Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zum Erwerb des Feuerwehr-Leistungsabzeichens Sachsen „Löscheinsatz“
in Bronze, Silber und Gold
Vom 1. August 2000
Inhaltsverzeichnis
- 1
- Leistungsabzeichen und Vorschriften
- 2
- Wiederholung der Leistungsprüfung
- 3
- Übungsgelände und Übungsobjekt
- 4
- Voraussetzungen für die Teilnahme
- 5
- Überprüfung der persönlichen Ausrüstung und der feuerwehrtechnischen Beladung
- 6
- Bereitstellung der Gruppe für die Leistungsprüfung
- 7
- Einsatzübung
- 8
- Überprüfung der feuerwehrtechnischen Grundfertigkeiten
- 9
- Überprüfung des Fachwissens
- 10
- Bestellung und Aufgaben der Wertungsrichter
- 11
- Einzelbewertung der persönlichen Ausrüstung und der Beladung
- 12
- Einzelbewertung der Einsatzübung
- 13
- Einzelbewertung der feuerwehrtechnischen Grundfertigkeiten
- 14
- Gesamtbewertung der Leistungsprüfungen
Anlage 1: Fragekatalog
Anlage 2: Musterurkunde
- 1
- Leistungsabzeichen und Vorschriften
- 1.1
- Stufen des Leistungsabzeichens, Umfang der Leistungsprüfung
Das Leistungsabzeichen kann in drei Stufen abgelegt und erworben werden:
- Bronze
Die Leistungsprüfung ist als Einsatzübung durchzuführen. Die Gruppe muss nachweisen, dass ein Löscheinsatz in angemessener Zeit durchgeführt werden kann. Die Funktionen in der Gruppe werden durch den Gruppenführer bestimmt. - Silber
Wie Bronze; zusätzliche Überprüfung von feuerwehrtechnischen Grundfertigkeiten. Die Funktionen sind innerhalb der Gruppe auszulosen, ausgenommen die des Gruppenführers und des Maschinisten. Die Atemschutzgeräteträger losen ihre Funktion innerhalb des Angrifftrupps aus. - Gold
Wie Silber; zusätzlich ein schriftlicher Teil zur Überprüfung des Fachwissens.
- 1.2
- Anwendung von Vorschriften
Für Frauen sind die Bezeichnungen der Funktionen in weiblicher Form zu verwenden.
Bei der Abnahme der Leistungsprüfungen sind zu beachten:
- das Sächsische Brandschutzgesetz (SächsBrandschG)
- die Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV):
zu beachten Dienstvorschrift Gegenstand FwDV 1/1 (Stand 1994) Grundtätigkeiten: Löscheinsatz und Rettung FwDV Grundtätigkeiten: Technische Hilfe und Rettung FwDV 2/2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren FwDV 4 Die Gruppe im Löscheinsatz FwDV 7 Atemschutz FwDV 10 Die tragbaren Leitern FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz FwDV 810/DV 810 Sprechfunkdienst - die Unfallverhütungsvorschriften:
Unfallverhütungsvorschriften Vorschrift Gegenstand GUV 0.1 Allgemeine Vorschriften GUV 7.13 Feuerwehren GUV 27.1 Merkblätter, Merkhefte GUV 26.4 Leitern und Tritte - sowie die Betriebs- und Bedienungsanleitungen der einzusetzenden Geräte in der jeweils geltenden Fassung.
- 1.3
- Antrag
Den Antrag zur Abnahme/Wiederholung der Leistungsprüfung hat der Bewerber an seinen Wehrleiter zu richten.
Der Wehrleiter beantragt die Abnahme der Leistungsprüfung für die von ihm gemeldeten Gruppe beim Kreisbrandmeister/Leiter der Berufsfeuerwehr und meldet die hierfür verwendete Ausrüstung.
Einzelne Feuerwehrangehörige können sich zu „Gemischten Gruppen“ zusammenschließen.
- 2
- Wiederholung der Leistungsprüfung
Eine nicht bestandene Leistungsprüfung kann nicht am gleichem Tag wiederholt werden.
- 3
- Übungsgelände und Übungsobjekt
- 3.1
- Geländebeschaffenheit
Für die Einsatzübung ist ein möglichst ebenes Gelände in ausreichender Breite auszuwählen. Die Entfernung zwischen Löschwasserentnahmestelle und Übungsobjekt sollte 50 bis 70 m betragen.
- 3.2
- Übungsobjekt Löscheinsatz – Darstellung
Das Übungsobjekt für die Einsatzübung ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen. Für einen Trupp muss das Einsteigen in ein erstes Obergeschoss mittels Steckleiterteilen möglich sein. Die Übung basiert auf der Annahme, dass das Objekt übersichtlich ist und somit kein Rettungstrupp notwendig ist.
- 3.3
- Wasserversorgung
Die Wasserversorgung erfolgt aus einem Löschteich (Behälter). Die geodätische Saughöhe des Löschteichs soll nicht größer als 3,0 m sein.
- 3.4
- Kennzeichnung
Der Aufstellort der Tragkraftspritze beziehungsweise des Löschfahrzeugs ist zu kennzeichnen.
