Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zum Erwerb des Feuerwehr-Leistungsabzeichens Sachsen „Löscheinsatz“
in Bronze, Silber und Gold

Vom 1. August 2000

Inhaltsverzeichnis

  1
Leistungsabzeichen und Vorschriften
  2
Wiederholung der Leistungsprüfung
  3
Übungsgelände und Übungsobjekt
  4
Voraussetzungen für die Teilnahme
  5
Überprüfung der persönlichen Ausrüstung und der feuerwehrtechnischen Beladung
  6
Bereitstellung der Gruppe für die Leistungsprüfung
  7
Einsatzübung
  8
Überprüfung der feuerwehrtechnischen Grundfertigkeiten
  9
Überprüfung des Fachwissens
10
Bestellung und Aufgaben der Wertungsrichter
11
Einzelbewertung der persönlichen Ausrüstung und der Beladung
12
Einzelbewertung der Einsatzübung
13
Einzelbewertung der feuerwehrtechnischen Grundfertigkeiten
14
Gesamtbewertung der Leistungsprüfungen

Anlage 1: Fragekatalog
Anlage 2: Musterurkunde

1
Leistungsabzeichen und Vorschriften
1.1
Stufen des Leistungsabzeichens, Umfang der Leistungsprüfung

Das Leistungsabzeichen kann in drei Stufen abgelegt und erworben werden:

  • Bronze
    Die Leistungsprüfung ist als Einsatzübung durchzuführen. Die Gruppe muss nachweisen, dass ein Löscheinsatz in angemessener Zeit durchgeführt werden kann. Die Funktionen in der Gruppe werden durch den Gruppenführer bestimmt.
  • Silber
    Wie Bronze; zusätzliche Überprüfung von feuerwehrtechnischen Grundfertigkeiten. Die Funktionen sind innerhalb der Gruppe auszulosen, ausgenommen die des Gruppenführers und des Maschinisten. Die Atemschutzgeräteträger losen ihre Funktion innerhalb des Angrifftrupps aus.
  • Gold
    Wie Silber; zusätzlich ein schriftlicher Teil zur Überprüfung des Fachwissens.
Die Wartezeit zwischen den einzelnen Stufen der Leistungsprüfung beträgt jeweils ein Jahr.
1.2
Anwendung von Vorschriften

Für Frauen sind die Bezeichnungen der Funktionen in weiblicher Form zu verwenden.
Bei der Abnahme der Leistungsprüfungen sind zu beachten:

  • das Sächsische Brandschutzgesetz (SächsBrandschG)
  • die Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV):
    zu beachten
    Dienstvorschrift Gegenstand
    FwDV 1/1 (Stand 1994) Grundtätigkeiten: Löscheinsatz und Rettung
    FwDV Grundtätigkeiten: Technische Hilfe und Rettung
    FwDV 2/2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren
    FwDV 4 Die Gruppe im Löscheinsatz
    FwDV 7 Atemschutz
    FwDV 10 Die tragbaren Leitern
    FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz
    FwDV 810/DV 810 Sprechfunkdienst
  • die Unfallverhütungsvorschriften:
    Unfallverhütungsvorschriften
    Vorschrift Gegenstand
    GUV 0.1 Allgemeine Vorschriften
    GUV 7.13 Feuerwehren
    GUV 27.1 Merkblätter, Merkhefte
    GUV 26.4 Leitern und Tritte
  • sowie die Betriebs- und Bedienungsanleitungen der einzusetzenden Geräte in der jeweils geltenden Fassung.
Im Übrigen gilt diese Richtlinie. Mit der Meldung zur Teilnahme werden die Entscheidungen der Wertungsrichter anerkannt.
1.3
Antrag

Den Antrag zur Abnahme/Wiederholung der Leistungsprüfung hat der Bewerber an seinen Wehrleiter zu richten.
Der Wehrleiter beantragt die Abnahme der Leistungsprüfung für die von ihm gemeldeten Gruppe beim Kreisbrandmeister/Leiter der Berufsfeuerwehr und meldet die hierfür verwendete Ausrüstung.
Einzelne Feuerwehrangehörige können sich zu „Gemischten Gruppen“ zusammenschließen.

