Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Aufhebung der Sanierungsträger-VwV

Vom 27. September 2004

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Bestätigung von Sanierungs- und Entwicklungsträgern – Sanierungsträger-VwV – vom 3. Februar 1995 (SächsABl. S. 314), verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2000 (SächsABl. S. 1003), wird mit Wirkung vom 20. Juli 2004 aufgehoben.

Dresden, den 27. September 2004

Der Staatsminister des Innern
Horst Rasch