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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung von Verwaltungsvorschriften aufgrund des Sächsischen Standortegesetzes

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung von Verwaltungsvorschriften aufgrund des Sächsischen Standortegesetzes vom 1. März 2012 (SächsABl. S. 336)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung von Verwaltungsvorschriften aufgrund des Sächsischen Standortegesetzes

Vom 1. März 2012

Auf Grund von

1.
§ 128 Satz 1 und § 129 Satz 1 in Verbindung mit § 127 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 140) geändert worden ist, und
2.
§ 69 Satz 1 und § 70 Satz 1 in Verbindung mit § 68 Abs. 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), die zuletzt durch Artikel 29 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 144) geändert worden ist,

wird, im Benehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen hinsichtlich der Ziffern XXVIII und XXIX, folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:

I.
Änderung der VwV-Staatsangehörigkeit

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verwaltungsverfahren im Staatsangehörigkeitsrecht (VwV-Staatsangehörigkeit – VwV-StA) vom 25. Mai 2003 (SächsABl. SDr. S. S 134), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 2.1.5 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 2.1.5.1 werden die Wörter „den Regierungspräsidien“ durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
b)
In Nummer 2.1.5.2 werden die Wörter „das Regierungspräsidium“ jeweils durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
c)
Nummer 2.1.5.4 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Satz 1 werden die Wörter „des Regierungspräsidiums“ und „dem Regierungspräsidium“ jeweils durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
 
bb)
In Satz 2 werden die Wörter „Das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „Die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
 
cc)
In Satz 3 werden die Wörter „den Regierungspräsidien“ durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
2.
In Anlage 4 zweiter Spiegelstrich werden die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.

II.
Änderung der VwV Dienstsiegel

Die Anlage zur Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gestaltung und Verwendung der Dienstsiegel (VwV Dienstsiegel) vom 16. Februar 2001 (SächsABl. S. 351), die durch Verwaltungsvorschrift vom 9. Oktober 2009 (SächsABl. S. 1743) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt gefasst:

Anlage
(zu Nummer 2 Buchst. g)

III.
Änderung der VwV Feuerwehr-Ehrenzeichen

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens (VwV Feuerwehr-Ehrenzeichen – VwVFeuEZ) vom 29. April 2008 (SächsABl. S. 971), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer IV wird wie folgt geändert:
 
a)
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Buchstabe b Satz 1 werden die Wörter „zuständigen Landesdirektion“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
 
bb)
In Buchstabe c Satz 1 werden die Wörter „zuständige Landesdirektion“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
b)
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Buchstabe a werden die Wörter „die Landesdirektoren“ durch die Wörter „der Präsident der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
 
bb)
In Buchstabe c Satz 1 werden die Wörter „zuständigen Landesdirektion“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
 
cc)
In Buchstabe c Satz 3 Halbsatz 1 werden die Wörter „für den Wohnort des Vorgeschlagenen zuständigen Landesdirektion“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
 
dd)
In Buchstabe c Satz 4 werden die Wörter „Landesdirektionen nehmen“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen nimmt“ und das Wort „legen“ durch das Wort „legt“ ersetzt.
 
 
ee)
In Buchstabe d Satz 2 werden die Wörter „jeder Landesdirektion“ durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“; die Angabe „15“ durch die Angabe „45“ und das Wort „fünf“ durch die Angabe „15“ ersetzt.
2.
Ziffer V wird wie folgt geändert:
 
a)
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Satz 1 werden die Wörter „Landesdirektionen entscheiden“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen entscheidet“ ersetzt.
 
 
bb)
In Satz 2 wird das Wort „stellen“ durch das Wort „stellt“ ersetzt.
 
b)
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Satz 1 werden die Wörter „Landesdirektionen geben“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen gibt“ ersetzt.
 
 
bb)
In Satz 2 werden die Wörter „den Landesdirektionen“ durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
3.
In Ziffer VIII wird das Wort „Landesdirektionen“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
4.
In Anlage 1 wird nach den Wörtern „Entscheidung der Landesdirektion“ das Wort „Sachsen“ angefügt.
5.
In Anlage 2 wird nach dem Wort „Landesdirektion“ das Wort „Sachsen“ und nach den Wörtern „Stellungnahme der Landesdirektion“ das Wort „Sachsen“ angefügt.

IV.
Änderung der VwV Dienstausweise

Ziffer II der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Dienstausweise für die Beschäftigten des Freistaates Sachsen (VwV Dienstausweise) vom 17. Juli 2009 (SächsABl. S. 1300), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 2 Buchst. b werden die Wörter „die allgemeinen Staatsbehörden und oberen besonderen Staatsbehörden“ durch die Wörter „die allgemeine Staatsbehörde und die oberen besonderen Staatsbehörden“ ersetzt.
2.
In Nummer 4 Satz 1 werden die Wörter „den allgemeinen Staatsbehörden“ durch die Wörter „der allgemeinen Staatsbehörde“ ersetzt.

