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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV A 14-Qualifizierung Allgemeine Verwaltung

Vollzitat: VwV A 14-Qualifizierung Allgemeine Verwaltung vom 20. Januar 2025 (SächsABl. S. 150)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die modulare Qualifizierung von Beamtinnen und Beamten der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 für Ämter der Besoldungsgruppe A 14 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung
(VwV A 14-Qualifizierung Allgemeine Verwaltung)

Vom 20. Januar 2025

I.
Allgemeines

1.
Diese Verwaltungsvorschrift regelt ergänzend zu § 27 Absatz 2 Satz 1 des Sächsischen Beamtengesetzes und § 22 Absatz 2 der Sächsischen Laufbahnverordnung die näheren Voraussetzungen für die Teilnahme von Beamtinnen und Beamten der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 an einer modularen Qualifizierung für die Übernahme eines Amtes der Besoldungsgruppe A 14 in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung sowie deren Inhalt, Umfang und Ablauf.

II.
Zuständigkeit

2.
Der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen (HSF Meißen) obliegt
a)
die Konzeption, Organisation und Durchführung der Qualifizierung,
b)
die Anrechnung anderweitig absolvierter Seminare auf Antrag der obersten Dienstbehörde,
c)
die Bestellung der Prüferinnen und Prüfer für die Leistungsnachweise und die Abschlussklausur,
d)
die Feststellung der Zulassung zur Abschlussklausur und zum Prüfungsgespräch,
e)
die Ausstellung und Aushändigung des Zeugnisses über das erfolgreiche Absolvieren der modularen Qualifizierung.
3.
Dem Landespersonalausschuss obliegt die Regelung und Durchführung des Prüfungsgesprächs sowie die Meldung des Ergebnisses an die oberste Dienstbehörde und die HSF Meißen.

III.
Auswahl und Anmeldung der Teilnehmenden

4.
Jede oberste Dienstbehörde trifft die Auswahl der Beamtinnen und Beamten für ihren Geschäftsbereich, die bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 Absatz 1 Satz 1 der Sächsischen Laufbahnverordnung für die Qualifizierung zugelassen werden sollen. § 164 Absatz 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ist zu beachten.
5.
Die obersten Dienstbehörden melden jeweils zum Ende Januar eines Jahres der HSF Meißen ihren Bedarf an Plätzen für die im laufenden Jahr beginnende Qualifizierung. Eine namentliche Benennung der teilnehmenden Beamtinnen und Beamten ist bis Ende Mai des jeweiligen Jahres vorzunehmen.
6.
Beamtinnen und Beamte sind für die Teilnahme an den Modulen an der HSF Meißen, die Aufsichtsarbeiten und die Prüfungsleistungen von der Dienststelle freizustellen.

IV.
Inhalt und Umfang der Qualifizierung

7.
Die Qualifizierung erfordert für die Laufbahn der Allgemeinen Verwaltung eine Fortbildung im Bereich der fachlichen Kompetenz gemäß § 22 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 der Sächsischen Laufbahnverordnung mit einem Umfang von mindestens 350 Unterrichtsstunden und im Bereich der personalen Kompetenz gemäß § 22 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Sächsischen Laufbahnverordnung mit einem Umfang von mindestens 100 Unterrichtsstunden.
8.
Die Qualifizierung zur Verbesserung der fachlichen Kompetenz erfolgt in den Modulen:
a)
Modul 1 „Staats- und Verwaltungsrecht; Europarecht“,
b)
Modul 2 „Personalmanagement einschließlich Dienst- und Tarifrecht“,
c)
Modul 3 „Ressourcen- und Finanzmanagement“,
d)
Modul 4 „Verwaltungs- und Projektmanagement“,
e)
Modul 5 „Digitalisierung und E-Government“.
9.
Die Qualifizierung zur Verbesserung der personalen Kompetenz erfolgt durch das Modul 6 „Übernahme von Führungsverantwortung“.
10.
Auf Antrag der obersten Dienstbehörde rechnet die HSF Meißen in begründeten Einzelfällen anderweitig absolvierte Seminare an, wenn sie nach Art, Aktualität, Inhalt und Umfang mit Seminaren der Module nach Nummer 8 und 9 vergleichbar sind.
11.
Der Umfang und die konkreten Inhalte der Module ergeben sich aus dem Rahmenstoffplan (Anlage).

