Zweite Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Schulordnung Berufsschule

Vom 4. Februar 2004

Aufgrund von § 62 Abs. 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) vom 3. Juli 1991 (SächsGVBl. S. 213), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2003 (SächsGVBl. S. 189) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsschule – BSO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1998 (SächsGVBl. S. 224) wird wie folgt geändert:

1.
§ 13 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 2 Satz 2 werden die Worte „im Einvernehmen mit dem Schulleiter“ gestrichen.
 
b)
Absatz 3 wird aufgehoben.
2.
§ 18 Abs. 3 Satz 2 wird gestrichen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 4. Februar 2004

Der Staatsminister für Kultus
Prof. Dr. Karl Mannsfeld