V.
Änderung der Verwaltungsvorschrift
über die Erhebung von Kosten für die polizeiliche Begleitung von Transporten

Nummer 5 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Erhebung von Kosten für die polizeiliche Begleitung von Transporten vom 31. Mai 1993 (SächsABl. S. 737), die durch Verwaltungsvorschrift vom 28. Oktober 1998 (SächsABl. S. 822) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 wird das Wort „Landespolizeidirektion“ durch das Wort „Polizeidirektion“ und die Wörter „Polizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen“ durch die Wörter „Präsidium der Bereitschaftspolizei“ ersetzt.
2.
In Satz 6 wird das Wort „Landespolizeidirektion“ durch das Wort „Polizeidirektion“ und die Wörter „Polizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen“ durch die Wörter „Präsidium der Bereitschaftspolizei“ ersetzt.

VI.
Änderung der VwV Kampfmittelbeseitigung

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Beseitigung von Kampfmitteln (VwV Kampfmittelbeseitigung) vom 7. März 2000 (SächsABl. S. 836), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Buchstabe a wird die Angabe „4. Februar 1994 (SächsGVBl. S. 317)“ durch die Angabe „2. März 2009 (SächsGVBl. S. 118)“ ersetzt und vor dem Satzpunkt wird ein Komma und die Angabe „das zuletzt durch Artikel 20a des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 141) geändert worden ist“ eingefügt.
 
b)
Buchstabe d wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Satz 1 werden die Wörter „der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen den Fachdienst Kampfmittelbeseitigung“ durch die Wörter „dem Polizeiverwaltungsamt das Referat Kampfmittelbeseitigungsdienst“ ersetzt.
 
 
bb)
In Satz 2 wird das Wort „Er“ durch das Wort „Es“ ersetzt.
 
 
cc)
In Doppelbuchstabe bb werden die Wörter „der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen, Fachdienst Kampfmittelbeseitigung“ durch die Wörter „des Polizeiverwaltungsamtes, Referat Kampfmittelbeseitigungsdienst“ ersetzt.
 
c)
In Buchstabe e Satz 2 werden die Wörter „der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen, Fachdienst Kampfmittelbeseitigung“ durch die Wörter „dem Polizeiverwaltungsamt, Referat Kampfmittelbeseitigungsdienst“ ersetzt.
2.
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
 
a)
In der Überschrift werden die Wörter „Landespolizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen, Fachdienst Kampfmittelbeseitigung“ durch die Wörter „Polizeiverwaltungsamt, Referat Kampfmittelbeseitigungsdienst“ ersetzt.
 
b)
Buchstabe a wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Satz 1 werden die Wörter „Die Landespolizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen, Fachdienst Kampfmittelbeseitigung“ durch die Wörter „Das Polizeiverwaltungsamt, Referat Kampfmittelbeseitigungsdienst“ ersetzt.
 
 
bb)
In Satz 3 werden die Wörter „der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen, Fachdienst Kampfmittelbeseitigung“ durch die Wörter „dem Polizeiverwaltungsamt, Referat Kampfmittelbeseitigungsdienst“ ersetzt.
 
c)
In Buchstabe b werden die Wörter „der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen, Fachdienst Kampfmittelbeseitigung“ durch die Wörter „dem Polizeiverwaltungsamt, Referat Kampfmittelbeseitigungsdienst“ und die Wörter „der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste, Fachdienst Kampfmittelbeseitigung“ durch die Wörter „des Polizeiverwaltungsamtes, Referat Kampfmittelbeseitigungsdienst“ ersetzt.
 
d)
Buchstabe c wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Satz 1 werden die Wörter „die Landespolizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen, Fachdienst Kampfmittelbeseitigung“ jeweils durch die Wörter „das Polizeiverwaltungsamt, Referat Kampfmittelbeseitigungsdienst“ ersetzt.
 
 
bb)
In Satz 3 werden die Wörter „die Landespolizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen, Fachdienst Kampfmittelbeseitigung“ jeweils durch die Wörter „das Polizeiverwaltungsamt, Referat Kampfmittelbeseitigungsdienst“ ersetzt.
 
 
cc)
In Satz 3 wird das Wort „Verteidigungsbezirkskommando“ durch die Wörter „Bezirks- oder Kreisverbindungskommando“ ersetzt.
 
e)
In Buchstabe d werden die Wörter „Die Landespolizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen, Fachdienst Kampfmittelbeseitigung“ durch die Wörter „Das Polizeiverwaltungsamt, Referat Kampfmittelbeseitigungsdienst“ und die Wörter „der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Benutzungsgebühren und Auslagen für wirtschaftliche Leistungen der Polizei des Freistaates Sachsen (PolBGVO) vom 8. April 1997 (SächsGVBl. S. 388), zuletzt geändert durch Verordnung am 15. Oktober 1998 (SächsGVBl. S. 602)“ durch die Wörter „den Bestimmungen über Entgelte für wirtschaftliche Leistungen der Polizei in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
3.
Nummer 3 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Buchstabe b werden die Wörter „der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen, Fachdienst Kampfmittelbeseitigung“ durch die Wörter „des Polizeiverwaltungsamtes, Referat Kampfmittelbeseitigungsdienst“ ersetzt.
 
