Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Änderung der Verordnung über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen in öffentlichen Straßen

Vom 2. Februar 2009

Aufgrund von § 10 Abs. 3 Satz 2 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 34 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 165) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen in öffentlichen Straßen (StrPrüfVO) vom 14. August 1996 (SächsGVBl. S. 372), zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. September 2004 (SächsGVBl. S. 469), wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Abs. 1 werden die Wörter „dem Regierungspräsidium“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ und das Wort „Baustatik“ durch das Wort „Standsicherheit“ ersetzt.
2.
In § 5 werden die Wörter „dem für das Prüfobjekt zuständigen Regierungspräsidium beziehungsweise dem Autobahnamt Sachsen“ durch die Angabe „bei Bundesfern- und Staatsstraßen, soweit der Bund oder der Freistaat Sachsen Straßenbaulastträger sind, der nach § 50 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 oder § 47 Abs. 3 SächsStrG zuständigen Straßenbaubehörde, und in allen anderen Fällen der Landesdirektion“ ersetzt.
3.
In § 6 Abs. 1 Halbsatz 2 werden die Wörter „vom Regierungspräsidium“ durch die Wörter „von der Landesdirektion“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2008 in Kraft.

Dresden, den 2. Februar 2009

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Thomas Jurk

Änderungsvorschriften