Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Förderung von Projekten zur Bereitstellung von zusätzlichen betriebsnahen Qualifizierungs- und betrieblichen Praktikumsplätzen für das Modellprojekt „Kooperatives Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaates Sachsen

Vom 4. Juli 2005

Der Freistaat Sachsen beabsichtigt gemäß den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den §§ 23, 44 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung – SäHO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 153), die durch Artikel 10 des Gesetzes vom 13. Dezember 2002 (SächsGVBl. S. 333, 352) geändert worden ist, und nach der Maßgabe der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften (Vorl. VwV) zu den §§ 23, 44 SäHO, in der jeweils geltenden Fassung, sowie auf Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten (ESF-Richtlinie ) vom 19. Mai 2005 (SächsABl. S. 467) die Qualifizierung im Kooperativen Berufsgrundbildungsjahr von bis zu 300 unvermittelten Lehrstellenbewerbern als Modellprojekt zu fördern.
Interessenten sind aufgefordert, bis 29. Juli 2005 Projektvorschläge bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen einzureichen.

1.    Förderziel:
Ziel der Förderung ist die Bereitstellung von bis zu 300 Praktikantenplätzen im Rahmen des Modellprojektes „Kooperatives Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)“ für Jugendliche, die nach dem 1. August 2005 noch als unvermittelte Lehrstellenbewerber bei den Agenturen für Arbeit, den Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen oder Landkreisen (ARGEn) und den optierenden Kommunen gemeldet sind.

2.    Zielgruppe:
Als Teilnehmer an den geförderten Projekten kommen nur Jugendliche in Betracht, die

  • ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben,
  • bei den Agenturen für Arbeit, den ARGEn oder den optierenden Kommunen nach dem 1. August 2005 als noch nicht vermittelte Ausbildungsplatzbewerber für das Ausbildungsjahr 2005/2006 gemeldet sind,
  • noch keinen landesrechtlich oder bundesrechtlich geregelten Berufsabschluss haben,
  • nicht über eine Hochschul- oder Fachhochschulreife verfügen.

3.    Gegenstand der Förderung:
Gefördert werden Projekte im Freistaat Sachsen zur Bereitstellung und Besetzung von bis zu 300 zusätzlichen Plätzen für das Modellprojekt „Kooperatives BGJ“ zur Vermittlung erweiterter fachpraktischer Ausbildungsbestandteile (berufspraktische Ausbildung und Betriebspraktikum) sowie Vermittlung eines Vorvertrages (Mustervertrag bei Bewilligungsstelle) zur Übernahme in das zweite Ausbildungsjahr der dualen Ausbildung bei erfolgreichem Bestehen des BGJ.
Gefördert werden Einzelprojekte mit mindestens 25 Schülern je Projekt. Eine Kooperation mehrerer Projektträger unter Wahrung der Mindestteilnehmerzahl und Zuweisung an dasselbe Berufliche Schulzentrum ist möglich. Jedes Projekt findet ausschließlich in einem Berufsfeld statt. In folgenden Berufsfeldern werden Projekte durchgeführt:

  • Metalltechnik,
  • Elektrotechnik,
  • Bautechnik,
  • Farbtechnik/Raumgestaltung,
  • Holztechnik.

4.    Zuwendungsempfänger:
Als Zuwendungsempfänger kommen ausschließlich Träger (natürliche Personen oder Personenvereinigungen oder juristische Personen) mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen in Betracht, die die beschriebenen Projekte durchführen.

5.    Zuschussfähigkeit:
Zuschussfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen.
Die Zuwendung erfolgt nachrangig zu gleichartiger nationaler Förderung. Die Nachrangigkeit ist dann gewährleistet, wenn die potentiellen Teilnehmer keine vergleichbaren Leistungen nach nationalem Recht, insbesondere dem Sozialgesetzbuch, in Anspruch nehmen können.