- 4
- Voraussetzungen für die Teilnahme
- 4.1
- Persönliche Voraussetzungen
Für die Teilnahme an der Leistungsprüfung gilt:
- die Gruppe darf nur aus aktiven Feuerwehrangehörigen bestehen,
- alle Teilnehmer, die nach dem 1. Januar 1993 in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen wurden, müssen für die Funktion Truppmann/Truppführer die entsprechende Ausbildung nachweisen,
- die Atemschutzgeräteträger müssen ihre Eignung nachweisen,
- der Gruppenführer und der Maschinist müssen ihre entsprechende Ausbildung nachweisen, der Gruppenführer darüber hinaus den Nachweis über die Sprechfunkerausbildung.
Die Bescheinigungen und die Dienstausweise sind am Tag der Abnahme dem Wertungsrichter Nr. 1 vorzulegen (Ausbildungsnachweise aus der ehemaligen DDR werden anerkannt).
- 4.2
- Persönliche Ausrüstung
Zur Einsatzübung ist folgende persönliche Ausrüstung anzulegen:
Feuerwehreinsatzbekleidung, Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Feuerwehrsicherheitsgurt mit Feuerwehrbeil, Sicherheitsschuhwerk und Schutzhandschuhe.
Maschinist und Gruppenführer können auf Feuerwehrsicherheitsgurt mit Feuerwehrbeil verzichten, die Schutzhandschuhe sind mitzuführen.
- 4.3
- Technische Ausrüstung
Die Einsatzübung kann mit allen Löschgruppen- und Tragkraftspritzenfahrzeugen durchgeführt werden. Je nach Normbeladung sind ein Handscheinwerfer, eine Feuerwehrleine und zwei Steckleiterteile als Ergänzung erforderlich.
Für die Wasserentnahme aus dem Löschteich (Behälter) sind mindestens vier A-Saugschläuche zu verwenden. Von der Feuerlöschkreiselpumpe bis zum Verteiler sind mindestens zwei B-Schläuche und je C-Rohr mindestens zwei C-Druckschläuche zu verwenden. Ist das ausgewählte Gelände größer als in Nummer 3.1 angegeben, so erhöht sich die Anzahl der Druckschläuche entsprechend. Der Ausgangsdruck an der Feuerlöschkreiselpumpe hat 5 bar zu betragen.
- 4.4
- Feuerwehrtechnische Beladung/Erfassung
Die feuerwehrtechnische Beladung muss nach Art und Umfang listenmäßig erfasst sein (Beladeplan).
- 5
- Überprüfung der persönlichen Ausrüstung und der feuerwehrtechnischen Beladung
Die Wertungsrichterkommission prüft, ob die persönliche Ausrüstung und die feuerwehrtechnische Beladung den Anforderungen entspricht.
- 6
- Bereitstellung der Gruppe für die Leistungsprüfung
- 6.1
- Bereitstellung des Fahrzeuges und der Geräte
Auf Anweisung des Wertungsrichters Nr. 1 fährt der Maschinist das Löschfahrzeug zum Aufstellort. Dort werden die für die Einsatzübung zusätzlich benötigten Geräte bereitgelegt. Danach nimmt die Gruppe hinter dem Löschfahrzeug Aufstellung. Alle Motoren sind abzustellen.
- 6.2
- Überprüfung der Einsatzbereitschaft
Der Gruppenführer überprüft die Einsatzbereitschaft der Löschgruppe, weist die Grundstellung an und meldet dem Wertungsrichter Nr. 1: „Gruppe _____________ zur Leistungsprüfung angetreten und einsatzbereit!“
- 6.3
- Beurteilung des Gesamteindrucks der Löschgruppe
Die Wertungsrichter Nr. 1 und 2 beurteilen den Gesamteindruck der Löschgruppe. Danach erhält die Gruppe vom Wertungsrichter Nr. 1 die entsprechende Kennzeichnung der Funktionen und beginnt mit der Einsatzübung.
- 7
- Einsatzübung
- 7.1
- Lage
In einem angenommenen Übungsobjekt ist ein Schadenfeuer entstanden. Im Obergeschoss bestehen Öffnung zu einem rechtsseitig angrenzenden Nebengebäude. Die Eingangstür des Nebengebäudes ist verschlossen, die Treppe zum Obergeschoss nicht erreichbar.
Für die Löschwasserversorgung steht ein Löschteich (Behälter) zur Verfügung. Die Brandzeit ist gleich der Ortszeit. Es herrscht Windstille.
- 7.2
- Beurteilung der Lage
- Personen nicht in Gefahr,
- Gefahr der Brandausbreitung ins Obergeschoss des Nebengebäudes,
- Gefahr durch Einsturz,
- Gefahr durch Elektrizität,
- übersichtliche Einsatzstelle, kein Rettungstrupp für vorgehende Trupps notwendig,
- eigene Kräfte nicht ausreichend.
- 7.3
- Entschluss
- Riegelstellung im Obergeschoss des Nebengebäudes,
- Angriffsweg über Steckleiter,
- Kontrolle im Nebengebäude,
- Brandbekämpfung Übungsobjekt – linke Seite,
- Schutz des Nachbarobjektes – rechte Seite,
- Strom durch Betätigen des Hauptschalters an der Außenwand (Imitation) ausschalten,
- Wasserentnahme aus Löschteich (Behälter),
- Lagemeldungen absetzen,
- Löschgruppenfahrzeug (LF 16) nachfordern,
- Löscherfolg kontrollieren.
- 7.4
- Einsatzbefehl
Nach Anweisung des Wertungsrichters Nr. 1 gibt der Gruppenführer den Einsatzbefehl:
„Wasserentnahme Löschteich (Behälter), Verteiler 20 m vor Gebäude, Angriffstrupp 1. Rohr zur Riegelstellung unter PA mit zwei C-Längen über zweiteilige Steckleiter ins Obergeschoss des Nebengebäudes, Melder unterstützt, Wassertrupp stellt zwei C-Längen am Verteiler bereit, vor!“
Der Angriffstruppführer wiederholt den Einsatzbefehl.
