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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zum Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden

Vollzitat: Gesetz zum Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden vom 8. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1346)

Gesetz
zum Vertrag des Freistaates Sachsen
mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden

Vom 8. Juli 1994

Der Sächsische Landtag hat am 23. Juni 1994 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Zustimmung zum Vertrag

1Dem am 7. Juni 1994 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden wird zugestimmt. 2Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2
Schlußbestimmungen

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) 1Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.

2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 8. Juli 1994

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
In Vertretung
Heinz Eggert
Der Staatsminister des Innern

Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann

 

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1994 Nr. 45, S. 1346
    Fsn-Nr.: 73-7

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 30. Juli 1994