Änderung der Richtlinie
über die Gewährung von Zuschüssen für Frauenförderungsmaßnahmen und Frauenprojekte durch die Staatsministerin für Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann vom 28. April 1997

Vom 26. Oktober 1999

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Frauenförderungsmaßnahmen und Frauenprojekte durch die Staatsministerin für Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann vom 28. April 1997 (SächsABl. S. 533) wird wie folgt geändert:

Nummer 3 erhält folgende Fassung:

„Förderungsfähig sind

rechtsfähige, eingetragene Frauenvereine und -verbände
Kommunen
andere Träger, die die unter Nummer 4 genannten Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen

mit Sitz im Freistaat Sachsen.“

Die Änderung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 26. Oktober 1999

Die Staatsministerin für Fragen
der Gleichstellung von Frau und Mann
Friederike de Haas