitsgericht Chemnitz

Vom 23. Februar 2021

1.
Am Arbeitsgericht Chemnitz werden die Akten in allen Verfahren, die ab dem 29. März 2021 neu eingehen, elektronisch geführt. Ausgenommen hiervon sind die arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren.
2.
Eine Übertragung der seit dem 30. November 2020 geführten Ersatzakten in die elektronische Form unterbleibt.
3.
Die Anordnung tritt sofort in Kraft.

Dresden, den 23. Februar 2021

Mathias Weilandt

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2022 Nr. 2, S. 12
    Fsn-Nr.: 300

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 23. Februar 2022