V.
Teilnahme

12.
Die HSF Meißen führt zum Nachweis der Teilnahme an den Modulen für die personale und fachliche Kompetenz eine taggenaue Anwesenheitsliste. Versäumte Unterrichtsstunden sollen in geeigneter Form nachgearbeitet werden.
13.
In den Modulen 1 und 3 wird je eine schriftliche Aufsichtsarbeit mit einem Umfang von jeweils fünf Stunden erbracht. Die Aufsichtsarbeiten werden von einer Prüferin oder einem Prüfer bewertet. Es wird ohne Benotung festgestellt, ob die Aufsichtsarbeit bestanden oder nicht bestanden ist.

VI.
Prüfungsleistungen

14.
Prüfungsleistungen im Sinne von § 22 Absatz 2 Satz 2 der Sächsischen Laufbahnverordnung sind die Abschlussklausur und das Prüfungsgespräch.
15.
Prüfungsleistungen werden mit einer der folgenden Noten und Punktzahlen bewertet:
Bewertung
Note
(Beno-
tung)
Punktzahlen Beschreibung
Note (Benotung) Punktzahlen Beschreibung
sehr gut 14 bis 15 Punkte eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
gut 11 bis 13 Punkte eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
befriedigend 8 bis 10 Punkte eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht
ausreichend 5 bis 7 Punkte eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht
mangelhaft 2 bis 4 Punkte eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung
ungenügend 0 bis 1 Punkte eine völlig unbrauchbare Leistung

VII.
Abschlussklausur

16.
Die Beamtin oder der Beamte ist zur Abschlussklausur zugelassen, wenn beide Aufsichtsarbeiten nach Nummer 13 bestanden wurden.
17.
Die Abschlussklausur hat einen Umfang von fünf Stunden. Sie kann Inhalte aller Module umfassen. Die Auswahl der Klausuraufgaben trifft die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses aus Vorschlägen der HSF Meißen. Die Abschlussklausur wird von zwei Prüferinnen oder Prüfern mit jeweils einer ganzen Punktzahl bewertet. Der Zweitprüferin oder dem Zweitprüfer ist die Erstbewertung der Klausur samt Begründung bekannt zu geben. Weichen die beiden Bewertungen um nicht mehr als drei Notenpunkte voneinander ab, gilt der Durchschnitt der beiden Punktzahlen als Gesamtpunktzahl. Andernfalls wird, soweit sich die Prüferinnen oder Prüfer nicht einigen oder auf höchstens drei Notenpunkte annähern, die Gesamtpunktzahl durch eine dritte Prüferin oder einen dritten Prüfer innerhalb des Rahmens der beiden Bewertungen festgesetzt. Beträgt die Gesamtpunktzahl mindestens 4,00 Punkte, wird die Beamtin oder der Beamte zum Prüfungsgespräch zugelassen.

VIII.
Prüfungsgespräch

18.
Die HSF Meißen meldet die zugelassenen Beamtinnen und Beamten mit ihrer jeweiligen Gesamtpunktzahl an die oberste Dienstbehörde. Die oberste Dienstbehörde beantragt die Durchführung des Prüfungsgesprächs beim Landespersonalausschuss.
19.
Das Prüfungsgespräch soll einen Umfang von einer Stunde haben. Gegenstand des Prüfungsgesprächs ist auch, ob die Beamtin oder der Beamte nach ihrer oder seiner Persönlichkeit geeignet ist, Führungsaufgaben der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 wahrzunehmen.
20.
Das Prüfungsgespräch ist bestanden, wenn es mit mindestens vier Punkten bewertet wurde.

IX.
Abschluss der Qualifizierung

21.
Die Qualifizierung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Abschlussklausur und das Prüfungsgespräch bestanden wurden.
22.
Die Gesamtnote der erfolgreich abgeschlossenen Qualifizierung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Punktzahlen der beiden Prüfungsleistungen. Das Ergebnis wird auf zwei Dezimalstellen berechnet, die weiteren Dezimalstellen bleiben unberücksichtigt.

