Aufhebung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Bezeichnung der Hochschulgrade an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
Vollzitat: Aufhebung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Bezeichnung der Hochschulgrade an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) vom 6. August 2024 (SächsGVBl. S. 771)
Bestandteil der Vorschrift Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung laufbahnrechtlicher Regelungen der Polizei