Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
über die Änderung des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik in der Förderperiode 2007–2013

Vom 2. Dezember 2010

Das Gemeinsame Umsetzungsdokument zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik wird in der Prioritätsachse 1 um den Vorhabensbereich 5 – Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden durch das Augusthochwasser 2010 und Förderung von Präventionsmaßnahmen, die mit dem Hochwasser im Zusammenhang stehen – ergänzt. Die Ergänzungen erfolgen in Teil I – Gemeinsamer Teil und Teil II – Nationaler Teil Freistaat Sachsen jeweils unter der Nummer 2.1.5.

Die Antragstellung für Maßnahmen in diesem Vorhabensbereich ist befristet bis zum 31. Dezember 2011. Eine Förderung zur Schadensbeseitigung erfolgt nachrangig gegenüber anderen Finanzierungsinstrumenten.

Die Ergänzungen in Teil I – Gemeinsamer Teil Nummer 2.1.5 und Teil II – Nationaler Teil Freistaat Sachsen Nummer 2.1.5 treten mit dem Tag der Bekanntgabe in Kraft und treten mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft.

Das Gemeinsame Umsetzungsdokument ist in der aktualisierten Fassung im Internet unter www.ziel3-cil3.eu in der Rubrik „Fördergrundlagen“ veröffentlicht.

Dresden, den 2. Dezember 2010

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Brauckmann
Referatsleiter