X.
Wiederholung von Aufsichtsarbeiten und Prüfungsleistungen

23.
Nicht bestandene Aufsichtsarbeiten und Prüfungsleistungen können jeweils einmal wiederholt werden. Die Zulassung zur Wiederholung erfolgt auf Antrag der Beamtin oder des Beamten, der innerhalb eines Monats nach der Mitteilung über das Nichtbestehen zu stellen ist. Nummer 18 gilt entsprechend. Bei erneutem Nichtbestehen oder Ablauf der Frist nach Satz 2 ist die Qualifizierung endgültig nicht bestanden.
24.
Beamtinnen und Beamte können ihre Aufsichtsarbeiten und die Abschlussklausur bei der HSF Meißen einsehen.

XI.
Dienstliche Beurteilung

25.
Die Durchführung der Qualifizierung und die Gesamtnote sollen in der dienstlichen Beurteilung als wesentliche Aufgabe aufgeführt und angemessen berücksichtigt werden. Hierfür kommt insbesondere der Kompetenzbereich Fachkompetenz in Betracht.

XII.
Übergangsregelung

26.
Für vor dem Jahr 2025 begonnene Qualifizierungen ist die VwV A 14-Qualifizierung Allgemeine Verwaltung vom 25. Februar 2015 (SächsABl. S. 387), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 4. März 2019 (SächsABl. S. 487) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2023 (SächsABl. SDr. S. S 243), weiter anzuwenden.

XIII.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

27.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und ist erstmals für die im Jahr 2025 beginnende Qualifizierung anzuwenden. Gleichzeitig tritt die VwV A 14-Qualifizierung Allgemeine Verwaltung vom 25. Februar 2015 (SächsABl. S. 387), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 4. März 2019 (SächsABl. S. 487) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2023 (SächsABl. SDr. S. S 243), außer Kraft.

Dresden, den 20. Januar 2025

Der Staatsminister des Innern
Armin Schuster

Anlage
(zu Nummer 11)

Rahmenstoffplan

Rahmenstoffplan für die Qualifizierung nach § 27 Absatz 2 des Sächsischen Beamtengesetzes, § 22 Absatz 2 der Sächsischen Laufbahnverordnung und der VwV A 14-Qualifizierung Allgemeine Verwaltung in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung im Bereich der fachlichen und personalen Kompetenz:

Kompetenz
Modul Modulbezeichnung Umfang in Unterrichtsstunden
I. Fachliche Kompetenz
Modul Modulbezeichnung Umfang in Unterrichts-
stunden
Modul 1 Staats- und Verwaltungsrecht; Europarecht 108
Modul 2 Personalmanagement einschließlich Dienst- und Tarifrecht 54
Modul 3 Ressourcen- und Finanzmanagement 108
Modul 4 Verwaltungs- und Projektmanagement 54
Modul 5 Digitalisierung und E-Government 54
Gesamt 378
II. Personale Kompetenz
Modul Modulbezeichnung Umfang in Unterrichtsstunden
Modul 6 Übernahme von Führungsverantwortung 103
Gesamt 103

Ein Unterrichtstag umfasst neun Unterrichtsstunden.

I. Fachliche Kompetenz

Modul 1 Staats- und Verwaltungsrecht (ca. 100 Unterrichtsstunden)

Groblernziele:

