Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Änderung der Seilbahn-Zuständigkeitsverordnung

Vom 15. Januar 2009

Aufgrund von § 18 Abs. 7 des Gesetzes über Seilbahnen im Freistaat Sachsen (Landesseilbahngesetz – LSeilbG) vom 12. März 1998 (SächsGVBl. S. 97, 102), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 168) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel 1

§ 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Landesseilbahngesetz (Seilbahn-Zuständigkeitsverordnung – SeilbZuVO) vom 8. Februar 2001 (SächsGVBl. S. 142) wird wie folgt geändert:

1.
Die Angabe „und Abs. 2 Nr. 1“ wird gestrichen.
2.
Die Wörter „das Regierungspräsidium“ werden durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2008 in Kraft.

Dresden, den 15. Januar 2009

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Thomas Jurk