b)
In Buchstabe c wird die Angabe „4. Februar 1994 (SächsGVBl. S. 317)“ durch die Angabe „2. März 2009 (SächsGVBl. S. 118)“ ersetzt.
4.
In Nummer 4 Satz 2 werden die Wörter „der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen“ durch die Wörter „dem Polizeiverwaltungsamt“ und die Wörter „der Fachdienst Kampfmittelbeseitigung“ durch die Wörter „das Referat Kampfmittelbeseitigungsdienst“ ersetzt.
5.
In Nummer 5 Satz 1 werden die Wörter „die Landespolizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen, Fachdienst Kampfmittelbeseitigung“ durch die Wörter „das Polizeiverwaltungsamt, Referat Kampfmittelbeseitigung“ ersetzt.

VII.
Änderung der VwV Polizeiorchester

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Polizeiorchester des Freistaates Sachsen (VwV Polizeiorchester) vom 12. September 2001 (SächsABl. S. 1006), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Buchstabe a werden die Wörter „der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste (LPD ZD)“ durch die Wörter „dem Präsidium der Bereitschaftspolizei“ ersetzt.
 
b)
In Buchstabe b werden die Wörter „Landespolizeidirektion Zentrale Dienste“ durch die Wörter „Präsidium der Bereitschaftspolizei“ ersetzt.
2.
In Nummer 3 Buchst. b Satz 2 und Buchst. d Satz 2 werden die Wörter „die LPD ZD“ jeweils durch die Wörter „das Präsidium der Bereitschaftspolizei“ ersetzt.
3.
In Nummer 4 Buchst. a werden die Wörter „Die LPD ZD“ durch die Wörter „Das Präsidium der Bereitschaftspolizei“ ersetzt.
4.
In Nummer 5 Buchst. c wird die Angabe „§ 3 Abs. 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Benutzungsgebühren und Auslagen für wirtschaftliche Leistungen der Polizei des Freistaates Sachsen (PolBGVO) in der jeweils geltenden Fassung“ durch die Wörter „den Bestimmungen über Entgelte für wirtschaftliche Leistungen der Polizei in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
5.
In Nummer 6 werden die Wörter „von der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste“ durch die Wörter „vom Präsidium der Bereitschaftspolizei“ ersetzt.

VIII.
Änderung der Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung der Bestimmungen über gefährliche Hunde (Verwaltungsvorschrift gefährliche Hunde – VwV GefHunde) vom 28. September 2001 (SächsABl. S. 1042), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 15. Oktober 2008 (SächsABl. S. 1623), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1.2.3 Buchst. d werden die Wörter „Den Landesdirektionen“ durch die Wörter „Der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
2.
In Nummer 5.6.1 Satz 3 wird das Wort „Landesdirektionen“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
3.
In Nummer 8.3.3 wird nach dem Wort „Landesdirektion“ das Wort „Sachsen“ eingefügt.
4.
In Nummer 10 werden die Wörter „Die Landespolizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen“ durch die Wörter „Das Polizeiverwaltungsamt“ ersetzt.

IX.
Änderung der Verwaltungsvorschrift
zur Ausführung des Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Ausführung des Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (VwVSächsSÜG) vom 7. Juni 2004 (SächsABl. S. 594), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
In Großbuchstabe A Satz 2 Buchst. c werden die Wörter „im Regierungspräsidium Dresden“ durch die Wörter „in der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
2.
In Großbuchstabe B Ziffer V Nr. 26 Satz 6 werden die Wörter „das Regierungspräsidium Dresden“ durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
3.
In der Anlage 19 und in der Anlage 20 wird jeweils die Empfängerangabe im Briefkopf
„Regierungspräsidium Dresden
Leiter des Referates 33 – persönlich –
o.V.i.A. – persönlich –
PF 10 06 36
01076 Dresden“
gestrichen.
4.
In der Anlage 21 wird die Empfängerangabe im Briefkopf
„Regierungspräsidium Dresden
Referat 33“
gestrichen.

X.
Änderung der VwV Polizeiorganisation

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Organisation der Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst im Freistaat Sachsen (VwV Polizeiorganisation – VwV PolOrg) vom 17. Dezember 2008 (SächsABl. 2009 S. 69), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer I wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 1 wird die Angabe „15“ durch die Angabe „9“ ersetzt.
 
b)
In Nummer 2 wird die Angabe „16“ durch die Angabe „10“ und die Angabe „17“ durch die Angabe „11“ ersetzt.
2.
Ziffer II wird wie folgt geändert:
 
a)
In der Überschrift werden die Wörter „in den Polizeidirektionen“ gestrichen.
 
b)
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Buchstabe j wird die Angabe „2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2122)“ durch die Angabe „3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2300)“ ersetzt.
 
 
bb)
In Buchstabe k wird die Angabe „und Artikel 2 der Verordnung vom 18. Februar 2008 (BGBl. I S. 246)“ durch die Angabe „der Verordnung vom 11. Mai 2011 (BGBl. I S. 821)“ ersetzt.
 