Die Teilnehmenden sollen

die Funktion des Rechts sowie die Denk- und Arbeitsweise bei der Rechtsanwendung und -auslegung kennen und verstehen,
die Methode der Fallbearbeitung für den Bereich des Staats- und Verwaltungsrechts und für weitere ausgewählte Rechtsbereiche beherrschen,
die für das Verwaltungshandeln dominierenden Rechtsnormen kennen und ihre Funktion und Bedeutung im Gesamtrechtsgefüge verstehen sowie
die enge Verzahnung zwischen nationalem Recht und den Einflüssen EU-rechtlicher Vorschriften kennen und verstehen können.
Modul 1
Thema Unterrichtsstunden Inhalte Lernziele
Thema Unter-
richts-
stunden
Inhalte Lernziele
Staatsrecht 36 Einführung in die juristische Methodenlehre
Allgemeine Rechtslehre
Elemente des Rechtssystems
Zusammenhang der Elemente des Rechtssystems
Die Teilnehmenden sollen das Gesamtgefüge des Rechtssystems und seine Elemente sowie die Funktion des Rechts kennen und verstehen. Sie sollen die rechtswissenschaftliche Methodenlehre verstehen und insbesondere bei der Fallbearbeitung im Verwaltungsrecht anwenden können.
Verfassungsstrukturprinzipien
Republikanisches Prinzip
Demokratieprinzip
Rechtsstaatsprinzip
Sozialstaatsprinzip
Die Teilnehmenden sollen die tragenden Grundentscheidungen, Strukturprinzipien und Gestaltungsziele des Grundgesetzes kennen und verstehen sowie die rechtlichen Gründe für ihre Geltung auf Landesebene kennen.
Rechtliche Grundlagen der Staatsorganisation im Bund und im Freistaat Sachsen einschließlich des Kommunalverfassungsrechts, insbesondere:
Staatsorganisationsregelungen im Grundgesetz und in der Landesverfassung
Staatsorgane des Bundes
Staatsorgane des Freistaates Sachsen
Kommunale Selbstverwaltung
Überblick über das Kommunalverfassungsrecht
Die Teilnehmenden sollen die Organe des Staates sowie deren rechtliche Stellung auf Bundes- und Landesebene kennen und verstehen. Sie sollen einen Überblick über die kommunale Ebene einschließlich des Kommunalverfassungsrechts besitzen.
Grundrechte des Grundgesetzes und der Landesverfassung
Funktion und System der Grundrechte und grundrechtsähnlichen Rechte
Abgrenzung zu institutionellen Garantien und Staatszielbestimmungen
Einzelne Grundrechte des Grundgesetzes und der Landesverfassung
Die Teilnehmenden sollen das System und die Struktur der Grundrechte und grundrechtsähnlichen Rechte sowie deren Bedeutung für das Verwaltungshandeln vertiefen. Sie sollen den Schutzbereich der praktisch bedeutsamsten Grundrechte sowie die Prinzipien der verfassungsimmanenten und gesetzlichen Schranken kennen und insbesondere die Eigentumsgarantie als Grenze des Verwaltungshandelns verstehen.
Allgemeines
Verwaltungsrecht
54
Besondere Formen und Funktionen des Verwaltungshandelns
Überblick über das Verwaltungsverfahren
Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten
Rechtsbehelfe
Planfeststellungsverfahren und förmliches Verwaltungsverfahren
Ausgewählte Probleme der Verwaltungsaktlehre
Praxisrelevante Fragen zum öffentlich-rechtlichen Vertrag
Informationsbeschaffung im Rahmen des Verwaltungshandelns
Bezüge zum Besonderen Verwaltungsrecht
Die Teilnehmenden sollen Bedeutung und Funktion des Verwaltungshandelns, vor allem des Verwaltungsverfahrens, sowie des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes kennen und verstehen. Sie sollen die wichtigsten Regelungen über das Verwaltungsverfahren, mit Berücksichtigung des Planfeststellungsverfahrens und des öffentlich-rechtlichen Vertrags, kennen und anwenden können.
Europarecht 18
Institutionelles Europarecht
Quellen und Wirkungen des Europarechts
Grundrechte, Grundfreiheiten und Unionsbürgerschaft (Überblick)
Vollzug des Europarechts
Binnenmarkt und Grundfreiheiten
Grundzüge der Wettbewerbs- und Beihilfenpolitik
Die Teilnehmenden sollen die Kenntnisse zu rechtlichen, institutionellen und ökonomischen Grundlagen der Europäischen Union vertiefen sowie über die politischen Grundsätze erweitern.
Summe
Unterrichtsstunden
108

Modul 2 Personalmanagement einschließlich Dienst- und Tarifrecht (ca. 50 Unterrichtsstunden)

Groblernziele:

