Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Änderung der Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (LTB)

Vom 24. Juni 2008

Mit dieser Bekanntmachung wird die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (LTB) vom 19. Februar 2008 (SächsABl. SDr. S. S 94) geändert.

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (in der aktuellen Fassung abrufbar im Internet unter www.eur-lex.europa.eu) sind beachtet worden.

Die Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen wird wie folgt geändert:

1. Anhang G wird wie folgt gefasst:

Anhang G

2. Anhang J wird wie folgt gefasst:

Anhang J

Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2008 in Kraft.

Dresden, den 24. Juni 2008

Sächsisches Staatsministerium des Innern
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