 
cc)
In Buchstabe l wird die Angabe „24 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)“ durch die Angabe „4 des Gesetzes vom 27. Juli 2011 (BGBl. I S. 1595)“ ersetzt.
 
c)
Nummer 4 wird gestrichen.
3.
Ziffer III wird wie folgt geändert:
 
a)
In der Überschrift wird das Wort „Westsachsen“ durch das Wort „Leipzig“ ersetzt.
 
b)
In den Nummern 1 und 2 wird das Wort „Westsachsen“ jeweils durch das Wort „Leipzig“ ersetzt.
4.
Die Anlagen werden wie folgt gefasst:
Anlagenverzeichnis
Nummer Thema
„Anlage 1 Aufbauorganisation der Polizeidirektion Chemnitz
Anlage 2 Aufbauorganisation der Polizeidirektion Dresden
Anlage 3 Aufbauorganisation der Polizeidirektion Görlitz
Anlage 4 Aufbauorganisation der Polizeidirektion Leipzig
Anlage 5 Aufbauorganisation der Polizeidirektion Zwickau
Anlage 6 Aufbauorganisation des Präsidiums der Bereitschaftspolizei
Anlage 7 Aufbauorganisation des Landeskriminalamtes
Anlage 8 Aufbauorganisation des Polizeiverwaltungsamtes
Anlage 9 Aufbauorganisation der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
Anlage 10 Grundmodell Polizeirevier
Anlage 11 Grundmodell Autobahnpolizeirevier“

Anlagen

XI.
Änderung der Verwaltungsvorschrift
zu kommunalen Namen

In Nummer 2.2 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu kommunalen Namen vom 27. Januar 1995 (SächsABl. S. 256), die zuletzt durch Verwaltungsvorschrift vom 11. Juli 2008 (SächsABl. S. 977) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), werden die Wörter „zuständigen Landesdirektion“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.

XII.
Änderung der Verwaltungsvorschrift
über die Regelung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten

Nummer 2 Buchst. c der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Regelung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten (BeamtZuVwV – SMI) vom 4. Januar 2005 (SächsABl. S. 74), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
In Doppelbuchstabe dd werden die Wörter „die Landespolizeidirektion Zentrale Dienste“ durch die Wörter „das Polizeiverwaltungsamt“ ersetzt.
2.
In Doppelbuchstabe ee werden die Wörter „das Landesvermessungsamt Sachen“ durch die Wörter „den Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen“ ersetzt.
3.
Die Doppelbuchstaben hh und nn werden gestrichen.
4.
Die bisherigen Doppelbuchstaben ii bis mm und oo werden die Doppelbuchstaben hh bis mm.
5.
Im neuen Doppelbuchstaben ii wird das Wort „Regierungspräsidien“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
6.
Im neuen Doppelbuchstaben ll werden die Wörter „Fachhochschule der Sächsischen Polizei“ durch die Wörter „Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)“ ersetzt.

XIII.
Änderung der VwV Polizeibekleidungswirtschaft

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Bekleidungswirtschaft bei der Polizei des Freistaates Sachsen (VwV Polizeibekleidungswirtschaft – VwV PolBeklW) vom 5. April 2011 (SächsABl. S. 595), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer I Nr. 2 Buchst. e Satz 2 werden die Wörter „Die Landespolizeidirektion Zentrale Dienste Sachsen (LPD ZD)“ durch die Wörter „Das Polizeiverwaltungsamt (PVA)“ ersetzt.
2.
Ziffer II wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 2 Buchst. a Satz 1 und Nummer 5 Buchst. b werden die Wörter „die LPD ZD“ jeweils durch die Wörter „das PVA“ ersetzt.
 
b)
In Nummer 5 Buchst. e Satz 4 werden die Wörter „der LPD ZD“ durch die Wörter „dem PVA“ ersetzt.
3.
Ziffer III Nummer 2 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Buchstabe a Satz 1 werden die Wörter „die LPD ZD“ durch die Wörter „das PVA“ und die Wörter „der LPD ZD“ durch die Wörter „dem PVA“ ersetzt.
 
b)
In Buchstabe b Satz 1 werden die Wörter „Die LPD ZD“ durch die Wörter „Das PVA“ ersetzt.
 
c)
In Buchstabe c Satz 1 und 2 werden die Wörter „der LPD ZD“ jeweils durch die Wörter „dem PVA“ ersetzt.
 
d)
In Buchstabe e Satz 2 werden die Wörter „der LPD ZD“ durch die Wörter „dem PVA“ ersetzt.
 
e)
In Buchstabe f werden die Wörter „Die LPD ZD“ durch die Wörter „Das PVA“ ersetzt.
4.
In Ziffer V Buchst. a werden die Wörter „Die LPD ZD“ durch die Wörter „Das PVA“ ersetzt.

