Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Förderrichtlinie Aussteigerprogramm

Vom 1. März 2011

I.

Ziffer V Nr. 2 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von Maßnahmen für das Landesprogramm zum „Begleiteten Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene“ (Förderrichtlinie Aussteigerprogramm – RL APro) vom 6. Oktober 2009 (SächsABl. S. 1796), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2400), wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 2 wird die Angabe „bis zu 75 Prozent“ durch die Angabe „bis zu 90 Prozent“ ersetzt.
2.
Satz 3 wird gestrichen.

II.
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 1. März 2011

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

Änderungsvorschriften