Die Teilnehmenden sollen

die Herausforderungen eines zeitgemäßen Personalmanagements in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels kennenlernen,
die rechtlichen Grundlagen des Beamten- und Tarifrechts beherrschen sowie
die personalrechtlichen Bezüge in ihrer Rolle als zukünftige Bedienstete der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 und gegebenenfalls Führungskraft in einer Behörde verstehen.
Modul 2
Thema Unterrichtsstunden Inhalte Lernziele
Thema Unter-
richts-
stunden
Inhalte Lernziele
Personal-
management
18
Grundsätze bei der Personalauswahl
Onboarding von Bediensteten
Gestaltung des Wissenstransfers/Offboarding von Bediensteten
Umgang mit Arbeitsunfähigkeit von Bediensteten
Beteiligungsrechte der Personalvertretung
Die Teilnehmenden sollen wesentliche Handlungsfelder des Personalmanagements im Hinblick auf die neue Rolle als Bediensteter der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 kennenlernen
Beamtenrecht 18
Grundlagen des Beamtenrechts einschließlich des Laufbahnrechts
Überblick über aktuelle Entwicklungen im Beamten-, Disziplinar-, Besoldungs- und Versorgungsrecht
Diskussion beamtenrechtlicher Problemfelder unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung, insbesondere zu den Schwerpunkten Beurteilung, Beförderung, Konkurrentenstreit, Umsetzung und Versetzung
Die Teilnehmenden sollen einen Überblick über das gegenwärtige Beamtenrecht erhalten und aktuelle Entwicklungen kennenlernen.
Arbeits- und Tarifrecht 18
Grundlagen und Begriffe des Arbeits- und Tarifrechts
Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst (Begründung, Beendigung)
Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerin, des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers
Direktionsrecht vor dem Hintergrund der Tätigkeitsbewertung von Beschäftigten
Teilzeit- und Befristungsgesetz: Kalenderbefristung und Zweckbefristung
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Ansprüche wegen unerlaubter Ungleichbehandlung
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch: das Recht der behinderten Menschen
Die Teilnehmenden sollen die Systematik des öffentlichen Tarifrechts kennen und ein Grundverständnis für arbeits- und tarifrechtliche Zusammenhänge entwickeln. Sie sollen einen Überblick über die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Arbeits- und Tarifrechts erhalten und diese in der Praxis rechtssicher anwenden können.
Summe
Unterrichtsstunden
54

Modul 3 Ressourcen- und Finanzmanagement (ca. 100 Unterrichtsstunden)

Groblernziele:

Die Teilnehmenden sollen

ihr Wissen über die volks- und betriebswirtschaftlichen Grundlagen der freien Marktwirtschaft sowie des europäischen Binnenmarktes einschließlich der Geldpolitik vertiefen,
das staatliche und kommunale Haushaltsrecht sowie die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand kennenlernen.
Modul 3
Thema Unterrichtsstunden Inhalte Lernziele
Thema Unter-
richts-
stunden
Inhalte Lernziele
Volks- und
Betriebswirtschafts-
lehre
36 Marktversagen
Netzgüter
Öffentliche Güter
Makroökonomik
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
Außenwirtschaftliche Zahlungsbilanz
Antizyklische Konjunkturpolitik (Stabilitätspolitik)
Wirtschaftspolitik
Ordnungspolitik
Konzepte der Wirtschaftspolitik
Öffentliche Aufgaben und Formen der Aufgabenerfüllung
Besonderheiten öffentlicher Ziele
Zusammenhang zwischen Zielen und Aufgaben
Öffentlicher Auftrag
Möglichkeiten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
Den Teilnehmenden wird aufgezeigt, dass der Markt nicht in der Lage ist, alle wirtschaftlichen Probleme auf der Grundlage des Markt- und Preismechanismus zu lösen. Es ist vielmehr zwingend, dass der Staat in die Wirtschaft eingreift, weil deren Selbstregulierungsmechanismen nicht ausreichen.
Staatliche
Finanzwirtschaft
27 Stellung der staatlichen Finanzwirtschaft im Gesamtsystem der Volkswirtschaft
Kameralistik
Rechtsgrundlagen des staatlichen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens
Bedeutung und Funktionen der Haushaltsgrundsätze
Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes
Bewirtschaftungs- und Anordnungsbefugnis
Zusätzliche Mittel im Haushaltsvollzug
Rechnungslegung/Rechnungsprüfung
Vergleich von Kameralistik und kaufmännischem Rechnungswesen
Doppik
Grundlagen sowie Sinn und Zweck der Doppik
Rechnungswesen der Staatsbetriebe und Kommunen
Schnittstellen zur kameralen Haushaltsführung
Die Teilnehmenden sollen den Einfluss des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes und weiterer verfassungsrechtlicher Vorgaben für das einfachgesetzliche Haushaltsrecht kennen. Zudem sollen sie die wesentlichen Grundsätze der Haushalts- und Wirtschaftsführung verstehen und zentrale haushaltsrechtliche Bestimmungen auf konkrete Beschaffungsgeschäfte anwenden können. Dabei sollen auch Zusammenhänge zu verschiedenen Organisationsformen der öffentlichen Verwaltung sowie zu Reformüberlegungen zum öffentlichen Rechnungswesen erkannt werden.
Vergaberecht 27
Rechtsgrundlagen des öffentlichen Auftragswesens
Anwendungsbereiche der VOL, VOB und VOF
Auswirkungen des europäischen Rechts auf das öffentliche Auftragswesen
Grundsätzlicher Ablauf eines Vergabeverfahrens
Unterschiede der Auftragsvergabe nach der VOL, VOB und VOF
Nutzung von Rahmenverträgen
Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen sowie Unterschieden der verschiedenen Vergabevorschriften und lernen die Vergabegrundsätze und -arten kennen. Sie sollen das Instrument des Rahmenvertrages als flexible Möglichkeit der Beschaffung kennenlernen sowie andere praxisrelevante Informationen für ein gelingendes Vergabeverfahren erhalten.
Controlling 18
Ursprünge des Controllings,
Begriffserklärung und Notwendigkeit
Betriebliche Organisation
Funktionen des Controllings
Wirkung des Controllings
Controlling in der öffentlichen Verwaltung
Darstellung von einzelnen Controlling-Instrumenten
Die Teilnehmenden sollen die Grundlagen moderner Controllingsysteme kennen und in der Lage sein, Controlling-Instrumente in ihrem Arbeitsumfeld anzuwenden.
Summe
Unterrichtsstunden
108