XIV.
Änderung der Verwaltungsvorschrift
über die Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten in Disziplinarverfahren

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten in Disziplinarverfahren (VwV-ZustSächsDG-SMI) vom 13. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 404), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer I Nr. 2 werden die Wörter „Präsidenten des Landesvermessungsamtes“ durch die Wörter „Geschäftsführer des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsen“ ersetzt.
2.
Ziffer II wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 1 werden die Wörter „die Regierungspräsidenten“ durch die Wörter „der Präsident der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
b)
In Nummer 4 werden die Wörter „der Präsident des Landesvermessungsamtes Sachsen“ durch die Wörter „der Geschäftsführer des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsen“ ersetzt.
 
c)
Die Nummer 5 wird gestrichen.
 
d)
Die bisherigen Nummern 6 bis 13 werden die Nummern 5 bis 12.
 
e)
Die Nummer 14 wird gestrichen.
 
f)
Die bisherige Nummer 15 wird die Nummer 13.
 
g)
In der neuen Nummer 10 werden die Wörter „der Landesdirektion Zentrale Dienste Sachsen“ durch die Wörter „des Polizeiverwaltungsamtes“ ersetzt.

XV.
Änderung der VwV Sicherheitsüberprüfung Ausländer

Die Ziffer III der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Prüfung von Versagungs- und Ausweisungsgründen nach §§ 5, 54 Nr. 6 und § 73 Abs. 2 und 3 des Aufenthaltsgesetzes (VwV Sicherheitsüberprüfung Ausländer) vom 8. Dezember 2009 (SächsABl. S. 2091), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa werden die Wörter „zuständige Landesdirektion“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
2.
In Nummer 4 Satz 1 werden die Wörter „den Landesdirektionen“ durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.

XVI.
Änderung der VwV Kostenerstattung

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Erstattung der Kostenpauschale nach § 10 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (SächsFlüAG) (VwV Kostenerstattung) vom 5. Februar 2008 (SächsABl. S. 327), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer I wird wie folgt gefasst:
„Diese Verwaltungsvorschrift regelt unbeschadet der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen das Abrechnungs- und Prüfverfahren für die Auszahlung nach § 10 Abs. 1 und 3 des Gesetzes zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz – SächsFlüAG) vom 25. Juni 2007 (SächsGVBl. S. 190), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 143) geändert worden ist.“
2.
In Ziffer III Nr. 2 werden die Wörter „den höheren Unterbringungsbehörden“ durch die Wörter „der höheren Unterbringungsbehörde“ ersetzt.
3.
Ziffer IV wird wie folgt geändert:
 
a)
In der Überschrift werden die Wörter „den höheren Unterbringungsbehörden“ durch die Wörter „der höheren Unterbringungsbehörde“ ersetzt.
 
b)
In Nummer 1 Satz 1 werden die Wörter „berechnen die höheren Unterbringungsbehörden“ durch die Wörter „berechnet die höhere Unterbringungsbehörde“ ersetzt.
 
c)
In Nummer 3 Satz 1 werden die Wörter „Die höheren Unterbringungsbehörden führen“ durch die Wörter „Die höhere Unterbringungsbehörde führt“ ersetzt.

XVII.
Änderung der VwV – Unterbringung und soziale Betreuung

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Mindestempfehlungen zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften und zur sozialen Betreuung (VwV – Unterbringung und soziale Betreuung) vom 26. Juni 2009 (SächsABl. S. 1154), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer I wird die Angabe „26c des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 161)“ durch die Angabe „27 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 143)“ ersetzt.
2.
Ziffer II wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 3 Buchst. a und Nummer 8 Buchst. e wird das Wort „Chemnitz“ jeweils durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.
 
b)
Nummer 8 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Buchstabe a wird gestrichen.
 
 
bb)
Die Buchstaben b bis e werden die Buchstaben a bis d.
 
 
cc)
In dem neuen Buchstaben a werden die Wörter „Die Landesdirektionen informieren“ durch die Wörter „Die Landesdirektion Sachsen informiert“ ersetzt.
 
 
dd)
In dem neuen Buchstaben b wird nach dem Wort „Landesdirektion“ das Wort „Sachsen“ eingefügt.

XVIII.
Änderung der VwV Aufnahme und Verteilung jüdischer Zuwanderer

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Anordnung nach § 23 Abs. 1 und 2 AufenthG zur Aufnahme und Verteilung jüdischer Zuwanderer und ihrer Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion mit Ausnahme der baltischen Staaten – Herkunftsgebiet (VwV Aufnahme und Verteilung jüdischer Zuwanderer) vom 22. März 2006 (SächsABl. S. 379), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
Großbuchstabe A wird wie folgt geändert:
 
a)
Ziffer II wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Nummer 2 Satz 1 werden die Wörter „das Regierungspräsidium Chemnitz“ durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
 
bb)
In Nummer 3 Satz 1 und Nummer 4 Satz 4 werden die Wörter „Das Regierungspräsidium Chemnitz“ jeweils durch die Wörter „Die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
b)
Ziffer III wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Nummer 2 Satz 2 werden die Wörter „Das Regierungspräsidium Chemnitz“ durch die Wörter „Die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
 
bb)
In Nummer 3 Satz 5 werden die Wörter „das Regierungspräsidium Chemnitz“ durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
 
cc)
In Nummer 5 Satz 3 werden die Wörter „haben die Regierungspräsidien“ durch die Wörter „hat die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
 
dd)
In Nummer 5 Satz 4 werden die Wörter „Die Regierungspräsidien haben“ durch die Wörter „Die Landesdirektion Sachsen hat“ ersetzt und die Wörter „und nachrichtlich dem Regierungspräsidium Chemnitz“ gestrichen.
 