- 7.5
- Befehlsausführung
- 7.5.1
- Gruppenführer
Der Gruppenführer rüstet sich aus, geht zur Kontrolle des angrenzenden Nebengebäudes zur Erkundung vor und überwacht den Einsatz. Er betätigt zum Abschalten des Stroms den Hauptschalter an der Außenwand (Imitation).
Der Gruppenführer gibt nach erteilten Einsatzbefehlen eine Lagemeldung an die Leitstelle (Wertungsrichter Nr. 1):
„Leitstelle ______________ von Florian ______________ , kommen!“ (Anrufantwort entfällt.) „Lagemeldung: Brand in einem ______________ in der _________________-straße Nr. _________. Drei Trupps, Angriffstrupp unter PA, im Einsatz. Benötige ein Löschgruppenfahrzeug 16.“
- 7.5.2
- Melder
Der Melder rüstet sich aus. Danach unterstützt er den Angriffstrupp bei der Vornahme der Steckleiter und sichert die Leiter beim Vorgehen des Angrifftrupps. Anschließend meldet er sich beim Gruppenführer mit den Worten: „Melder einsatzbereit!“.
Nachdem der Schlauchtrupp das Absperrorgan am Verteiler für den Angriffstrupp geöffnet hat, erteilt der Gruppenführer dem Melder folgenden Einsatzbefehl: „Melder, 2. Rohr vorbereiten und Verteiler bedienen für 2. und 3. Rohr!“. Der Melder wiederholt den Einsatzbefehl, begibt sich zum Verteiler und schließt beim Vorgehen des Wassertrupps und des Schlauchtrupps die Leitung der tragbaren Haspel oder die Rollschläuche an. Nach dem Kommando „2. Rohr beziehungsweise 3. Rohr, Wasser marsch!“ öffnet er die Absperrorgane.
- 7.5.3
- Maschinist
Der Maschinist schaltet das blaue Kennlicht und die Warnblinkanlage ein, danach legt er Saugkorb, Saugschutzkorb (Schwimmboje), Kupplungsschlüssel und Ventilleine bereit. Je nach Fahrzeugart unterstützt er zuvor die Entnahme der TS 8/8 – Öffnen der Geräteraumtür sowie Öffnen der Verriegelung – beziehungsweise protzt die fahrbare Schlauchhaspel zusammen mit dem Wassertrupp ab. Der Maschinist unterstützt die Herabnahme der Steckleiter, bevor er die Feuerlöschkreiselpumpe betriebsbereit macht, die Saug- und Druckleitung anschließt und die Feuerlöschkreiselpumpe bedient. An einem Festpunkt befestigt er vor Einleitung des Saugvorgangs mit Mastwurf die Ventilleine. Auf das Kommando: „Wasser marsch!“ gibt er Zeichen „Verstanden“ und öffnet das entsprechende Absperrorgan.
- 7.5.4
- Angriffstrupp
Der Angriffstrupp geht zum Fahrzeug und rüstet sich mit PA aus und führt die Einsatzkurzprüfung durch. Mit Unterstützung des Maschinisten und Melders entnimmt er vom Fahrzeug die Steckleiter und bringt diese mit dem Melder in Stellung. Jetzt beginnt der Angriffstrupp mit der Maskendichtprobe und schließt sich gegenseitig den Lungenautomat an die Maske an. Der Angriffstrupp übernimmt vom Schlauchtrupp die C-Leitung und geht zur Leiter. Nachdem der Angriffstrupp mit der C-Leitung über die Steckleiter ins Obergeschoss hochgestiegen, genügend Schlauchreserve sichergestellt und die Schlauchleitung mit dem Schlauchhalter beziehungsweise der Fangleine festgebunden hat, gibt der Angriffstruppführer das Kommando: „1. Rohr, Wasser marsch!“
Der Schlauchtrupp öffnet das Absperrorgan. Der Angriffstrupp beginnt mit der Brandbekämpfung bei der Verbindungstür. Das Strahlrohr ist zu schließen, wenn mindestens drei Sekunden ein löschfähiger Strahl abgegeben wurde.
- 7.5.5
- Wassertrupp
Der Wassertruppführer bestimmt durch Zuruf die Anzahl der Saugschläuche: „Vier Saugschläuche!“ Je nach Fahrzeugtyp bringen der Wassertrupp und der Schlauchtrupp zuvor die Tragkraftspritze in Stellung beziehungsweise der Wassertrupp protzt die fahrbare Haspel mit dem Maschinisten gemeinsam ab.
Beide Trupps verlegen gemeinsam die Saugleitung. Der Wassertrupp kuppelt, der Schlauchtrupp unterstützt. Das Kuppeln beginnt am Saugkorb. Ventilleine und Schutzkorb (Schwimmboje) werden vom Wassertrupp mit Unterstützung des Schlauchtrupps angebracht. Danach gibt der Wassertruppführer das Kommando: „Saugleitung hoch!“
Wassertrupp und Schlauchtrupp heben die Saugleitung hoch, der Maschinist kuppelt an der Pumpe an. Anschließend erfolgt durch den Wassertruppführer das Kommando: „Saugleitung zu Wasser!“ Die Trupps bringen die Saugleitung zu Wasser.
