Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung
RAS-LP2, Ausgabe 1993

Az.: 77-3942.42

Vom 1. Oktober 1994

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 39/1993 vom 30. Novemberv1993 hat der Bundesminister für Verkehr die Einführung der „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 2. Landschaftspflegerische Ausführung (RAS-LP2), Ausgabe 1993“ bekanntgegeben und im Verkehrsblatt 1994, Heft 12, Seite 439, veröffentlicht.

Die in den Richtlinien enthaltenen Regelungen für die Landschaftspflegerische Ausführungsplanung, die baureife Ausarbeitung der Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und deren Durchführung sind im Zuge von Bundesfern- und Staatsstraßenmaßnahmen anzuwenden.

Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Die RAS-LP2 können bei der Geschäftsstelle der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Postfach 501, 50973 Köln, bezogen werden.

Dresden, den 1. Oktober 1994

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Rohde
Leiter der Abteilung Verkehr und Straßenbau