Zustimmung
zum Glücksspielstaatsvertrag
erlassen als Artikel 1 des Gesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag
Vom 14. Dezember 2007
(1) Dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV), der am 31. Juli 2007 von den in diesem Staatsvertrag genannten Ländern geschlossen wurde, wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.