Gesetz
zur Änderung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes

Vom 17. April 2008

Der Sächsische Landtag hat am 16. April 2008 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

§ 7 Abs. 5 Satz 3 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG) vom 16. März 2007 (SächsGVBl. S. 42), das durch Artikel 39a des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 168) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

„Verkaufsstellen nach Absatz 1 müssen am Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, 1. Mai , Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, Reformationstag sowie am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag geschlossen bleiben.“

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Dresden, den 17. April 2008

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Thomas Jurk