2
Wiederholung der Leistungsprüfung

Eine nicht bestandene Leistungsprüfung kann nicht am gleichem Tag wiederholt werden.

3
Übungsgelände und Übungsobjekt
3.1
Geländebeschaffenheit

Für die Einsatzübung ist ein möglichst ebenes Gelände in ausreichender Breite auszuwählen. Die Entfernung zwischen Löschwasserentnahmestelle und Übungsobjekt sollte 50 bis 70 m betragen.

3.2
Übungsobjekt Löscheinsatz – Darstellung

Das Übungsobjekt für die Einsatzübung ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen. Für einen Trupp muss das Einsteigen in ein erstes Obergeschoss mittels Steckleiterteilen möglich sein. Die Übung basiert auf der Annahme, dass das Objekt übersichtlich ist und somit kein Rettungstrupp notwendig ist.

3.3
Wasserversorgung

Die Wasserversorgung erfolgt aus einem Löschteich (Behälter). Die geodätische Saughöhe des Löschteichs soll nicht größer als 3,0 m sein.

3.4
Kennzeichnung

Der Aufstellort der Tragkraftspritze beziehungsweise des Löschfahrzeugs ist zu kennzeichnen.

4
Voraussetzungen für die Teilnahme
4.1
Persönliche Voraussetzungen

Für die Teilnahme an der Leistungsprüfung gilt:

  • die Gruppe darf nur aus aktiven Feuerwehrangehörigen bestehen,
  • alle Teilnehmer, die nach dem 1. Januar 1993 in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen wurden, müssen für die Funktion Truppmann/Truppführer die entsprechende Ausbildung nachweisen,
  • die Atemschutzgeräteträger müssen ihre Eignung nachweisen,
  • der Gruppenführer und der Maschinist müssen ihre entsprechende Ausbildung nachweisen, der Gruppenführer darüber hinaus den Nachweis über die Sprechfunkerausbildung.
Bei der Teilnahme an den Leistungsprüfungen der Stufen „Silber“ beziehungsweise „Gold“ ist der Nachweis des Besitzes der Stufe „Bronze“ beziehungsweise „Silber“ zu erbringen.
Die Bescheinigungen und die Dienstausweise sind am Tag der Abnahme dem Wertungsrichter Nr. 1 vorzulegen (Ausbildungsnachweise aus der ehemaligen DDR werden anerkannt).
4.2
Persönliche Ausrüstung

Zur Einsatzübung ist folgende persönliche Ausrüstung anzulegen:
Feuerwehreinsatzbekleidung, Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Feuerwehrsicherheitsgurt mit Feuerwehrbeil, Sicherheitsschuhwerk und Schutzhandschuhe.
Maschinist und Gruppenführer können auf Feuerwehrsicherheitsgurt mit Feuerwehrbeil verzichten, die Schutzhandschuhe sind mitzuführen.

4.3
Technische Ausrüstung

Die Einsatzübung kann mit allen Löschgruppen- und Tragkraftspritzenfahrzeugen durchgeführt werden. Je nach Normbeladung sind ein Handscheinwerfer, eine Feuerwehrleine und zwei Steckleiterteile als Ergänzung erforderlich.
Für die Wasserentnahme aus dem Löschteich (Behälter) sind mindestens vier A-Saugschläuche zu verwenden. Von der Feuerlöschkreiselpumpe bis zum Verteiler sind mindestens zwei B-Schläuche und je C-Rohr mindestens zwei C-Druckschläuche zu verwenden. Ist das ausgewählte Gelände größer als in Nummer 3.1 angegeben, so erhöht sich die Anzahl der Druckschläuche entsprechend. Der Ausgangsdruck an der Feuerlöschkreiselpumpe hat 5 bar zu betragen.

4.4
Feuerwehrtechnische Beladung/Erfassung

Die feuerwehrtechnische Beladung muss nach Art und Umfang listenmäßig erfasst sein (Beladeplan).

5
Überprüfung der persönlichen Ausrüstung und der feuerwehrtechnischen Beladung

Die Wertungsrichterkommission prüft, ob die persönliche Ausrüstung und die feuerwehrtechnische Beladung den Anforderungen entspricht.

