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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet”

Vollzitat: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet” vom 5. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 558)

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2023 Nr. 14, S. 558
    Fsn-Nr.: 520

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2023