Modul 4 Verwaltungs- und Projektmanagement (ca. 50 Unterrichtsstunden)

Groblernziele:

Die Teilnehmenden sollen

im Hinblick auf den Aufbau der Landes- und Kommunalverwaltung die Unterschiede zwischen Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht kennenlernen,
einen vertieften Einblick in ein zeitgemäßes Projekt- und Changemanagement erhalten,
die Herausforderungen des Arbeitens in digitalisierten Verwaltungsstrukturen verstehen.
Modul 4
Thema Unterrichtsstunden Inhalte Lernziele
Thema Unter-
richts-
stunden
Inhalte Lernziele
Aufbau der Landes- und Kommunalverwaltung 9 Organisation der Verwaltung und allgemeines Organisationsrecht
Unmittelbare und mittelbare Landesverwaltung
Kommunalverwaltung
Staatliche und kommunale Verwaltungen in anderen Rechtsformen Unterschiede zwischen Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht
Die Teilnehmenden sollen die Grundstrukturen des Verwaltungsorganisationsrechts im Freistaat Sachsen kennen und verstehen.
Sie sollen Fragen der Modernisierung der Verwaltung und bestehende Freiräume sowie mögliche rechtliche Auswirkungen erfassen und darstellen können.
Projekt- und Changemanagement 36 Projektmanagement
IT-gestützte Projektorganisation
Vorgehensmodelle
Ressourcen-, Kosten- und Qualitätsplanung
Projektsteuerung; Qualitätssicherung, Risikomanagement; Alternativplanungen
Projektcontrolling, Projektdokumentation und Berichtswesen
Multiprojektmanagement, Budgets anlegen und vergleichen
Changemanagement
Ansatz, Schnittstellen und Abgrenzung zum Projektmanagement
Phasen und Akteure von Veränderungsprozessen
Kommunikation und Führung in Veränderungsprozessen
Widerstände und Konflikte in Veränderungsprozessen und Umgang mit organisationaler Komplexität
Grundprinzipien agilen Arbeitens und Kulturveränderung in der Öffentlichen Verwaltung
Die Teilnehmenden sollen die Methoden und Instrumente zur systematischen Planung, Organisation, Steuerung und Kontrolle von Projekten beherrschen und diese hinsichtlich der Sach-, Zeit- und Kostenziele optimieren können.
Sie sollen verschiedene Softwarewerkzeuge zum Management und zur Dokumentation von Projekten kennenlernen.
Zudem sollen sie den Umgang mit den unterschiedlichen Phasen, Akteuren, Widerständen und Potentialen von Change-Prozessen erfahren und damit sicher umgehen können.
Neues Arbeiten und Führen in digitalisierten Verwaltungsstrukturen 9 Fachliche Einordnung und Grundlagen
Gestaltungsbereiche der Arbeitsorganisation
Aufgaben und Tätigkeiten
Information und Wissen
Technologien
Struktur/Prozessorganisation
Kompetenzen und Skills
Neue Kultur und Arbeitsplatzgestaltung
Führung
Diskussion und Ausblick
Die Teilnehmenden sollen verstehen, welche neuen Herausforderungen digitalisierte öffentliche Arbeitsorganisationen mit sich bringen und welche personellen, organisatorischen und technischen Herausforderungen damit verbunden sind.
Insbesondere sollen die Teilnehmenden das Arbeiten, Lernen und Führen in der digitalisierten Arbeitsorganisation besser verstehen und Methoden/Instrumente kennen, um mit den neuen Herausforderungen besser umzugehen.
Weiterhin sollen sie in die Lage versetzt werden, die digitalisierte Arbeitsorganisation zu gestalten und Gestaltungsdimensionen entsprechend zu identifizieren, zu analysieren und zu interpretieren.
Summe
Unterrichtsstunden
54