6
Bereitstellung der Gruppe für die Leistungsprüfung
6.1
Bereitstellung des Fahrzeuges und der Geräte

Auf Anweisung des Wertungsrichters Nr. 1 fährt der Maschinist das Löschfahrzeug zum Aufstellort. Dort werden die für die Einsatzübung zusätzlich benötigten Geräte bereitgelegt. Danach nimmt die Gruppe hinter dem Löschfahrzeug Aufstellung. Alle Motoren sind abzustellen.

6.2
Überprüfung der Einsatzbereitschaft

Der Gruppenführer überprüft die Einsatzbereitschaft der Löschgruppe, weist die Grundstellung an und meldet dem Wertungsrichter Nr. 1: „Gruppe _____________ zur Leistungsprüfung angetreten und einsatzbereit!“

6.3
Beurteilung des Gesamteindrucks der Löschgruppe

Die Wertungsrichter Nr. 1 und 2 beurteilen den Gesamteindruck der Löschgruppe. Danach erhält die Gruppe vom Wertungsrichter Nr. 1 die entsprechende Kennzeichnung der Funktionen und beginnt mit der Einsatzübung.

7
Einsatzübung
7.1
Lage

In einem angenommenen Übungsobjekt ist ein Schadenfeuer entstanden. Im Obergeschoss bestehen Öffnung zu einem rechtsseitig angrenzenden Nebengebäude. Die Eingangstür des Nebengebäudes ist verschlossen, die Treppe zum Obergeschoss nicht erreichbar.
Für die Löschwasserversorgung steht ein Löschteich (Behälter) zur Verfügung. Die Brandzeit ist gleich der Ortszeit. Es herrscht Windstille.

7.2
Beurteilung der Lage

  • Personen nicht in Gefahr,
  • Gefahr der Brandausbreitung ins Obergeschoss des Nebengebäudes,
  • Gefahr durch Einsturz,
  • Gefahr durch Elektrizität,
  • übersichtliche Einsatzstelle, kein Rettungstrupp für vorgehende Trupps notwendig,
  • eigene Kräfte nicht ausreichend.
7.3
Entschluss

  • Riegelstellung im Obergeschoss des Nebengebäudes,
  • Angriffsweg über Steckleiter,
  • Kontrolle im Nebengebäude,
  • Brandbekämpfung Übungsobjekt – linke Seite,
  • Schutz des Nachbarobjektes – rechte Seite,
  • Strom durch Betätigen des Hauptschalters an der Außenwand (Imitation) ausschalten,
  • Wasserentnahme aus Löschteich (Behälter),
  • Lagemeldungen absetzen,
  • Löschgruppenfahrzeug (LF 16) nachfordern,
  • Löscherfolg kontrollieren.
7.4
Einsatzbefehl

Nach Anweisung des Wertungsrichters Nr. 1 gibt der Gruppenführer den Einsatzbefehl:
„Wasserentnahme Löschteich (Behälter), Verteiler 20 m vor Gebäude, Angriffstrupp 1. Rohr zur Riegelstellung unter PA mit zwei C-Längen über zweiteilige Steckleiter ins Obergeschoss des Nebengebäudes, Melder unterstützt, Wassertrupp stellt zwei C-Längen am Verteiler bereit, vor!“
Der Angriffstruppführer wiederholt den Einsatzbefehl.

7.5
Befehlsausführung
7.5.1
Gruppenführer

Der Gruppenführer rüstet sich aus, geht zur Kontrolle des angrenzenden Nebengebäudes zur Erkundung vor und überwacht den Einsatz. Er betätigt zum Abschalten des Stroms den Hauptschalter an der Außenwand (Imitation).
Der Gruppenführer gibt nach erteilten Einsatzbefehlen eine Lagemeldung an die Leitstelle (Wertungsrichter Nr. 1):
„Leitstelle ______________ von Florian ______________ , kommen!“ (Anrufantwort entfällt.) „Lagemeldung: Brand in einem ______________ in der _________________-straße Nr. _________. Drei Trupps, Angriffstrupp unter PA, im Einsatz. Benötige ein Löschgruppenfahrzeug 16.“

