Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die vermessungs- und katastertechnische Bearbeitung von Verfahren nach dem Gesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (VwV-VZOG)

Vom 10. Dezember 1996

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die vermessungs- und katastertechnische Bearbeitung von Verfahren nach dem Gesetz über die Feststellung und Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (VwV-VZOG) vom 29. September 1993 (SächsABl. S. 1165) wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 8.3.2 letzter Satz wird gestrichen.
2.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.

Dresden, den 10. Dezember 1996

Sächsisches Staatsministerium des Innern
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