Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Wiederbewohnbarmachung von Wohngebäuden (VwV-Wohngebäude)

Vom 24. März 2003

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Wiederbewohnbarmachung von Wohngebäuden (VwV-Wohngebäude) vom 27. August 2002 (SächsABl. S. 995) wird wie folgt geändert:

A.
Ziffer VIII. wird wie folgt geändert:
In Nummer 5. wird folgender Satz angefügt: „Ein einfacher Verwendungsnachweis ist zugelassen.“
B.
In-Kraft-Treten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 28. März 2003 in Kraft.

Dresden, den 24. März 2003

Der Staatsminister des Innern
Horst Rasch