7.5.2
Melder

Der Melder rüstet sich aus. Danach unterstützt er den Angriffstrupp bei der Vornahme der Steckleiter und sichert die Leiter beim Vorgehen des Angrifftrupps. Anschließend meldet er sich beim Gruppenführer mit den Worten: „Melder einsatzbereit!“.
Nachdem der Schlauchtrupp das Absperrorgan am Verteiler für den Angriffstrupp geöffnet hat, erteilt der Gruppenführer dem Melder folgenden Einsatzbefehl: „Melder, 2. Rohr vorbereiten und Verteiler bedienen für 2. und 3. Rohr!“. Der Melder wiederholt den Einsatzbefehl, begibt sich zum Verteiler und schließt beim Vorgehen des Wassertrupps und des Schlauchtrupps die Leitung der tragbaren Haspel oder die Rollschläuche an. Nach dem Kommando „2. Rohr beziehungsweise 3. Rohr, Wasser marsch!“ öffnet er die Absperrorgane.

7.5.3
Maschinist

Der Maschinist schaltet das blaue Kennlicht und die Warnblinkanlage ein, danach legt er Saugkorb, Saugschutzkorb (Schwimmboje), Kupplungsschlüssel und Ventilleine bereit. Je nach Fahrzeugart unterstützt er zuvor die Entnahme der TS 8/8 – Öffnen der Geräteraumtür sowie Öffnen der Verriegelung – beziehungsweise protzt die fahrbare Schlauchhaspel zusammen mit dem Wassertrupp ab. Der Maschinist unterstützt die Herabnahme der Steckleiter, bevor er die Feuerlöschkreiselpumpe betriebsbereit macht, die Saug- und Druckleitung anschließt und die Feuerlöschkreiselpumpe bedient. An einem Festpunkt befestigt er vor Einleitung des Saugvorgangs mit Mastwurf die Ventilleine. Auf das Kommando: „Wasser marsch!“ gibt er Zeichen „Verstanden“ und öffnet das entsprechende Absperrorgan.

7.5.4
Angriffstrupp

Der Angriffstrupp geht zum Fahrzeug und rüstet sich mit PA aus und führt die Einsatzkurzprüfung durch. Mit Unterstützung des Maschinisten und Melders entnimmt er vom Fahrzeug die Steckleiter und bringt diese mit dem Melder in Stellung. Jetzt beginnt der Angriffstrupp mit der Maskendichtprobe und schließt sich gegenseitig den Lungenautomat an die Maske an. Der Angriffstrupp übernimmt vom Schlauchtrupp die C-Leitung und geht zur Leiter. Nachdem der Angriffstrupp mit der C-Leitung über die Steckleiter ins Obergeschoss hochgestiegen, genügend Schlauchreserve sichergestellt und die Schlauchleitung mit dem Schlauchhalter beziehungsweise der Fangleine festgebunden hat, gibt der Angriffstruppführer das Kommando: „1. Rohr, Wasser marsch!“
Der Schlauchtrupp öffnet das Absperrorgan. Der Angriffstrupp beginnt mit der Brandbekämpfung bei der Verbindungstür. Das Strahlrohr ist zu schließen, wenn mindestens drei Sekunden ein löschfähiger Strahl abgegeben wurde.

