Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales, Gesundheit und Familie
über die Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Tierschutz

Vom 30. April 1999

Artikel 1

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes vom 10. Juni 1997 (SächsABl. Sonderdruck Nr. 7 S. S327) wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 6.3 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 wird die Angabe „1.4“ durch Angabe „1.3“ ersetzt.
 
b)
In Satz 2 wird der Klammerzusatz gestrichen.
2.
In Nummer 7.3 wird die Angabe „vom 13. Mai 1992 (ABl. SMF Nr. 5/1992 S. 1)“ durch die Angabe „vom 20. Oktober 1997 (SächsABl. S. S 706)“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1999 in Kraft.

Dresden, den 30. April 1999

Der Staatsminister
für Soziales, Gesundheit und Familie
Dr. Hans Geisler