Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben in LRS-Klassen an Grundschulen im Freistaat Sachsen

Vom 11. März 1994

Artikel 1
Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben in LRS-Klassen an Grundschulen im Freistaat Sachsen

Die Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben in LRS-Klassen an Grundschulen im Freistaat Sachsen wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 12 „Geltungsdauer“ wird gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Die Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Nowak
Staatssekretär