Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Schulordnung Grundschulen, der Schulordnung Förderschulen und der Schulordnung Mittelschulen Abschlussprüfungen

Vom 17. Februar 2009

Aufgrund von § 62 Abs. 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 298), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. 866, 874) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel 1
Änderung der Schulordnung Grundschulen

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Grundschulen – SOGS) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 312), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 453, 491), wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „des Regionalschulamtes“ durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.
 
b)
In Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „Das Regionalschulamt“ durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur“ ersetzt.
 
c)
In Absatz 6 Satz 3 wird nach der Angabe „(SächsGVBl. S. 330),“ die Angabe „das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 940, 941) geändert worden ist,“ eingefügt.
2.
In § 3 Abs. 4 Satz 1, § 9 Abs. 3 und § 13a Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „das Regionalschulamt“ jeweils durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur“ ersetzt.
3.
In § 4 Abs. 2 Satz 1 und § 9 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter „dem Regionalschulamt“ jeweils durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.
4.
§ 4 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „(SächsGVBl. S. 350)“ durch die Angabe „(SächsGVBl. S. 350, 416)“ ersetzt.
 
b)
In Absatz 3 Satz 4 wird nach der Angabe „(SächsGVBl. S. 317),“ die Angabe „die durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 412, 414) geändert worden ist,“ eingefügt.
5.
§ 6 wird wie folgt geändert:
 
a)
Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen.
 
b)
In Absatz 3 werden die Wörter „beim Regionalschulamt“ durch die Wörter „bei der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.
6.
§ 9 Abs. 1 Satz 1 wird gestrichen.

Artikel 2
Änderung der Schulordnung Förderschulen

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Förderschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Förderschulen – SOFS) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 317), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 412, 414), wird wie folgt geändert:

1.
In § 7 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1, § 8 Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 3 Satz 1, § 13 Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 3 sowie § 32 Abs. 1 werden die Wörter „des Regionalschulamtes“ jeweils durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.
2.
In § 11 Abs. 1 wird die Angabe „(SächsGVBl. S. 350)“ durch die Angabe „(SächsGVBl. S. 350, 416)“ ersetzt.
3.
In § 11 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Satz 2 und § 20 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter „vom Regionalschulamt“ jeweils durch die Wörter „von der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.
4.
§ 13 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „beim Regionalschulamt“ durch die Wörter „bei der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.
 
b)
In Absatz 7 Satz 2 wird das Wort „Es“ durch das Wort „Sie“ ersetzt.
5.
In § 13 Abs. 2 Satz 1 und § 15 Abs. 1 Satz 4 werden die Wörter „Das Regionalschulamt“ jeweils durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur“ ersetzt.
6.
In § 13 Abs. 7 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 3, § 16 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 3 sowie Abs. 3 Satz 2, § 20 Abs. 3 und § 34 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „das Regionalschulamt“ jeweils durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur“ ersetzt.
7.
In § 14 Abs. 1 Satz 5 wird nach der Angabe „(SächsGVBl. S. 330),“ die Angabe „das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 940, 941) geändert worden ist,“ eingefügt.
8.
§ 16 Abs. 4 Satz 1 und 3 wird gestrichen.
9.
§ 20 wird wie folgt geändert:
 
a)
Absatz 1 Satz 1 wird gestrichen.
 
b)
In Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „dem Regionalschulamt“ durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.

Artikel 3
Änderung der Schulordnung Mittelschulen Abschlussprüfungen

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Mittelschulen im Freistaat Sachsen und deren Abschlussprüfungen (Schulordnung Mittelschulen Abschlussprüfungen – SOMIAP) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 325), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 412), wird wie folgt geändert:

1.
§ 5 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 1 werden die Wörter „Regionalschulämter geben“ durch die Wörter „Sächsische Bildungsagentur gibt“ ersetzt.
 
b)
In Absatz 4 Satz 3 wird nach der Angabe „(SächsGVBl. S. 330),“ die Angabe „das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 940, 941) geändert worden ist,“ eingefügt.
2.
In § 6 Abs. 4 wird die Angabe „(SächsGVBl. S. 350)“ durch die Angabe „(SächsGVBl. S. 350, 416)“ ersetzt.
3.
In § 8 Abs. 2, § 28 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 4 Satz 1 werden die Wörter „beim Regionalschulamt“ jeweils durch die Wörter „bei der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.
4.
In § 8 Abs. 2 wird nach der Angabe „(SächsGVBl. S. 317),“ die Angabe „die durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 412, 414) geändert worden ist,“ eingefügt.
5.
§ 10a Satz 2 wird gestrichen.
6.
In § 12 Abs. 1 Satz 3 werden die Wörter „des Regionalschulamtes“ durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.
7.
§ 13 wird wie folgt geändert:
 
a)
Absatz 1 Satz 1 wird gestrichen.
 
b)
In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „dem Regionalschulamt“ durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.
8.
In § 13 Abs. 3, § 40 Abs. 4 und § 48 Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter „das Regionalschulamt“ jeweils durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur“ ersetzt.
9.
§ 48 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 6 werden die Wörter „Das Regionalschulamt“ durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur“ ersetzt.
 
b)
In Absatz 7 werden die Wörter „vom Regionalschulamt“ durch die Wörter „von der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.
10.
In § 50 Abs. 1 werden die Wörter „den Regionalschulämtern“ durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur“ ersetzt.

Artikel 4
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 17. Februar 2009

Der Staatsminister für Kultus Prof. Dr. Roland Wöller

Änderungsvorschriften