Der Wassertrupp verlegt nun die B-Leitung von der Pumpe zum Verteiler. Der Wassertruppführer gibt dem Maschinisten das Kommando: „Wasser marsch!“
Danach stellt der Wassertrupp zwei C-Längen am Verteiler bereit.
Der Gruppenführer erteilt dem Wassertrupp danach folgenden Einsatzbefehl: „Wassertrupp, 2. Rohr, zur Brandbekämpfung mit zwei C-Längen – Angriffsleitung selbst verlegen – zum Brandobjekt linke Seite vor!“
Der Wassertruppführer wiederholt den Einsatzbefehl. Der Wassertrupp rüstet sich aus und geht vor. Er verlegt die bereitgestellten C-Längen, kuppelt das C-Rohr an und gibt dem Melder das Kommando: „2. Rohr, Wasser marsch!“
Der Melder öffnet das Absperrorgan und der Wassertrupp beginnt mit der Brandbekämpfung. Das Strahlrohr ist zu schließen, wenn mindestens drei Sekunden ein löschfähiger Strahl abgegeben wurde.
- 7.5.6
- Schlauchtrupp
Der Schlauchtrupp unterstützt wie zuvor beschrieben den Wassertrupp. Danach trägt er vier C-Schläuche C-20 (auf der tragbaren Haspel, in einem Tragekorb oder als Rollschläuche) und den Verteiler vor. Der Verteiler wird am befohlenen Platz abgelegt. Die tragbare Haspel beziehungsweise zwei C-Rollschläuche werden dann zur Steckleiter getragen und dem Angriffstruppmann die Schlauchkupplung übergeben. Nach dem Kommando: „1. Rohr, Wasser marsch!“ wird das Absperrorgan geöffnet.
Der Gruppenführer erteilt dem Schlauchtrupp danach folgenden Einsatzbefehl: „Schlauchtrupp, zum Schutz des Nebengebäudes mit 3. Rohr, zwei C-Längen zum Brandobjekt rechte Seite vor!“
Der Schlauchtruppführer wiederholt den Einsatzbefehl.
Nachdem sich der Schlauchtrupp am Fahrzeug ausgerüstet hat, übernimmt er die vom Melder vorbereitete tragbare Schlauchhaspel oder die C-Rollschläuche und verlegt seine Leitung. Der Schlauchtruppführer gibt, nachdem das Strahlrohr angeschlossen ist, dem Melder das Kommando: „3. Rohr, Wasser marsch!“
Der Melder öffnet das Absperrorgan und der Schlauchtrupp beginnt mit dem Schutz des Nebengebäudes. Das Strahlrohr ist zu schließen, wenn mindestens drei Sekunden ein löschfähiger Strahl abgegeben wurde.
- 7.5.7
- Beendigung der Einsatzübung
Nach erfolgter Wassergabe des Schlauchtrupps stellt der Wertungsrichter Nr. 1 fest: „Einsatzübung beendet!“
Der Gruppenführer gibt den Einsatzbefehl: „Zum Abmarsch fertig!“
Der Maschinist setzt die Pumpe außer Betrieb, die Gruppe baut ihr Gerät ab und gibt die Übungsfläche frei.
- 8
- Überprüfung der feuerwehrtechnischen Grundfertigkeiten
Zur Überprüfung ihrer feuerwehrtechnischen Grundfertigkeiten haben die Feuerwehrangehörigen entsprechend ihrer Funktion bestimmte Aufgaben zu erfüllen.
- 8.1
- Gruppenführer
Der Gruppenführer erhält vom Wertungsrichter Nr. 1 den Auftrag, über Funk (2-m-Funkgerät) von der Leitstelle weitere sechs Atemschutzgeräteträger nachzufordern und eine Person _______________ (Name buchstabieren) zu verständigen.
Eigener Funkrufname: | Florian ____________________ |
Funkrufname der Gegenstelle: | Leitstelle __________________ |
- 8.2
- Melder
Der Melder führt dem Wertungsrichter Nr. 1 innerhalb von zwei Minuten den Doppelten Ankerstich (Doppelschlinge), Kreuzknoten, Pfahlstich, Schotenstich, Zimmermannsschlag und Mastwurf entsprechend der FwDV 1/1 „Grundtätigkeiten – Löscheinsatz und Rettung“ an bereitgelegten Leinen vor. Die Knoten und Stiche sind zu binden.
- 8.3
- Maschinist
Der Maschinist führt dem Wertungsrichter Nr. 5 mit der Feuerlöschkreiselpumpe, die zur Einsatzübung verwendet wurde, eine Trockensaugprobe vor.
- 8.4
- Angriffstrupp
Der Angriffstrupp führt dem Wertungsrichter Nr. 2 den Bau einer Bockleiter mit zwei Steckleiterteilen und Bindestricken beziehungsweise Arbeitsleinen entsprechend der FwDV 1/1 vor.
- 8.5
- Wassertrupp
Der Wassertrupp führt dem Wertungsrichter Nr. 3 innerhalb einer Minute das Befestigen (zum Hochziehen) eines Strahlrohres mit Schlauch, der Feuerwehraxt, eines Steckleiterteiles und einer Schaufel mittels Arbeitsleine entsprechend der FwDV 1/1 vor.
- 8.6
- Schlauchtrupp
Der Schlauchtrupp führt dem Wertungsrichter Nr. 4 innerhalb von zwei Minuten den Feuerwehrrettungssitz und den Brustbund mit Pfahlstich entsprechend FwDV 1/2 vor.
