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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zu übergreifenden Organisationsvorschriften für die Gerichte und Staatsanwaltschaften

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zu übergreifenden Organisationsvorschriften für die Gerichte und Staatsanwaltschaften vom 30. August 2012 (SächsJMBl. S. 106)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
der Justiz und für Europa
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zu übergreifenden Organisationsvorschriften für die Gerichte und Staatsanwaltschaften

Vom 30. August 2012

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zu übergreifenden Organisationsvorschriften für die Gerichte und Staatsanwaltschaften ( VwV Justizorganisation) vom 14. Dezember 2011 (SächsJMBl. S. 123) wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird in Abschnitt C wie folgt geändert:
 
a)
Nach der Angabe „C. Justizwachtmeister“ wird folgende Angabe zu Ziffer I eingefügt:
 
 
„I.
Einrichtung und Aufgaben der Justizwachtmeistereien bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften
 
 
 
1.
Einrichtung von Justizwachtmeistereien
 
 
 
2.
Allgemeine Bestimmungen
 
 
 
3.
Aufgaben der Justizwachtmeistereien
 
 
 
4.
Justizwachtmeistereien in ÖPP-Projekten“
 
b)
Die bisherigen Angaben zu Abschnitt C Ziffer I und II werden die Angaben zu Abschnitt C Ziffer II und III.
2.
In Abschnitt A Ziffer IV Nr. 1 Buchst. c) werden nach dem Wort „in“ die Wörter „Görlitz sowie in“ eingefügt.
3.
Abschnitt C wird wie folgt geändert:
 
a)
Der Ziffer I wird folgende Ziffer I vorangestellt:
 
 
„I.
Einrichtung und Aufgaben der Justizwachtmeistereien bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften
 
 
1.
Einrichtung von Justizwachtmeistereien
 
 
 
a)
Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen wird jeweils grundsätzlich eine Justizwachtmeisterei eingerichtet; dies gilt auch, wenn die Gerichte und Staatsanwaltschaften in mehreren Justizgebäuden untergebracht sind.
 
 
 
b)
In den Justizgebäuden, in denen mindestens zwei Justizdienststellen untergebracht sind, werden grundsätzlich zentrale Justizwachtmeistereien eingerichtet, soweit nicht wegen der örtlichen Besonderheiten eine anderweitige Zentralisierung geboten ist. Die weitere Ausgestaltung, insbesondere die organisatorische Anbindung im Sinne von Buchstabe c, erfolgt in Abstimmung zwischen den betroffenen Justizdienststellen und im Einvernehmen mit dem jeweiligen Präsidenten des Obergerichts beziehungsweise dem Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen.
 
 
 
c)
Alle Bediensteten der Justizwachtmeistereien sollen der Justizdienststelle arbeits- und dienstrechtlich unterstellt werden, bei der die Justizwachtmeisterei eingerichtet ist.
 
 
2.
Allgemeine Bestimmungen
 
 
 
a)
Die Justizwachtmeistereien werden jeweils von einem besonders befähigten und qualifizierten Bediensteten geleitet. Die entsprechende Entscheidung trifft der Behördenleiter oder eine von ihm beauftragte Person. Dem Leiter der Justizwachtmeisterei obliegen die Diensteinteilung und die detaillierte Festlegung der Einzelaufgaben entsprechend Nummer 3.
 
 
 
b)
Die Justizwachtmeistereien sind grundsätzlich mit Beamten des einfachen Justizdienstes oder mit diesen Aufgaben betrauten Tarifbeschäftigten zu besetzen, die die in Nummer 3 aufgeführten Aufgaben erledigen.
 
 
 
c)
Die Bediensteten der Justizwachtmeistereien sind befugt, in Ausübung öffentlicher Gewalt im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften unmittelbaren Zwang auszuüben.
 
 
3.
Aufgaben der Justizwachtmeistereien
 
 
 
a)
Zu den Aufgaben der Justizwachtmeistereien gehören nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen:
 
 
 
 
aa)
der Sitzungs- und Vorführdienst nach Maßgabe von Ziffer II,
 
 
 
 
bb)
der Sicherheits- und Ordnungsdienst,
 
 
 
 
cc)
der Innendienst,
 
 
 
 
dd)
das Gebäudemanagement,
 
 
 
 
ee)
der Außendienst,
 
 
 
 
ff)
die Fahrbereitschaft sowie
 
 
 
 
gg)
sonstige Aufgaben.
 