 
ee)
In Nummer 6 werden die Wörter „Das Regierungspräsidium Chemnitz“ durch die Wörter „Die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
2.
Großbuchstabe B Ziffer III wird wie folgt geändert:
 
a)
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Satz 3 werden die Wörter „die Regierungspräsidien“ durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
 
bb)
In Satz 4 werden die Wörter „Regierungspräsidien haben“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen hat“ ersetzt.
 
b)
In Nummer 3 werden die Wörter „Das Regierungspräsidium Chemnitz“ durch die Wörter „Die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
3.
Die Anlagen werden wie folgt geändert:
 
a)
In Anlage 1 wird das Wort „Regierungsbezirk“ gestrichen.
 
b)
In der Überschrift zu den Anlagen 2 und 3 werden die Wörter „das Regierungspräsidium Chemnitz“ jeweils durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.

XIX.
Änderung der RL Führung-KatS

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Führung im Katastrophenschutz (RL Führung-KatS) vom 27. Dezember 1999 (SächsABl. SDr. 2000 S. S 2), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 11.4.1 werden die Wörter „ein Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
2.
Nummer 14 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 14.1 werden die Wörter „Landesvermessungsamtes Sachsen“ durch die Wörter „Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsen“ ersetzt.
 
b)
In Nummer 14.5 werden die Wörter „Das Landesvermessungsamt Sachsen“ durch die Wörter „Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen“ ersetzt.
3.
In Nummer 5 der Anlage 5 wird das Wort „Regierungspräsidium“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
4.
Das Stichwortverzeichnis wird wie folgt geändert:
 
a)
Die Angabe „Landesvermessungsamt 14.1, 14.5“ wird gestrichen.
 
b)
Vor der Angabe „Landratsamt 3.1.1“ wird die Angabe „Landesdirektion Sachsen 11.4.1, Anlage 5“ eingefügt.
 
c)
Die Angabe „Regierungspräsidium 11.4.1, Anlage 5“ wird gestrichen.
 
d)
Die Angabe „Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen 14.1, 14.5“ wird nach der Angabe „Sprecher der Behörde 5.7.1.2“ eingefügt.

XX.
Änderung der VwV Abnahmeprüfung

In Nummer 4 Satz 3 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung von Abnahmeprüfungen an Fahrzeugen der öffentlichen Feuerwehren im Freistaat Sachsen (VwV Abnahmeprüfung) vom 22. Mai 1997 (SächsABl. S. 629), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), werden die Wörter „das zuständige Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.

XXI.
Änderung der VwV Fw-Statistik

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Erstellung der Einsatzberichte für Brand- und Hilfeleistungseinsätze und über die Jahresstatistik bei den Feuerwehren im Freistaat Sachsen (VwV Fw-Statistik) vom 27. November 1998 (SächsABl. S. 947), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 5.2 Satz 1 werden die Wörter „den zuständigen Regierungspräsidien“ durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
2.
In Nummer 5.3 Satz 1 werden die Wörter „Regierungspräsidien fassen“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen fasst“ ersetzt.

XXII.
Änderung der Verwaltungsvorschrift
zur Sächsischen Bauordnung

Nummer 77 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Sächsischen Bauordnung (VwVSächsBO) vom 18. März 2005 (SächsABl. SDr. S. S 59, 363), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 77.1.3 Satz 3 werden die Wörter „Das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „Die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
2.
In Nummer 77.1.6 Satz 3 werden die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.

XXIII.
Änderung der Verwaltungsvorschrift
über die bautechnische Prüfung von Bauvorhaben

In Nummer 3 der Anlage 6 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die bautechnische Prüfung von Bauvorhaben (VwVBauPrüf) vom 30. August 2005 (SächsABl. S. 890), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird die Angabe zu dem Beispiel für den Prüfstempel wie folgt gefasst:

Prüfstempel

XXIV.
Änderung der Verwaltungsvorschrift
zum Projektmanagement auf dem Gebiet des Denkmalschutzes

In § 2 Abs. 3 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Projektmanagement auf dem Gebiet des Denkmalschutzes vom 22. April 1993 (SächsABl. S. 682, 848), die zuletzt durch Verwaltungsvorschrift vom 16. Januar 2002 (SächsABl. S. 260) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), werden die Wörter „des Regierungspräsidiums als höhere“ durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen als obere“ ersetzt.

XXV.
Änderung der VwV GeschO Denkmalrat

In Nummer 2.3 Buchst. c der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Geschäftsordnung für den Denkmalrat (VwV GeschO Denkmalrat) vom 15. September 1993 (SächsABl. 1994 S. 5), die durch Verwaltungsvorschrift vom 10. April 2003 (SächsABl. S. 458) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), werden die Wörter „ein Regierungspräsident“ durch die Wörter „der Landesdirektionspräsident“ ersetzt.