- 9
- Überprüfung des Fachwissens
- 9.1
- Prüfungsraum
Die schriftliche Überprüfung des Fachwissens findet in einem geeigneten, vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Raum statt. Jeder Teilnehmer der Leistungsprüfung hat einen Fragebogen zu beantworten und hierzu geeignetes Schreibgerät mitzubringen.
- 9.2
- Aufsicht
Bei der Verlosung und während der Bearbeitung der Fragebogen sind mindestens zwei Schiedsrichter für die zu prüfende Gruppe ohne Unterbrechung als Aufsichtsperson anwesend.
- 9.3
- Täuschungsversuche, Verstoß gegen die Ordnung, Hilfsmittel
Bei Unkorrektheiten (zum Beispiel Täuschungsversuch) sind die Fragebögen der gesamten Gruppe von den Prüfern sofort einzuziehen und mit null Punkten zu bewerten. Ein Vermerk über den Grund des vorzeitigen Einzugs ist vom Erst- und Zweitprüfer zu erstellen und zu unterschreiben. Die Leistungsübung ist nicht bestanden.
Hilfsmittel sind nicht zugelassen.
- 9.4
- Dauer der Prüfung
Für die Beantwortung der Fragebogen stehen jeder Gruppe 45 Minuten zur Verfügung.
- 9.5
- Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung
Die schriftliche Prüfung kann sowohl vor als auch nach den praktischen Übungsteilen durchgeführt werden. Sie muss nicht am selben Tag abgenommen werden, jedoch ist zu kontrollieren, dass die Gruppe im praktischen und im schriftlichen Teil aus den selben Feuerwehrangehörigen besteht.
- 9.6
- Fragebogen
Die Fragebögen und Beantwortungsblätter stellt der Veranstalter. Sie werden aus den Fragen (Anlage 1) entwickelt. Jeder Fragebogen umfasst 30 Fragen.
- 9.7
- Losen der Fragebogen
Der Gruppenführer lost aus den vorliegenden Fragebögen für Gruppenführer, der Maschinist aus den für Maschinisten.
Aus den Fragebögen für die Mannschaft losen die übrigen Mannschaftsangehörigen aus. Dabei ist es ohne Bedeutung, wenn zwei oder auch mehrere Teilnehmer zufälligerweise den gleichen Fragebogen ziehen.
- 10
- Bestellung und Aufgaben der Wertungsrichter
- 10.1
- Bestellung, persönliche Voraussetzungen und Befangenheit
Die Wertungsrichter sollen den aktiven Kräften einer Feuerwehr angehören. Die Wertungsrichter Nr. 1 bis 4 müssen mindestens folgende Ausbildungen nachweisen:
Gruppenführer, Sprechfunker und Wertungsrichter für Leistungsprüfungen, der Wertungsrichter Nr. 2 zudem die Ausbildung Atemschutzgeräteträger.
Der Wertungsrichter Nr. 5 muss die Ausbildung „Maschinist für Löschfahrzeuge“ und Wertungsrichter für Leistungsprüfungen nachweisen.
Die Wertungsrichter sind vom Kreisbrandmeister/Leiter der Berufsfeuerwehr zu bestellen.
Wertungsrichter, die der selben Feuerwehr angehören wie die zu beurteilende Gruppe, sind von der Wertung ausgeschlossen.
- 10.2
- Wertungsrichterkommission
Die Beurteilung der Gruppe erfolgt durch die Wertungsrichterkommission. Dieser gehören fünf Wertungsrichter an; ausnahmsweise kann die Kommission mit nur drei Wertungsrichtern, die jeweils alle die in Nummer 10.1 angeführten Lehrgänge erfolgreich besucht haben, besetzt werden.
- 10.2.1
- Vorsitzender
Der Kreisbrandmeister/Leiter der Berufsfeuerwehr bestellt einen Vorsitzenden (Wertungsrichter Nr. 1). Die weiteren vier Wertungsrichter erhalten die Ordnungsnummern 2 bis 5. Diese sind durch Armbinden in der Farbe ihrer Funktion zu kennzeichnen. Bei nur drei Wertungsrichtern erfolgt die Aufgabenverteilung nach Nummer 10.4.
- 10.3
- Aufgaben der Wertungsrichter
- 10.3.1
- Der Wertungsrichter Nr. 1 (gelbe Armbinde) beurteilt die Tätigkeiten des Gruppenführers und des Melders. Ihm ist die zur Leistungsprüfung angetretene Gruppe zu melden.
Er fertigt über die Abnahme eine Niederschrift mit dem Vorschlag über die Verleihung des Leistungsabzeichens zur Vorlage an den Kreisbrandmeister/Leiter der Berufsfeuerwehr. - 10.3.2
- Der Wertungsrichter Nr. 2 (weiße Armbinde) beurteilt die Tätigkeiten des Angriffstrupps.
- 10.3.3
- Der Wertungsrichter Nr. 3 (rote Armbinde) beurteilt die Tätigkeiten des Wassertrupps.
- 10.3.4
- Der Wertungsrichter Nr. 4 (blaue Armbinde) beurteilt die Tätigkeiten des Schlauchtrupps.
- 10.3.5
- Der Wertungsrichter Nr. 5 (grüne Armbinde) beurteilt die Tätigkeiten des Maschinisten.
- 10.4
- Aufgabenverteilung bei nur drei Wertungsrichtern
- 10.4.1
- Die Wertungsrichter Nr. 1 und Nr. 2 arbeiten wie unter 10.3.1 beziehungsweise 10.3.2.
