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Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Regelungen
  § 1 Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus
  § 2 Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung
  § 3 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden
  § 4 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
  § 5 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
  § 6 Gebäude- und Wohnungszählung
  § 7 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
  § 8 Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
  § 9 Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung
Abschnitt 3
 Organisation
  § 10 Erhebungsstellen
  § 11 Erhebungsbeauftragte
  § 12 Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung
  § 13 Ordnungsnummern
Abschnitt 4
 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
  § 14 Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften
  § 15 Mehrfachfalluntersuchung
  § 16 Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
  § 17 Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse
Abschnitt 5
 Auskunftspflicht und Datenschutz
  § 18 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
  § 19 Löschung
  § 20 Datenübermittlungen
  § 21 Information der Öffentlichkeit
  § 22 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
Abschnitt 6
 Schlussvorschriften
  § 23 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
  § 24 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
  § 25 Finanzzuweisung