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Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen

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  Inhaltsübersicht
Teil 1
 Allgemeines
  § 1 Hebammenberuf
  § 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2
 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  § 3 Berufsbezeichnung
  § 4 Geburtshilfe als vorbehaltene Tätigkeiten
  § 5 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  § 6 Rücknahme der Erlaubnis
  § 7 Widerruf der Erlaubnis
  § 8 Ruhen der Erlaubnis
Teil 3
 Hebammenstudium und Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung
Abschnitt 1
 Studium
Unterabschnitt 1
 Studienziel, Zugang, Dauer und Struktur sowie Akkreditierung von Studiengängen
  § 9 Studienziel
  § 10 Zugangsvoraussetzungen
  § 11 Dauer und Struktur des Studiums
  § 12 Akkreditierung von Studiengängen
Unterabschnitt 2
 Der berufspraktische Teil des Studiums
  § 13 Praxiseinsätze
  § 14 Praxisanleitung
  § 15 Die verantwortliche Praxiseinrichtung
  § 16 Durchführung des berufspraktischen Teils; Praxisplan
  § 17 Praxisbegleitung
  § 18 Nachweis- und Begründungspflicht
Unterabschnitt 3
 Der hochschulische Teil des Studiums
  § 19 Hochschule; theoretische und praktische Lehrveranstaltungen
  § 20 Qualifikation der Lehrenden und der Studiengangsleitung
Unterabschnitt 4
 Durchführung des Studiums
  § 21 Durchführung des Studiums; Kooperationsvereinbarungen
  § 22 Gesamtverantwortung
Unterabschnitt 5
 Abschluss des Studiums
  § 23 Abschluss des Studiums
  § 24 Staatliche Prüfung
  § 25 Durchführung der staatlichen Prüfung
  § 26 Vorsitz
Abschnitt 2
 Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung
  § 27 Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung; Schriftformerfordernis
  § 28 Inhalt des Vertrages
  § 29 Wirksamkeit des Vertrages
  § 30 Vertragsschluss bei Minderjährigen
  § 31 Anwendbares Recht
  § 32 Pflichten der verantwortlichen Praxiseinrichtung
  § 33 Pflichten der Studierenden
  § 34 Vergütung
  § 35 Überstunden
  § 36 Probezeit
  § 37 Ende des Vertragsverhältnisses
  § 38 Beendigung durch Kündigung
  § 39 Wirksamkeit der Kündigung
  § 40 Beschäftigung im Anschluss an das Vertragsverhältnis
  § 41 Nichtigkeit von Vereinbarungen
  § 42 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts
Teil 4
 Anerkennung von Berufsqualifikationen
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 43 Erlaubnis für Personen mit einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes absolvierten Ausbildung
  § 44 Bescheid über die Feststellung der Berufsqualifikation
  § 45 Gemeinsame Einrichtung; Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
Abschnitt 2
 Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen
  § 46 Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen
  § 47 Automatische Anerkennung bei erworbenen Rechten
  § 48 Automatische Anerkennung bei in den Gebieten der früheren Tschechoslowakei, der früheren Sowjetunion, dem früheren Jugoslawien erworbenen Rechten
  § 49 Automatische Anerkennung bei in Polen erworbenen Rechten
  § 50 Automatische Anerkennung bei in Rumänien erworbenen Rechten
  § 51 Ausschluss der automatischen Anerkennung bei in Kroatien erworbenen Rechten
  § 52 Bekanntmachung
  § 53 Europäischer Berufsausweis
Abschnitt 3
 Weitere Berufsqualifikationen
  § 54 Anerkennung von weiteren Berufsqualifikationen; Gleichwertigkeit
  § 55 Wesentliche Unterschiede
  § 56 Ausgleich wesentlicher Unterschiede durch Berufserfahrung oder lebenslanges Lernen
  § 57 Anpassungsmaßnahmen
  § 58 Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang
  § 59 Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
  § 59a Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
Teil 5
 Erbringen von Dienstleistungen
Abschnitt 1
 Erbringen von Dienstleistungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes
  § 60 Dienstleistungserbringende Personen
  § 61 Meldung der Dienstleistungserbringung
  § 62 Meldung wesentlicher Änderungen
  § 62a Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
Abschnitt 2
 Dienstleistungserbringung in anderen Mitgliedstaaten, in anderen Vertragsstaaten oder in anderen gleichgestellten Staaten
  § 63 Bescheinigung der zuständigen Behörde
Teil 6
 Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden
  § 64 Zuständige Behörde
  § 65 Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten
  § 66 Warnmitteilung durch die zuständige Behörde
  § 67 Unterrichtung über Änderungen
  § 68 Löschung einer Warnmitteilung
  § 69 Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise
  § 70 Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung
Teil 7
 Verordnungsermächtigung
  § 71 Ermächtigung zum Erlass einer Studien- und Prüfungsverordnung
Teil 8
 Bußgeldvorschriften
  § 72 Bußgeldvorschriften
Teil 9
 Übergangsvorschriften
  § 73 Fortgelten der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  § 74 Übergangsvorschriften für Entbindungspfleger
  § 75 Kooperation von Hochschulen mit Hebammenschulen
  § 76 Anwendung von Vorschriften über die fachschulische Ausbildung und die Ausbildung in der Form von Modellvorhaben
  § 77 Abschluss begonnener fachschulischer Ausbildungen
  § 77a Übergangsvorschrift für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
  § 78 Abschluss begonnener Ausbildungen in Form von Modellvorhaben
  § 79 Weitergeltung der staatlichen Anerkennung von Hebammenschulen
  § 80 Evaluierung