- 10.4.2
- Der Wertungsrichter Nr. 3 beurteilt die Tätigkeiten des Wasser- und Schlauchtrupps sowie des Maschinisten.
Nr. | Einzelbewertung | ||
---|---|---|---|
11 | Einzelbewertung der persönlichen Ausrüstung und der Beladung | ||
11.1 | Persönliche Ausrüstung | Fehlerpunke | |
|
|||
Beurteilung je Feuerwehrangehöriger | Mangelnder Pflegezustand | Mangelnde Funktionsfähigkeit beziehungsweise schadhaft (zum Beispiel Kinnriemenverschluss beim Feuerwehrhelm) | |
Feuerwehreinsatzbekleidung | 1 | 3 | |
Sicherheitsschuhwerk | 1 | 3 | |
Feuerwehrhelm mit Nackenschutz | 1 | 3 | |
Feuerwehrsicherheitsgurt | 3 | 3 | |
Feuerwehrbeil mit Schutztasche | 1 | 3 | |
Schutzhandschuhe | – | 3 | |
11.2 | Beladung | Fehlerpunkte | |
|
|||
Löschfahrzeuge mit feuerwehrtechnischer Beladung nach Beladeliste. Pflegezustand (Sauberkeit, Rostansätze, Halterungen beziehungsweise Feststellvorrichtungen nicht funktionsfähig, Tür-, Rollladen- beziehungsweise Klappverschlüsse nicht in verkehrssicherem Zustand, Fahrzeugbeleuchtung, einschließlich Verkehrssicherungsbeleuchtung, nicht in Ordnung) | je Mangel 2 | ||
Einsatzbereitschaft
Jedes Stück der feuerwehrtechnischen Beladung, das sichtbar defekt ist, ergibt |
10 |
Nr. | Einzelbewertung | |
---|---|---|
12 | Einzelbewertung der Einsatzübung | |
12.1 | Gruppenführer | Fehlerpunkte |
|
||
Gruppenführer liest Befehle oder Lagemeldungen ab
(vorbereitet) |
je 5 | |
Befehle nicht entsprechend der Reihenfolge nach FwDV 4 (Einheit, Auftrag, Mittel, Ziel und Weg) oder nicht zum gegebenen Zeitpunkt | je 5 | |
Befehle nicht vollständig | je 5 | |
Befehle nicht zielgerichtet | je 5 | |
Befehle nicht lautstark | je 2 | |
Vergisst Befehle | je 5 | |
Rüstet sich nicht vollständig aus (Fangleine, Handscheinwerfer) | je 2 | |
Hält Funkdisziplin nicht ein | 5 | |
Fehlende Erkundung | 5 | |
Begibt sich ohne PA in den Brandraum | 10 | |
Vergisst den Strom abzuschalten | 5 | |
Lagemeldung nicht vollständig durchgeführt | 5 | |
Übersieht unfallträchtige Situationen
(zum Beispiel Sichern der Leiter) |
je 5 | |
Spricht während der Einsatzübung mit den Wertungsrichtern oder mit nicht zur Gruppe gehörenden Personen | 10 | |
12.2 | Melder | Fehlerpunkte |
|
||
Melder liest vorbereitete Befehle oder Lagemeldung ab | 5 | |
Rüstet sich nicht vollständig aus (Fangleine, Handscheinwerfer) | je 2 | |
Bringt – zusammen mit dem Angriffstrupp – die Steckleiter nicht nach FwDV 10 in Stellung | 5 | |
Sichert Leiter nicht ordnungsgemäß beim Besteigen durch AT | 5 | |
Schließt das 2. Rohr nicht rechts am Verteiler an | 5 | |
Sprechen während des Antretens | 1 | |
Sprechen während des Übungsablaufes (Anordnungen, Äußerungen, die der Übungsentwicklung beziehungsweise dem -ablauf dienen, gelten nicht als Sprechen. Diese Aussage gilt für alle Teilnehmer der Einsatzübung) | 10 | |
12.3 | Maschinist | Fehlerpunkte |
|
||
Vergisst das blaue Kennlicht und die Warnblinkanlage einzuschalten | 5 | |
Legt Saugkorb, Saugschutzkorb (Schwimmboje), Ventilleine und Kupplungsschlüssel (zwei Stück) nicht bereit | je 2 | |
Entfernt vor Inbetriebnahme der Pumpe nicht die Blindkupplungen | 3 | |
Ventilleine wird nicht mit Mastwurf befestigt | 3 | |
Ventilleine wird nicht vor Einleitung des Saugvorganges befestigt | 3 | |
Schlauchleitungen an der Feuerlöschkreiselpumpe nicht vom Maschinisten angekuppelt | je 3 | |
Gibt auf Zuruf des Wassertruppführers „Wasser marsch!“ nicht das Handzeichen „verstanden!” | 2 | |
Hält den festgelegten Ausgangsdruck (5 bar) nicht ein | 5 | |
Unterstützt nicht die Herabnahme der Steckleiter vom Fahrzeug | 3 | |
Schaltet nach dem Kommando „zum Abmarsch fertig!“ die Feuerlöschkreiselpumpe beziehungsweise den Antriebsmotor nicht aus | 3 | |
Sprechen während des Übungsablaufs | 2 | |
Sprechen während der Übung mit den Wertungsrichtern oder mit nicht zur Löschgruppe gehörenden Personen | 10 | |
Zusätzlich bei LF 16 beziehungsweise Einsatz von TS 8/8:
Protzt die fahrbare Schlauchhaspel zusammen mit dem Wassertrupp nicht ab |
5 | |
Vergisst die Halterung der TS 8/8 zu lösen | 2 | |