XXVI.
Änderung der VwV-Ehrenamtliche Beauftragte für Denkmalpflege

Ziffer I der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Verordnung über die Entschädigung und den Reisekostenersatz für ehrenamtliche Beauftragte für Denkmalpflege (VwV-Ehrenamtliche Beauftragte für Denkmalpflege) vom 10. Juni 2004 (SächsABl. S. 702), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 werden die Wörter „höheren Denkmalschutzbehörden“ durch die Wörter „obere Denkmalschutzbehörde“ ersetzt.
 
b)
In Satz 2 wird das Wort „teilen“ durch das Wort „teilt“ ersetzt und die Wörter „des Regierungsbezirks“ werden gestrichen.
2.
In Nummer 3 werden die Wörter „den höheren Denkmalschutzbehörden“ durch die Wörter „der oberen Denkmalschutzbehörde“ ersetzt und die Wörter „im Regierungsbezirk“ gestrichen.
3.
In Nummer 4 werden die Wörter „höheren Denkmalschutzbehörden überweisen“ durch die Wörter „obere Denkmalschutzbehörde überweist“; das Wort „teilen“ durch das Wort „teilt“ ersetzt.
4.
In Nummer 8 werden die Wörter „höheren Denkmalschutzbehörden erhalten“ durch die Wörter „obere Denkmalschutzbehörde erhält“ ersetzt.
5.
In Nummer 9 werden die Wörter „höheren Denkmalschutzbehörden“ durch die Wörter „obere Denkmalschutzbehörde“ ersetzt.
6.
In Nummer 10 Satz 3 werden die Wörter „höheren Denkmalschutzbehörden“ durch die Wörter „obere Denkmalschutzbehörde“ ersetzt.
7.
In Nummer 11 werden die Wörter „den höheren Denkmalschutzbehörden“ durch die Wörter „der oberen Denkmalschutzbehörde“ ersetzt.
8.
In Nummer 12 werden die Wörter „höheren Denkmalschutzbehörden übersenden“ durch die Wörter „obere Denkmalschutzbehörde übersendet“ ersetzt.

XXVII.
Änderung der Verwaltungsvorschrift
über die Höhe der Zuweisung von Haushaltsmitteln des Landesprogrammes Denkmalpflege zur Bewirtschaftung nach § 8 Abs. 2 Satz 4 SächsDSchG

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Höhe der Zuweisung von Haushaltsmitteln des Landesprogrammes Denkmalpflege zur Bewirtschaftung nach § 8 Abs. 2 Satz 4 SächsDSchG vom 17. Februar 2009 (SächsABl. S. 559), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 7. September 2010 (SächsABl. S. 1355), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 werden die Wörter „Landesdirektionen weisen“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen weist“ ersetzt.
2.
Nummer 3 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 wird das Wort „zuständigen“ gestrichen.
 
b)
In Satz 2 werden die Wörter „in ihrem Direktionsbezirk gelegenen“ gestrichen.

XXVIII.
Änderung der VwV Kommunale Haushaltswirtschaft-Doppik

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Grundsätze der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung und die rechtsaufsichtliche Beurteilung der kommunalen Haushalte zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Aufgabenerledigung nach den Regeln der Doppik (VwV Kommunale Haushaltswirtschaft-Doppik – VwV KommHHWi-Doppik) vom 20. Dezember 2010 (SächsABl. 2011 S. 39), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 9. Februar 2012 (SächsABl. S. 243), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
Die Einleitungsformel wird wie folgt gefasst:
„Aufgrund von
 
1.
§ 128 Satz 1 und § 129 Satz 1 in Verbindung mit § 127 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 140), geändert worden ist, und
 
2.
§ 69 Satz 1 und § 70 Satz 1 in Verbindung mit § 68 Abs. 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), die zuletzt durch Artikel 29 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 144) ge-ändert worden ist,
 
wird im Benehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:“.
2.
In der Inhaltsübersicht wird in den Angaben zu Großbuchstabe E Ziffer II und III sowie zu den Anlagen 4 und 5 das Wort „Landesdirektionen“ jeweils durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
3.
In Großbuchstabe A Ziffer II Nr. 1 Buchst. b wird die Angabe „4 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 323, 325)“ durch die Angabe „24 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 142)“ ersetzt.
4.
Großbuchstabe E wird wie folgt geändert:
 
a)
Ziffer II wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In der Überschrift wird das Wort „Landesdirektionen“ durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
 
bb)
In Satz 1 werden die Wörter „den Landesdirektionen“ durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
 
cc)
In Satz 2 werden die Wörter „Landesdirektionen berichten“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen berichtet“ ersetzt.
 
b)
Ziffer III wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In der Überschrift wird das Wort „Landesdirektionen“ durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
 
bb)
In Satz 1 werden die Wörter „den Landesdirektionen“ durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
 
cc)
In Satz 2 werden die Wörter „Landesdirektionen berichten“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen berichtet“ ersetzt.
5.
In den Anlagen 4 und 5 wird in der Überschrift das Wort „Landesdirektionen“ jeweils durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.