Modul 5 Digitalisierung und E-Government (ca. 50 Unterrichtsstunden)

Groblernziele:

Die Teilnehmenden sollen

den rechtlichen Rahmen des E-Governments kennenlernen,
die Rahmenbedingungen des Datenschutzes in einer zunehmend digitalen Verwaltung verstehen,
die Herausforderungen bei der Gewährleistung der Informationssicherheit begreifen.
Modul 5
Thema Unterrichtsstunden Inhalte Lernziele
Thema Unter-
richts-
stunden
Inhalte Lernziele
Grundlagen, Ziele und Methoden des E-Government 18
Notwendigkeiten für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung
E-Government als Maßnahme der Verwaltungsmodernisierung
E-Government-Strategien und -Aktionspläne von Europäischer Union, Bund und Freistaat Sachsen
Überblick zu gesetzlichen Grundlagen und
Rahmenbedingungen des Sächsischen E-Government-Gesetzes und der Sächsischen E-Government-Gesetz-
Durchführungsverordnung
Umsetzungsverpflichtungen der staatlichen Behörden und der Träger der Selbstverwaltung aus dem Gesetz
Die Teilnehmenden sollen
einen Überblick über die maßgeblichen Strategien und Aktionspläne zur Realisierung des E-Government besitzen,
die rechtlichen Grundlagen des E-Governments kennen und
einen Überblick über Werkzeuge und Methoden für die Bewältigung der sich ergebenden Herausforderungen erhalten und wissen, mit welchen Mitteln sie die Umsetzung konkreter E-Government-Maßnahmen erreichen können.
Datenschutz im Zeitalter der Digitalisierung 9 Datenschutz als Informationsordnung in einer digitalisierten Umwelt
Grundbegriffe und -prinzipien des Datenschutzrechts nach der Datenschutz-Grundverordnung
Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung, der JI-Richtlinie sowie des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes auf die Datenverarbeitung öffentlicher Stellen
Rechte der Betroffenen
Pflichten als Verantwortliche
Aktuelle Rechtsprechung zum Datenschutzrecht und neue gesetzliche Entwicklungen
Aufgaben und Befugnisse der oder des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Auswirkungen des Datenschutzrechts bei Digitalisierungsvorhaben
Die Teilnehmenden sollen einen Überblick über die Grundlagen des Datenschutzrechts erhalten, aktuelle Entwicklungen kennen und die Auswirkungen des Datenschutzrechts bei Digitalisierungsvorhaben beachten können.
Strategische
Informationssicherheit
9
Rechtsgrundlagen, Standards (insbesondere des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik) und Rahmenbedingungen
Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Datenschutz und Informationssicherheit
Aktuelle Gefahren, Angriffsmethoden und Maßnahmen
Bestandteile, Einführung und Aufrechterhaltung eines Informationssicherheitsmanagement-
systems (ISMS)
Kritische Infrastrukturen und Informationssicherheit
Aktuelle Modernisierungsaktivitäten in der Verwaltung aus Sicht der Informationssicherheit
Die Teilnehmenden sollen aktuelle Gefahren für die Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung kennen und adäquate Gegenmaßnahmen gestalten können. Sie sollen Grundkenntnisse über den Aufbau eines Informationssicherheitsmanagement-
systems erwerben. Ferner ist es das Ziel, die Zusammenhänge zwischen Datenschutz und Informationssicherheit zu erkennen.
Workshop
Digitale Verwaltung
18
Erörterung von erfolgreichen Digitalisierungsprojekten
Herausarbeiten von Risiken für erfolgreiche Digitalisierungsprojekte
Die Teilnehmenden sollen anhand von praktischen Digitalisierungsprojekten aus Landesbehörden die Erfolgsfaktoren und die Risiken für entsprechende Projekte kennenlernen. Sie sollen dadurch in die Lage versetzt werden, Digitalisierungsprojekte selbst erfolgreich begleiten zu können.
Summe
Unterrichtsstunden
54