 
 
b)
Der Sitzungs- und Vorführdienst umfasst insbesondere
 
 
 
 
aa)
die Wahrnehmung des Dienstes in den Hauptverhandlungen und sonstigen Terminen, auch außerhalb der Gerichtsstelle, einschließlich des Vollzugs sitzungspolizeilicher Maßnahmen nach den Weisungen des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit oder Verhinderung erforderlichenfalls aus eigenem Entschluss,
 
 
 
 
bb)
die Vornahme technischer Unterstützungshandlungen, zum Beispiel die Präsentation von Beweisvideos, das Abspielen der Aufzeichnungen von Telekommunikationsvorgängen und dergleichen, nach näherer Weisung des Vorsitzenden,
 
 
 
 
cc)
die Beaufsichtigung und Vorführung der Gefangenen nach Maßgabe der VwV Aus- und Vorführung sowie die Bewachung in Haft genommener oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigender Personen innerhalb des Justizgebäudes und
 
 
 
 
dd)
die zwangsweise Vorführung von Personen, insbesondere eines Zeugen oder einer Partei, auf Anordnung des Gerichts, soweit damit nicht ein Gerichtsvollzieher beauftragt wird.
 
 
 
c)
Der Sicherheits- und Ordnungsdienst umfasst insbesondere
 
 
 
 
aa)
den Einlassdienst einschließlich Personen- und Gepäckkontrolle und den Auskunftsdienst im Justizgebäude,
 
 
 
 
bb)
die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden einschließlich der dazu erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der jeweils aktuellen Sicherheitskonzeption des Staatsministeriums der Justiz und für Europa für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen sowie
 
 
 
 
cc)
die Ausführung von Anweisungen, welche das Festhalten, die vorläufige Festnahme, die Vorführung oder Verhaftung einer Person sowie Durchsuchungen oder Beschlagnahmen, ferner die Hilfeleistungen bei solchen Maßnahmen betreffen, oder bei Gefahr im Verzug das Ergreifen entsprechender Maßnahmen aus eigenem Entschluss.
 
 
 
d)
Zum Innendienst gehören insbesondere
 
 
 
 
aa)
die Aufgaben der zentralen Poststelle:
 
 
 
 
 
aaa)
das Leeren der Briefkästen,
 
 
 
 
 
bbb)
die zentrale Behandlung der Eingangs- und Ausgangspost, die Behandlung der täglich anfallenden, an andere Justiz- oder sonstige Behörden adressierten Sammel- oder Kurierpost und
 
 
 
 
 
ccc)
die Erstellung von Quittungen über eingegangene Einschreibesendungen, die Führung des Geld- und Werteingangsbuches mit Erfassung aller Einschreibesendungen, das Bedienen der Frankiermaschine sowie die Führung der mit dieser Maschine kombinierten Nachweise,
 
 
 
 
bb)
die Postverteilung sowie die Besorgung des gesamten Aktenverkehrs und die im Dienstbetrieb sonst erforderlichen Verrichtungen innerhalb der Diensträume und im Verkehr der einzelnen Dienststellen untereinander,
 
 
 
 
cc)
die Besorgung öffentlicher Aushänge und Bekanntmachungen nach den Vorgaben des Gerichts oder der Geschäftsstelle,
 
 
 
 
dd)
der Telefonvermittlungsdienst, sofern diese Aufgabe nicht anderen Bediensteten übertragen ist,
 
 
 
 
ee)
die Mitarbeit im Bibliotheksdienst,
 
 
 
 
ff)
die Mitarbeit bei der Verwaltung des Büro- und Schreibmaterials, des Verpackungsbedarfs, des Gerätebestandes sowie der Vordrucke,
 
 
 
 
gg)
die Herstellung von Ablichtungen und Vervielfältigungen,
 
 
 
 
hh)
die Mitarbeit bei der Unterbringung der wegzulegenden Akten und der Verwaltung der weggelegten Akten sowie bei der Aussonderung und Vernichtung der Akten, Register, Kalender und ähnlichem sowie
 
 
 
 
ii)
die Mitarbeit bei der Verwahrung, Verwaltung und Vernichtung von asservierten Gegenständen.
 