XXIX.
Änderung der VwV Kommunale Haushaltswirtschaft

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Grundsätze der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung und die rechtsaufsichtliche Beurteilung der kommunalen Haushalte zur dauerhaften Sicherung der kommunalen Aufgabenerledigung (VwV Kommunale Haushaltswirtschaft – VwV KommHHWi) vom 20. Dezember 2010 (SächsABl. 2011, S. 61, 260), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 9. Februar 2012 (SächsABl. S. 244), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
Die Einleitungsformel wird wie folgt gefasst:
„Aufgrund von
 
1.
§ 128 Satz 1 und § 129 Satz 1 in Verbindung mit § 127 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 140), geändert worden ist, und
 
2.
§ 69 Satz 1 und § 70 Satz 1 in Verbindung mit § 68 Abs. 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), die zuletzt durch Artikel 29 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 144) ge-ändert worden ist,
 
wird im Benehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:“.
2.
In der Inhaltsübersicht wird in den Angaben zu Großbuchstabe E Ziffer II und III sowie in den Anlagen 4 und 5 das Wort „Landesdirektionen“ jeweils durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
3.
In Großbuchstabe A Ziffer II Nr. 1 Buchst. b wird die Angabe „4 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 323, 325)“ durch die Angabe „24 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 142)“ ersetzt.
4.
Großbuchstabe E wird wie folgt geändert:
 
a)
Ziffer II wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In der Überschrift wird das Wort „Landesdirektionen“ durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
 
bb)
In Satz 1 werden die Wörter „den Landesdirektionen“ durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
 
cc)
In Satz 2 werden die Wörter „Landesdirektionen berichten“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen berichtet“ ersetzt.
 
b)
Ziffer III wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In der Überschrift wird das Wort „Landesdirektionen“ durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
 
bb)
In Satz 1 werden die Wörter „den Landesdirektionen“ durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
 
 
cc)
In Satz 2 werden die Wörter „Landesdirektionen berichten“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen berichtet“ ersetzt.
5.
In den Anlagen 4 und 5 wird in der Überschrift das Wort „Landesdirektionen“ jeweils durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.

XXX.
Änderung der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Gewährung von Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz (RL KatSZuwendungen) vom 11. Juli 2011 (SächsABl. S. 1051), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer VII Nr. 2 Satz 1 werden die Wörter „für den Standort der Katastrophenschutzeinheit zuständige“ gestrichen und nach dem Wort „Landesdirektion“ das Wort „Sachsen“ angefügt.
2.
Anlage 8 ist wie folgt zu ändern:
 
a)
In Satz 1 wird nach dem Wort „Landesdirektion“ das Wort „Sachsen“ angefügt und die Unterstreichung gestrichen.
 
b)
Im ersten Unterschriftenfeld wird nach dem Wort „Landesdirektion“ das Wort „Sachsen“ angefügt.

XXXI.
Änderung der VwV-Denkmalförderung

Nummer 7 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von sächsischen Kulturdenkmalen und zur Aus- und Fortbildung der Denkmalpflege (VwV-Denkmalförderung) vom 20. Dezember 1996 (SächsABl. 1997 S. 1088), die zuletzt durch Verwaltungsvorschrift vom 10. Juni 2008 (SächsABl. S. 878) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 7.1 Satz 1 wird das Wort „zuständigen“ gestrichen.
2.
In Nummer 7.3.1 Satz 1 werden die Wörter „das zuständige Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.

XXXII.
Änderung der Verwaltungsvorschrift
zur Durchführung des Wohngeldverfahrens

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Wohngeldverfahrens vom 30. Juli 2008 (SächsABl. S. 1135), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer II Nr. 1 und 3 wird nach dem Wort „Landesdirektion“ jeweils das Wort „Sachsen“ eingefügt.
2.
In Ziffer IV Nr. 2 Satz 2 werden die Wörter „den Landesdirektionen“ durch die Wörter „der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
3.
In Ziffer VIII Nr. 2.2 Satz 1 werden die Wörter „entscheiden die Landesdirektionen“ durch die Wörter „entscheidet die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
4.
In Ziffer XII Nr. 3 werden die Wörter „die Landesdirektionen“ durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.

XXXIII.
Änderung der VwV Brachflächenrevitalisierung

In Ziffer VI Nr. 1 Satz 1 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Revitalisierung von Brachflächen (VwV Brachflächenrevitalisierung) vom 10. Februar 2009 (SächsABl. S. 453), die durch Verwaltungsvorschrift vom 18. Februar 2011 (SächsABl. S. 384) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), werden die Wörter „örtlich zuständige“ gestrichen und nach dem Wort „Landesdirektion“ wird das Wort „Sachsen“ eingefügt.

XXXIV.
Inkrafttreten

1.
Die Ziffern I bis IV, VIII Nr. 1 bis 3, IX, XI, XII sowie XIV bis XXXIII treten mit Wirkung vom 2. März 2012 in Kraft.
2.
Die Ziffern V, VI, VII, VIII Nr. 4, X und XIII treten am 1. Januar 2013 in Kraft.

Dresden, den 1. März 2012

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2012 Nr. 13, S. 336
    Fsn-Nr.: 20

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 2. März 2012