Richtlinie
zur Änderung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
für die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter landwirtschaftlicher Produkte
RL-Nr.: 06/2003

Vom 29. Juni 2004

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter landwirtschaftlicher Produkte (RL-Nr.: 06/2003) vom 10. April 2003 (SächsABl. S. 496) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 Abs. 2 Satz 1 – Zuwendungszweck – wird die Angabe „2003–2006“ durch die Worte „in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
2.
Nummer 2.1.4 1. Anstrich wird wie folgt neu gefasst:
„die Einführung anerkannter stufenübergreifender Qualitätsmanagement- oder Umweltmanagementsysteme einschließlich deren Erstzertifizierung und der Aus- und Weiterbildung im Hinblick auf die Anwendung dieser Systeme“.
3.
In Nummer 4.4 Satz 1 werden die Worte „nach Bewilligung“ durch die Worte „nach Auszahlung“ ersetzt.
4.
Die Änderung stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.
5.
Die Änderungen treten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft.

Dresden, den 29. Juni 2004

Der Staatsminister
für Umwelt und Landwirtschaft
Steffen Flath