 
 
e)
Zu den Aufgaben des Gebäudemanagements gehört insbesondere die Besorgung der Hausdienstgeschäfte nach Maßgabe der hierfür geltenden Vorschriften, beispielsweise
 
 
 
 
aa)
die Überwachung der Reinigungs- und Bauarbeiten im Justizgebäude,
 
 
 
 
bb)
die Verwaltung des Materials für die Hausbewirtschaftung,
 
 
 
 
cc)
die Ausführung von Reparaturen am und im Justizgebäude, sofern diese keine besonderen technischen Kenntnisse erfordern,
 
 
 
 
dd)
die Reinigung der Wege auf und um das Dienstgrundstück, sofern nicht Dritte damit beauftragt sind,
 
 
 
 
ee)
die Beräumung der Gehwege von Schnee und Eis sowie das Streuen bei Glätte, sofern nicht Dritte damit beauftragt sind,
 
 
 
 
ff)
die Pflege der das Justizgebäude umgebenden Grünanlagen, sofern nicht Dritte damit beauftragt sind,
 
 
 
 
gg)
die Beseitigung von Müll und Altpapier, sofern nicht Dritte damit beauftragt sind,
 
 
 
 
hh)
die Gewährleistung der Ordnung in den Keller-, Boden- und Nebenräumen, die Mitwirkung bei Umzügen und bei der Einrichtung von Gebäuden und Dienstzimmern sowie
 
 
 
 
ii)
die Beflaggung des Justizgebäudes entsprechend der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei über die Beflaggung der Dienstgebäude im Freistaat Sachsen (VwV Beflaggung) vom 24. Februar 2005 (SächsABl. S. 182), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 2. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1645).
 
 
 
f)
Zum Außendienst gehören insbesondere
 
 
 
 
aa)
die Aushändigung und Zustellung von Schriftstücken, die Einziehung von Erkundigungen, die mündliche Übermittlung dienstlicher Mitteilungen und die Erledigung von Dienstgängen,
 
 
 
 
bb)
die Abholung und Weiterbeförderung von Geldern, Wertsachen, Akten, Schriftgut, Überführungsstücken und Postsendungen und
 
 
 
 
cc)
Unterstützungshandlungen bei Ortsterminen.
 
 
 
g)
Zu den Aufgaben der Fahrbereitschaft gehören insbesondere
 
 
 
 
aa)
die Beförderung von Kurierpost und Akten, Möbeln, IT-Technik und sonstigen Gegenständen,
 
 
 
 
bb)
die Beförderung von Personen,
 
 
 
 
cc)
die Beförderung von Geld und Wertgegenständen entsprechend den geltenden Vorschriften,
 
 
 
 
dd)
Pflegearbeiten an den Fahrzeugen, sofern sie keine besonderen fachlichen Kenntnisse erfordern.
 
 
 
h)
Die Bediensteten der Justizwachtmeistereien sind verpflichtet, auf Weisung Aufgaben auch bei anderen Justizdienststellen zu übernehmen.
 
 
4.
Justizwachtmeistereien in ÖPP-Projekten
 
 
 
Bei Justizdienststellen, die als ÖPP-Projekte geführt werden, gelten für die Einrichtung und die Aufgaben der Justizwachtmeistereien die dortigen Verträge; im Übrigen gelten die obigen Bestimmungen.“
 
b)
Die bisherige Ziffer I wird neue Ziffer II und wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Satz 1 wird nach dem Wort „Leipzig“ das Komma durch das Wort „sowie“ ersetzt und werden die Wörter „sowie Amtsgericht Plauen“ gestrichen.
 
 
bb)
Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Der Sitzungsdienst in der Fachgerichtsbarkeit wird im Bedarfsfall in Abstimmung zwischen den Justizdienststellen durch die Justizwachtmeister der Land- oder Amtsgerichte vor Ort unterstützt.“
 
c)
Die bisherige Ziffer II wird Ziffer III.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft.

Dresden, den 30. August 2012

Der Staatsminister der Justiz und für Europa
Dr. Jürgen Martens

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2012 Nr. 9, S. 106
    Fsn-Nr.: 300

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Oktober 2012

    Fassung gültig bis: 30. Juni 2021