Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen

Vom 21. Oktober 2008

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen vom 5. April 2007 (SächsABl. S. 555), geändert durch Richtlinie vom 3. Juni 2008 (SächsABl. S. 847), wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer 3.4 wird in Absatz I der 1. Anstrich gestrichen.
2.
In Ziffer 3.4 wird Absatz III Satz 2 wie folgt gefasst: „Beihilfen für ausfuhrbezogene Tätigkeiten, die auf Mitgliedsstaaten oder Drittländer ausgerichtet sind, insbesondere Beihilfen, die unmittelbar mit den Ausfuhrmengen, mit der Errichtung und dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder anderen laufenden Ausgaben in Zusammenhang stehen 9 .“

Dresden, den 21. Oktober 2008

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Thomas Jurk