7.5.5
Wassertrupp

Der Wassertruppführer bestimmt durch Zuruf die Anzahl der Saugschläuche: „Vier Saugschläuche!“ Je nach Fahrzeugtyp bringen der Wassertrupp und der Schlauchtrupp zuvor die Tragkraftspritze in Stellung beziehungsweise der Wassertrupp protzt die fahrbare Haspel mit dem Maschinisten gemeinsam ab.
Beide Trupps verlegen gemeinsam die Saugleitung. Der Wassertrupp kuppelt, der Schlauchtrupp unterstützt. Das Kuppeln beginnt am Saugkorb. Ventilleine und Schutzkorb (Schwimmboje) werden vom Wassertrupp mit Unterstützung des Schlauchtrupps angebracht. Danach gibt der Wassertruppführer das Kommando: „Saugleitung hoch!“
Wassertrupp und Schlauchtrupp heben die Saugleitung hoch, der Maschinist kuppelt an der Pumpe an. Anschließend erfolgt durch den Wassertruppführer das Kommando: „Saugleitung zu Wasser!“ Die Trupps bringen die Saugleitung zu Wasser.
Der Wassertrupp verlegt nun die B-Leitung von der Pumpe zum Verteiler. Der Wassertruppführer gibt dem Maschinisten das Kommando: „Wasser marsch!“
Danach stellt der Wassertrupp zwei C-Längen am Verteiler bereit.
Der Gruppenführer erteilt dem Wassertrupp danach folgenden Einsatzbefehl: „Wassertrupp, 2. Rohr, zur Brandbekämpfung mit zwei C-Längen – Angriffsleitung selbst verlegen – zum Brandobjekt linke Seite vor!“
Der Wassertruppführer wiederholt den Einsatzbefehl. Der Wassertrupp rüstet sich aus und geht vor. Er verlegt die bereitgestellten C-Längen, kuppelt das C-Rohr an und gibt dem Melder das Kommando: „2. Rohr, Wasser marsch!“
Der Melder öffnet das Absperrorgan und der Wassertrupp beginnt mit der Brandbekämpfung. Das Strahlrohr ist zu schließen, wenn mindestens drei Sekunden ein löschfähiger Strahl abgegeben wurde.

7.5.6
Schlauchtrupp

Der Schlauchtrupp unterstützt wie zuvor beschrieben den Wassertrupp. Danach trägt er vier C-Schläuche C-20 (auf der tragbaren Haspel, in einem Tragekorb oder als Rollschläuche) und den Verteiler vor. Der Verteiler wird am befohlenen Platz abgelegt. Die tragbare Haspel beziehungsweise zwei C-Rollschläuche werden dann zur Steckleiter getragen und dem Angriffstruppmann die Schlauchkupplung übergeben. Nach dem Kommando: „1. Rohr, Wasser marsch!“ wird das Absperrorgan geöffnet.
Der Gruppenführer erteilt dem Schlauchtrupp danach folgenden Einsatzbefehl: „Schlauchtrupp, zum Schutz des Nebengebäudes mit 3. Rohr, zwei C-Längen zum Brandobjekt rechte Seite vor!“
Der Schlauchtruppführer wiederholt den Einsatzbefehl.
Nachdem sich der Schlauchtrupp am Fahrzeug ausgerüstet hat, übernimmt er die vom Melder vorbereitete tragbare Schlauchhaspel oder die C-Rollschläuche und verlegt seine Leitung. Der Schlauchtruppführer gibt, nachdem das Strahlrohr angeschlossen ist, dem Melder das Kommando: „3. Rohr, Wasser marsch!“
Der Melder öffnet das Absperrorgan und der Schlauchtrupp beginnt mit dem Schutz des Nebengebäudes. Das Strahlrohr ist zu schließen, wenn mindestens drei Sekunden ein löschfähiger Strahl abgegeben wurde.

7.5.7
Beendigung der Einsatzübung

Nach erfolgter Wassergabe des Schlauchtrupps stellt der Wertungsrichter Nr. 1 fest: „Einsatzübung beendet!“
Der Gruppenführer gibt den Einsatzbefehl: „Zum Abmarsch fertig!“
Der Maschinist setzt die Pumpe außer Betrieb, die Gruppe baut ihr Gerät ab und gibt die Übungsfläche frei.

8
Überprüfung der feuerwehrtechnischen Grundfertigkeiten

Zur Überprüfung ihrer feuerwehrtechnischen Grundfertigkeiten haben die Feuerwehrangehörigen entsprechend ihrer Funktion bestimmte Aufgaben zu erfüllen.

8.1
Gruppenführer

Der Gruppenführer erhält vom Wertungsrichter Nr. 1 den Auftrag, über Funk (2-m-Funkgerät) von der Leitstelle weitere sechs Atemschutzgeräteträger nachzufordern und eine Person _______________ (Name buchstabieren) zu verständigen.

