Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Organisation der Sächsischen Bildungsagentur und des Sächsischen Bildungsinstitutes
(VwV Organisation SBA/SBI)
Vom 14. Dezember 2006
I.
Sitz
Sitz der Sächsischen Bildungsagentur ist Chemnitz.
Sitz des Sächsischen Bildungsinstitutes ist Radebeul.
II.
Standorte von Regional- und Außenstellen
Es werden fünf Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur eingerichtet. Die Regionalstellen haben die Standorte:
- Bautzen
- Chemnitz
- Dresden
- Leipzig
- Zwickau.
III.
Örtliche Zuständigkeit der Regionalstellen
- 1.
- Die örtliche Zuständigkeit der Regionalstelle Bautzen umfasst das Gebiet der Kreisfreien Städte Hoyerswerda und Görlitz, der Landkreise Bautzen, Kamenz, Löbau-Zittau und des Niederschlesischen Oberlausitzkreises.
- 2.
- Die örtliche Zuständigkeit der Regionalstelle Chemnitz umfasst das Gebiet der Kreisfreien Stadt Chemnitz, der Landkreise Annaberg, Chemnitzer Land, Freiberg, Mittweida, Stollberg und des Mittleren Erzgebirgskreises.
- 3.
- Die örtliche Zuständigkeit der Regionalstelle Dresden umfasst das Gebiet der Kreisfreien Stadt Dresden, der Landkreise Meißen, Riesa-Großenhain, Sächsische Schweiz und des Weißeritzkreises.
- 4.
- Die örtliche Zuständigkeit der Regionalstelle Leipzig umfasst das Gebiet der Kreisfreien Stadt Leipzig, der Landkreise Delitzsch, Döbeln, Leipziger Land, Torgau-Oschatz und des Muldentalkreises.
- 5.
- Die örtliche Zuständigkeit der Regionalstelle Zwickau umfasst das Gebiet der Kreisfreien Städte Plauen und Zwickau, der Landkreise Aue-Schwarzenberg, Zwickauer Land und des Vogtlandkreises.
IV.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
Dresden, den 14. Dezember 2006
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Hansjörg König
Staatssekretär