II. Personale Kompetenz

Modul 6 Übernahme von Führungsverantwortung (ca. 100 Unterrichtsstunden)

Groblernziele:

Die Teilnehmenden sollen

umfassend auf die Übernahme von Führungsverantwortung vorbereitet werden,
über grundlegende Kenntnisse zu den Themen Kommunikation, Rhetorik und Verhandlungsführung verfügen,
verschiedene Führungsmodelle, -instrumente und -methoden und
die Rolle einer Führungskraft als Repräsentant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung kennen.
Modul 6
Thema Unterrichtsstunden Inhalte Lernziele
Thema Unter-
richts-
stunden
Inhalte Lernziele
Interaktives Lernprogramm zu Beginn des Moduls 4
Neu in der Führungsrolle
Hybride Führung
Die Teilnehmenden sollen eine Einführung in das Thema erhalten.
Kommunikation und
Gesprächsführung
18
Psychologie des Gesprächs
Einstellen auf die Gesprächspartnerin, den Gesprächspartner
Gesprächstechniken (aktives Zuhören, Ich-Botschaften, Fragetechnik)
Überwinden von Kommunikationsbarrieren
Die Teilnehmenden sollen die Grundregeln der Gesprächsführung und die Methoden zu einer ergebnisorientierten Gesprächsgestaltung kennen sowie Gesprächstechniken adäquat einsetzen können.
Grundlagen der Mitarbeiterführung 27
Herausforderung an Führung heute
Führungstheorien und Führungsmodelle
Führungsstile – welcher ist der richtige?
Teamarbeit: von der Koordination zur Kollaboration
Gender Mainstreaming
Bedeutung der Inklusion im Team unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention
Die Teilnehmenden sollen verschiedene Führungsstile und die Erfolgsfaktoren für ein gutes Führungsverhalten kennen. Darüber hinaus sollen die Teilnehmenden hilfreiche Anregungen für ihre Führungstätigkeit gewinnen und Führungsinstrumente einsetzen können.
Rhetorik 18
Vorbereitung und Gestaltung von Reden
Dialektische Grundstrukturen und Argumentationstechniken
Aufbereitung von Redeinhalten mittels kreativer Arbeitstechniken
Rhetorische Hilfsmittel
Körpersprache und Stimmeinsatz
Umgang mit Redeangst, Zwischenfragen und Zwischenrufen
Die Teilnehmenden sollen wissen, worauf rhetorische Wirkungen basieren, rhetorische Mittel und Argumentationstechniken kennen und Sachverhalte vor Publikum überzeugend darstellen können.
Verhandlungsführung 18
Merkmale von Verhandlungssituationen
Verhandlungsschritte und Verhandlungsablauf
Verhandlungsstrategien
Verhandlungstypen und Reaktionsmöglichkeiten
Grundsätze erfolgreicher Verhandlungspolitik
Die Teilnehmenden sollen die Grundsätze der Verhandlungsführung sowie die Techniken der Argumentation kennen und in der Lage sein, ergebnis- und konsensorientiert zu verhandeln.
Führung im demokratischen Wertesystem 18
Werteorientierung als Basis von Führung
Verwaltungssprache im Innen- und Außenverhältnis
Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Sensibilisierung für Aspekte von Diversity
Extremismus als innere Einstellung und äußere Haltung
Nachhaltigkeitsmanagement als Aufgabe der Verwaltung
Die Teilnehmenden erkennen Werteorientierung als Basis von Führung. Sie sollen wissen, wie sie Einfluss auf eine verständliche und bürgernahe Verwaltungssprache nehmen und dabei die Aspekte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und Diversity berücksichtigen können. Weiterhin erwerben sie Grundkenntnisse im Umgang mit Extremismus und treffen ihre Entscheidungen unter dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit.
Summe
Unterrichtsstunden
103

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2025 Nr. 6, S. 150
    Fsn-Nr.: 245

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 7. Februar 2025