Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der Sächsischen Wasserbuchverordnung

Vom 26. Juni 2008

Aufgrund von § 105 Abs. 1 Satz 1 und § 106 Abs. 2 Satz 2 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 482), das zuletzt durch Gesetz vom 11. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 66) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Führung der Wasserbücher (Sächsische Wasserbuchverordnung – SächsWabu) vom 8. Januar 1999 (SächsGVBl. S. 31) wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 1 wird die Absatzbezeichnung gestrichen.
 
b)
Absatz 2 wird gestrichen.
2.
In § 6 werden die Wörter „unteren Wasserbehörden und die technischen Fachbehörden“ durch die Wörter „anderen Wasserbehörden“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.

Dresden, den 26. Juni 2008

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Frank Kupfer