Fasst beim Anwerfen der TS 8/8 den Anwurfhebel oder die Andrehkurbel falsch an | 5 | |
12.4 | Angriffstrupp | Fehlerpunkte |
|
||
Angriffstruppführer wiederholt nicht den Einsatzbefehl (Auftrag, Mittel, Ziel und Weg) | je 2 | |
Angriffstruppführer wiederholt den Einsatzbefehl unvollständig | 2 | |
Rüstet sich nicht vollständig aus:Angriffstruppführer – Fangleine, Handscheinwerfer, PA, ASM | je 2 | |
Angriffstruppmann – Fangleine,C-Strahlrohr, PA, ASM | je 2 | |
Ausrüstung innerhalb des Angriffstrupps falsch verteilt | 2 | |
Bringt – zusammen mit dem Melder – die Steckleiter nicht nach FwDV 10 in Stellung | 5 | |
Angriffstrupp steigt nicht im Reitsitz ein | je 5 | |
Angriffstruppmann hat die C-Schlauchleitung mit dem Strahlrohr beim Hochsteigen am Körper befestigt | 5 | |
Angriffstruppmann hat die C-Schlauchleitung mit dem Strahlrohr beim Hochsteigen nicht über dem Rücken hängen | 3 | |
Befestigt die C-Schlauchleitung mittels Schlauchhalter (Tragleine) nicht an einem Festpunkten | 2 | |
C-Schlauchleitung wird an der Steckleiter befestigt | 2 | |
Angriffstruppführer gibt nicht den Befehl: „1. Rohr, Wasser marsch!“ | 2 | |
Angriffstrupp führt die Einsatzkurzprüfung nicht richtig durch (Flaschendruck, Dichtheit, Warnsignal, Flasche/n öffnen) | je 5 | |
Angriffstrupp führt die Maskendichtprobe nicht durch | je 5 | |
Angriffstrupp vergisst den Feuerwehrhelm wieder aufzusetzen, nachdem die Atemschutzmaske angelegt ist | je 3 | |
Angriffstrupp schließt sich nicht gegenseitig den Lungenautomat an | je 5 | |
Angriffstrupp geht nicht geschlossen zur Brandbekämpfung vor | 2 | |
Angriffstruppmann stellt nach dem Zeichen des Wertungsrichters das Strahlrohr nicht ab | 5 | |
Sprechen während des Übungsablaufs | 2 | |
Sprechen während der Übung mit den Wertungsrichtern oder mit nicht zur Gruppe gehörenden Personen | 10 | |
12.5 | Wassertrupp | Fehlerpunkte |
|
||
Wassertruppführer vergisst die Anzahl der Saugschläuche zu bestimmen | 3 | |
Wassertrupp vergisst die fahrbare Haspel mit dem Maschinisten zusammen abzuprotzen (nur bei LF 16) | 5 | |
Saugleitung wird nicht vom Wassertrupp gekuppelt | 2 | |
Saugleitung wird beim Kuppeln nicht aufgenommen (am Boden gekuppelt) | 2 | |
Saugleitung wird nicht vom Saugkorb an aufwärts gekuppelt | 3 | |
Saugkupplungen werden fallen gelassen | 2 | |
Ventilleine wird nicht vorschriftsmäßig angebracht | 2 | |
Der Wassertrupp vergisst den Saugschutzkorb (Schwimmboje) anzubringen | 2 | |
Wassertruppführer bestimmt nicht durch Zuruf:
„saugleitung hoch!“ „saugleitung zu Wasser!“ |
2
2 |
|
Bei Einsatz einer TS 8/8:
„pumpe hoch!“ „pumpe ab!“ |
2
2 |
|
B-Leitung wird nicht von der Feuerlöschkreiselpumpe zum Verteiler gelegt | 2 | |
B-Leitung wird nicht vom Trupp gemeinsam gekuppelt | 2 | |
Verteiler nicht zu zweit oder am Boden gekuppelt | 2 | |
Lässt B-Kupplungen fallen | 2 | |
Wassertruppführer vergisst nach dem Ankuppeln der B-Leitung am Verteiler dem Maschinisten „wasser marsch!“ zuzurufen | 2 | |
Wassertruppführer wiederholt nicht den Einsatzbefehl | 2 | |
Wassertrupp rüstet sich nicht vollständig aus:Wassertruppführer – Fangleine, Handscheinwerfer | je 2 | |
Wassertruppmann – Fangleine,C-Strahlrohr, 2 C-Längen | je 2 | |
Ausrüstung innerhalb des Trupps falsch verteilt | 2 | |
Wassertruppführer vergisst das Kommando an den Melder „2. Rohr, Wasser marsch!“ | 2 | |
Wassertrupp geht mit dem C-Rohr zum Innenangriff vor | 10 | |
Wassertrupp geht nicht geschlossen zur Brandbekämpfung vor | 2 | |
Wassertruppmann stellt nach dem Zeichen des Wertungsrichters das Strahlrohr nicht ab | 5 | |
Sprechen während des Übungsablaufs | 2 | |
Sprechen während der Übung mit den Wertungsrichtern oder mit nicht zur Gruppe gehörenden Personen | 10 | |
12.6 | Schlauchtrupp | Fehlerpunkte |
|
||
Vergisst beim Einsatz einer TS 8/8 diese mit dem Wassertrupp zusammen in Stellung zu bringen | 3 | |
Schlauchtrupp unterstützt den Wassertrupp nicht beim Kuppeln der Saugschläuche | 3 | |
Vergisst die tragbare Haspel beziehungsweise die C-Rollschläuche und den Verteiler vorzutragen | je 3 | |