6.    Präqualifikationsverfahren:
Bei der Erarbeitung der Projektvorschläge, bestehend aus einer Projektbeschreibung und einem Finanzierungsplan (unter Beachtung der vorgegebenen Ausgabepositionen) sind nachstehende Förderbedingungen zu beachten:
Die Entscheidung über die Auswahl der geeigneten Teilnehmer sowie die Organisation und Koordinierung der Bewerberauswahlverfahren obliegt dem Beruflichen Schulzentrum und dem zuständigen Regionalschulamt in enger Zusammenarbeit mit dem Träger/Zuwendungsempfänger.
Wenn sich der Träger/Zuwendungsempfänger bei der Durchführung der Ausbildung Kooperationspartner bedient, so hat die Auswahl dieser in einem offenen, transparenten und bedingungsfreien Verfahren zu erfolgen.
Der Träger/Zuwendungsempfänger und seine Kooperationspartner haben die Bestätigung der nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung für die Berufsausbildung zuständigen Stelle über die Ausbildungseignung vorzuweisen.
Die Ausbildung beginnt grundsätzlich im Zeitraum vom 1. September 2005 bis spätestens 1. November 2005. In diesem Zeitraum frei werdende Plätze können bis spätestens 1. November 2005 nachbesetzt werden.
Der Träger/Zuwendungsempfänger vermittelt den Teilnehmern am kooperativen BGJ einen Vorvertrag zum Berufsausbildungsvertrag über die Fortsetzung der Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss des kooperativen BGJ mit dem jeweiligen Praktikumsbetrieb. Bei Wegfall eines Praktikumsbetriebes aus wirtschaftlichen Gründen sorgt der Träger/Zuwendungsempfänger für einen Ersatz.
Die in dem kooperativen BGJ vorgesehene Vermittlung berufspraktischer Kenntnisse gliedert sich in einen berufspraktischen Ausbildungsabschnitt von insgesamt 13 Wochen und ein vom Kooperationspartner begleitetes Betriebspraktikum von mindestens 13 Wochen.
Bei Abbruch der Ausbildung durch einzelne Teilnehmer endet die Förderung für diese spätestens zum Ende des Monats, in welchem der Teilnehmer die Ausbildung abgebrochen hat.
Die Träger/Zuwendungsempfänger sichern die Begleitung der Maßnahme entsprechend des Monitoring-Systems und nehmen insbesondere am ESF-Stammblattverfahren teil. Informationen dazu sind abrufbar im Internet-Portal unter www.esf-in-sachsen.de und bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank.
Die formlosen Projektvorschläge sind bis zum 29. Juli 2005 einzureichen bei
      der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank
      Europäischer Sozialfonds
      Pirnaische Straße 9
      01069 Dresden
      Tel.:    0351/4910-4930
      Fax:    0351/4910-1015.

7.    Auswahlverfahren:
Es wird aus den bis zum 29. Juli 2005 eingereichten förderfähigen Projektvorschlägen ausgewählt. Die Auswahl erfolgt nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung öffentlicher Belange.
Wesentliche fachliche Kriterien für die Auswahl der Projekte sind:

  • Selbstdarstellung des Trägers (personelle, räumliche und technische Ausstattung, Qualitätssicherungssystem/-konzept, Erfahrungen im Kooperations- und Bildungsmanagement),
  • Erfahrungen des Trägers bei der Durchführung ähnlicher Projekte,
  • Darstellung bisher durchgeführter Maßnahmen (Inhalte, Teilnehmerstruktur, Teilnehmeranzahl, Finanzvolumen),
  • Referenzen,
  • Sicherung der engen Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Beruflichen Schulzentrum und den Kammern,
  • die Auswahl der Projektvorschläge erfolgt unter Beachtung der regionalen Nachfrage in den einzelnen Agenturen für Arbeit,
  • konkrete Projektbeschreibung, insbesondere mit den notwendigen Angaben, wie den Zielen und Bedingungen dieser Bekanntmachung entsprochen wird,
  • Finanzierungsplan und effizienter Mitteleinsatz.

Mit dieser Aufforderung zur Einreichung der Projektvorschläge ist keine Förderzusage verbunden. Die SAB als Bewilligungsstelle entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

8.    Antragsverfahren:
Der Formgebundene Antrag ist spätestens zwei Wochen vor Maßnahmebeginn durch den ausgewählten Antragsteller/Zuwendungsempfänger in Anstimmung mit der Bewilligungsstelle einzureichen.

Dresden, den 4. Juli 2005

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Schröder
Referatsleiterin