Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum im innerstädtischen Bereich
(Änderungsrichtlinie Wohneigentum)

Vom 25. Januar 2011

I.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum im innerstädtischen Bereich (RL Wohneigentum) vom 16. März 2010 (SächsABl. S. 517) wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer II Nr. 2 werden nach dem Wort „Baulücke“ die Wörter „oder die Wohnbebauung einer Freifläche, die dem städtebaulichen Lückenschluss dient,“ eingefügt.
2.
In Ziffer IV Nr. 4 werden nach dem Wort „Baulücke“ die Wörter „oder um die Wohnbebauung einer Freifläche, die dem städtebaulichen Lückenschluss dient,“ eingefügt.
3.
In Ziffer IV Nr. 4 wird folgender Satz angefügt:
„Die Förderung der Wohnbebauung auf einer Freifläche bedarf der Zustimmung des Staatsministeriums des Innern.“

II.
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 25. Januar 2011

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig