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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Organisation der Sächsischen Bildungsagentur und des Sächsischen Bildungsinstitutes

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Organisation der Sächsischen Bildungsagentur und des Sächsischen Bildungsinstitutes vom 14. Dezember 2006 (SächsABl. 2007 S. 27), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628; 2008 S. 469)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Organisation der Sächsischen Bildungsagentur und des Sächsischen Bildungsinstitutes
(VwV Organisation SBA/SBI)

Vom 14. Dezember 2006

I.
Sitz

Sitz der Sächsischen Bildungsagentur ist Chemnitz.
Sitz des Sächsischen Bildungsinstitutes ist Radebeul.

II.
Standorte von Regional- und Außenstellen

Es werden fünf Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur eingerichtet. Die Regionalstellen haben die Standorte:

  • Bautzen
  • Chemnitz
  • Dresden
  • Leipzig
  • Zwickau.
Das Sächsische Bildungsinstitut betreibt eine Außenstelle als Fortbildungs- und Tagungszentrum mit Standort in Meißen.

III.
Örtliche Zuständigkeit der Regionalstellen

1.
Die örtliche Zuständigkeit der Regionalstelle Bautzen umfasst das Gebiet der Kreisfreien Städte Hoyerswerda und Görlitz, der Landkreise Bautzen, Kamenz, Löbau-Zittau und des Niederschlesischen Oberlausitzkreises.
2.
Die örtliche Zuständigkeit der Regionalstelle Chemnitz umfasst das Gebiet der Kreisfreien Stadt Chemnitz, der Landkreise Annaberg, Chemnitzer Land, Freiberg, Mittweida, Stollberg und des Mittleren Erzgebirgskreises.
3.
Die örtliche Zuständigkeit der Regionalstelle Dresden umfasst das Gebiet der Kreisfreien Stadt Dresden, der Landkreise Meißen, Riesa-Großenhain, Sächsische Schweiz und des Weißeritzkreises.
4.
Die örtliche Zuständigkeit der Regionalstelle Leipzig umfasst das Gebiet der Kreisfreien Stadt Leipzig, der Landkreise Delitzsch, Döbeln, Leipziger Land, Torgau-Oschatz und des Muldentalkreises.
5.
Die örtliche Zuständigkeit der Regionalstelle Zwickau umfasst das Gebiet der Kreisfreien Städte Plauen und Zwickau, der Landkreise Aue-Schwarzenberg, Zwickauer Land und des Vogtlandkreises.

IV.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

Dresden, den 14. Dezember 2006

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Hansjörg König
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2007 Nr. 1, S. 27
    Fsn-Nr.: 710-V07.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2007

    Fassung gültig bis: 16. Januar 2009