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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts

Vollzitat: Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts vom 10. April 2007 (SächsGVBl. S. 81)

Gesetz
zu dem Staatsvertrag
über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts

Vom 10. April 2007

Der Sächsische Landtag hat am 14. März 2007 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

(1) Dem am 11. Januar 2007 von dem Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen geschlossenen Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Satz 2 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Dresden, den 10. April 2007

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt
Der Staatsminister der Justiz
Geert Mackenroth

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2007 Nr. 5, S. 81
    Fsn-Nr.: 310-3

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 28. April 2007