Schlauchkupplung wird dem Angriffstruppmann nicht in die Hand gegeben | 2 | |
Schlauchleitung des 1. Rohres wird nicht am linken Verteilerabgang angeschlossen | 5 | |
Öffnet den Kugelhahn des Verteilers schlagartig | 5 | |
Öffnet das Niederschraubventil des Verteilers nicht vollständig | 3 | |
Schlauchtruppführer wiederholt nicht den Angriffsbefehl:„Zum Schutz des Nebengebäudes mit 3. Rohr zur rechten Seite vor!“ | 2 | |
Schlauchtrupp rüstet sich nicht vollständig aus:Schlauchtruppführer – Fangleine, Handscheinwerfer | je 2 | |
Schlauchtruppmann – Fangleine,C-Strahlrohr | je 2 | |
Ausrüstung innerhalb des Schlauchtrupps falsch verteilt | 2 | |
Geht nicht geschlossen zur Brandbekämpfung vor | 2 | |
Lässt die Kupplungen fallen | 2 | |
Schlauchtruppführer vergisst Zuruf an Melder „3. Rohr, Wasser marsch!“ | 2 | |
Schlauchtruppmann stellt nach dem Zeichen des Wertungsrichters das Strahlrohr nicht ab | 5 | |
Sprechen während des Übungsablaufs | 2 | |
Sprechen während der Übung mit den Wertungsrichtern oder mit nicht zur Gruppe gehörenden Personen | 10 |
Nr. | Einzelbewertung | |
---|---|---|
13 | Einzelbewertung der feuerwehrtechnischen Grundfertigkeiten | |
13.1 | Gruppenführer | Fehlerpunkte |
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Gruppenführer formuliert Einsatzbefehl falsch | 5 | |
Falsches Buchstabieren eines komplizierten Namens | 3 | |
Gruppenführer liest Meldung ab beziehungsweise buchstabiert nach Vorlage (vorbereitet) | 10 | |
13.2 | Melder | Fehlerpunkte |
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Zeitbegrenzung 2 min (innerhalb der Zeit sind mehrere Versuche möglich) je Knoten, der falsch ist oder nicht geschafft wurde | 5 | |
13.3 | Maschinist | Fehlerpunkte |
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Saug- und Druckschläuche werden nicht abgekuppelt | 1 | |
Pumpe wird nicht entwässert | 1 | |
Saugstutzen wird nicht blind gesetzt | 2 | |
Druckventile und Ablasshahn nicht geschlossen | je 1 | |
Motor starten und Unterdruck erzeugen | 2 | |
innerhalb von 30 s muss Unterdruck von 0,8 bar erreicht werden (Funktionsaussage an Wertungsrichter Nr. 5 treffen) | 2 | |
Motor aus oder auskuppeln | 2 | |
Dichtheit beurteilen (Unterdruck darf je Minute nur um 0,1 bar abfallen, Aussage an Wertungsrichter Nr. 5 treffen) | 3 | |
13.4 | Angriffstrupp | Fehlerpunkte |
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Steckleiterteile falsch zusammengestellt | 5 | |
nicht zweckmäßig gesichert | 4 | |
13.5 | Wassertrupp | Fehlerpunkte |
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Zeitbegrenzung 1 min (innerhalb der Zeit sind mehrere Versuche möglich); Kontrolle erfolgt durch Hochziehen Gerät fällt heraus, Halbschlag rutscht ab beziehungsweise nicht geschaffte Befestigung | je 5 | |
13.6 | Schlauchtrupp | Fehlerpunkte |
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Zeitbegrenzung 2 min (innerhalb der Zeit sind mehrere Versuche möglich) | ||
Rettungssitz:
Anzahl der Schlingen falsch Größe der Schlingen unzweckmäßig Knoten zu tief Leine kommt unten aus dem Knoten |
1 1 1 3 |
|
Brustbund:
zu locker gebunden Pfahlstich falsch Halbschlag fehlt |
1 3 2 |
- 14
- Gesamtbewertung der Leistungsprüfung
- 14.1
- Leistungsprüfung „Bronze“
Die Leistungsprüfung „Bronze“ ist mit Erfolg bestanden, wenn die Einsatzübung mit nicht mehr als 50 Fehlerpunkten durchgeführt und über alle Rohre drei Sekunden lang ein löschfähiger Strahl abgegeben wurde.
Die Wertungsrichter können dabei zusätzlich zu den aufgeführten weitere Fehlerpunkte bei Verstößen gegen die Feuerwehr-Dienstvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften beziehungsweise bei langsamem, unsicherem Handeln vergeben.
- 14.2
- Leistungsprüfung „Silber“
Wie Leistungsprüfung „Bronze“; für die feuerwehrtechnischen Fertigkeiten dürfen nicht mehr als 10 Fehlerpunkte vorliegen.
- 14.3
- Leistungsprüfung „Gold“ Wie Leistungsprüfung „Silber“; im schriftlichen Teil müssen mindestens 70 Prozent der Fragen richtig beantwortet sein.
Dresden, den 24. August 2000
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Pfeiffer
Referatsleiter