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Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Kapitel 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Zweck des Gesetzes
  § 2 Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich
  § 3 Begriffsbestimmungen
  § 4 Anwendung des Geodatenzugangsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes
Kapitel 2
 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde
  § 5 Aufgaben der zuständigen Behörde
  § 6 Betretensrecht für die staatliche geologische Landesaufnahme; Betretensrecht zur Verhütung geologischer Gefahren; Zutritt zu geologischen Untersuchungen Dritter
  § 7 Wiederherstellungspflicht und Haftung
Kapitel 3
 Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde
Abschnitt 1
 Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten
  § 8 Anzeige geologischer Untersuchungen und Übermittlung von Nachweisdaten an die zuständige Behörde
  § 9 Übermittlung von Fachdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde
  § 10 Übermittlung von Bewertungsdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde
  § 11 Einschränkung von Anzeige- und Übermittlungspflichten; Vorhaltung geologischer Daten bei übermittlungsverpflichteten Personen; Verlängerung von Übermittlungsfristen
  § 12 Nachträgliche Anforderung nichtstaatlicher Fachdaten
  § 13 Pflichten vor Entledigung von Proben und Löschung von Daten
Abschnitt 2
 Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung
  § 14 Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen
  § 15 Abschluss einer geologischen Untersuchung; Beginn der Übermittlungsfrist; Einhaltung der Anzeige- und Übermittlungsfristen
  § 16 Datenformat
  § 17 Kennzeichnung von Daten
Kapitel 4
 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
Abschnitt 1
 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zugang zu bereitgestellten Daten
Unterabschnitt 1
 Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung
  § 18 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten; anderweitige Ansprüche auf Informationszugang
  § 19 Öffentliche Bereitstellung nach den Anforderungen des Geodatenzugangsgesetzes; analoge Bereitstellung
  § 20 Zugang zu öffentlich bereitgestellten geologischen Daten im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten
  § 21 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten in analoger Form anlässlich eines Zugangsbegehrens
  § 22 Hinweise auf geologische Daten in Geodatendiensten
Unterabschnitt 2
 Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten
  § 23 Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten der zuständigen Behörde
  § 24 Öffentliche Bereitstellung übermittelter staatlicher geologischer Daten
  § 25 Inhaberlose Daten
Unterabschnitt 3
 Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten
  § 26 Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Nachweisdaten nach § 8
  § 27 Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fachdaten nach § 9
  § 28 Schutz nichtstaatlicher Bewertungsdaten nach § 10 sowie nachträglich angeforderter nichtstaatlicher Fachdaten nach § 12
  § 29 Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten, die vor dem 30. Juni 2020 an die zuständige Behörde übermittelt worden sind
  § 30 Einwilligung des Dateninhabers
Abschnitt 2
 Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten
  § 31 Schutz öffentlicher Belange
  § 32 Schutz sonstiger Belange bei verbundenen Daten
Abschnitt 3
 Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  § 33 Zurverfügungstellung geologischer Daten für öffentliche Aufgaben
  § 34 Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten
  § 35 Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten im Standortauswahlverfahren; wissenschaftliche Beratung zur Einsicht in nicht öffentlich bereitgestellte Daten, Bereitstellung und Einsicht im Datenraum
Kapitel 5
 Schlussbestimmungen
  § 36 Anordnungsbefugnis
  § 37 Zuständige Behörden; Überwachung
  § 38 Verordnungsermächtigung; Ausschluss abweichenden Landesrechts
  § 39 Bußgeldvorschriften
  § 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten