Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Grundentschädigung für die Mitglieder des Sächsischen Landtages nach § 5 SächsAbgG

Vom 24. Mai 2011

Die monatliche Grundentschädigung beträgt ab 1. August 2011 4 931,70 EUR.

Dresden, den 24. Mai 2011

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler