Gesetz
zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen

Vom 27. März 2008

Der Sächsische Landtag hat am 5. März 2008 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Das Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) vom 10. November 1992 (SächsGVBl. S. 536), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 168, 170), wird wie folgt geändert:

1.
Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:
 
„§ 2a
Örtlicher Gedenktag an die friedliche Revolution 1989
 
Die Gemeinden können einen örtlichen Gedenktag zur Erinnerung an die friedliche Revolution des Jahres 1989 durch Satzung bestimmen.“
2.
In § 6 wird nach den Wörtern „Gedenk- und Trauertagen“ die Angabe „nach § 2“ eingefügt.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Dresden, den 27. März 2008

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt

Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo

Änderungsvorschriften