Aufgabe Gruppenführer
 
Eigener Funkrufname: Florian ____________________
Funkrufname der Gegenstelle: Leitstelle __________________
8.2
Melder

Der Melder führt dem Wertungsrichter Nr. 1 innerhalb von zwei Minuten den Doppelten Ankerstich (Doppelschlinge), Kreuzknoten, Pfahlstich, Schotenstich, Zimmermannsschlag und Mastwurf entsprechend der FwDV 1/1 „Grundtätigkeiten – Löscheinsatz und Rettung“ an bereitgelegten Leinen vor. Die Knoten und Stiche sind zu binden.

8.3
Maschinist

Der Maschinist führt dem Wertungsrichter Nr. 5 mit der Feuerlöschkreiselpumpe, die zur Einsatzübung verwendet wurde, eine Trockensaugprobe vor.

8.4
Angriffstrupp

Der Angriffstrupp führt dem Wertungsrichter Nr. 2 den Bau einer Bockleiter mit zwei Steckleiterteilen und Bindestricken beziehungsweise Arbeitsleinen entsprechend der FwDV 1/1 vor.

8.5
Wassertrupp

Der Wassertrupp führt dem Wertungsrichter Nr. 3 innerhalb einer Minute das Befestigen (zum Hochziehen) eines Strahlrohres mit Schlauch, der Feuerwehraxt, eines Steckleiterteiles und einer Schaufel mittels Arbeitsleine entsprechend der FwDV 1/1 vor.

8.6
Schlauchtrupp

Der Schlauchtrupp führt dem Wertungsrichter Nr. 4 innerhalb von zwei Minuten den Feuerwehrrettungssitz und den Brustbund mit Pfahlstich entsprechend FwDV 1/2 vor.

9
Überprüfung des Fachwissens
9.1
Prüfungsraum

Die schriftliche Überprüfung des Fachwissens findet in einem geeigneten, vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Raum statt. Jeder Teilnehmer der Leistungsprüfung hat einen Fragebogen zu beantworten und hierzu geeignetes Schreibgerät mitzubringen.

9.2
Aufsicht

Bei der Verlosung und während der Bearbeitung der Fragebogen sind mindestens zwei Schiedsrichter für die zu prüfende Gruppe ohne Unterbrechung als Aufsichtsperson anwesend.

9.3
Täuschungsversuche, Verstoß gegen die Ordnung, Hilfsmittel

Bei Unkorrektheiten (zum Beispiel Täuschungsversuch) sind die Fragebögen der gesamten Gruppe von den Prüfern sofort einzuziehen und mit null Punkten zu bewerten. Ein Vermerk über den Grund des vorzeitigen Einzugs ist vom Erst- und Zweitprüfer zu erstellen und zu unterschreiben. Die Leistungsübung ist nicht bestanden.
Hilfsmittel sind nicht zugelassen.

9.4
Dauer der Prüfung

Für die Beantwortung der Fragebogen stehen jeder Gruppe 45 Minuten zur Verfügung.

9.5
Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung

Die schriftliche Prüfung kann sowohl vor als auch nach den praktischen Übungsteilen durchgeführt werden. Sie muss nicht am selben Tag abgenommen werden, jedoch ist zu kontrollieren, dass die Gruppe im praktischen und im schriftlichen Teil aus den selben Feuerwehrangehörigen besteht.

9.6
Fragebogen

Die Fragebögen und Beantwortungsblätter stellt der Veranstalter. Sie werden aus den Fragen (Anlage 1) entwickelt. Jeder Fragebogen umfasst 30 Fragen.

9.7
Losen der Fragebogen

Der Gruppenführer lost aus den vorliegenden Fragebögen für Gruppenführer, der Maschinist aus den für Maschinisten.
Aus den Fragebögen für die Mannschaft losen die übrigen Mannschaftsangehörigen aus. Dabei ist es ohne Bedeutung, wenn zwei oder auch mehrere Teilnehmer zufälligerweise den gleichen Fragebogen ziehen.

10
Bestellung und Aufgaben der Wertungsrichter
10.1
Bestellung, persönliche Voraussetzungen und Befangenheit

Die Wertungsrichter sollen den aktiven Kräften einer Feuerwehr angehören. Die Wertungsrichter Nr. 1 bis 4 müssen mindestens folgende Ausbildungen nachweisen:
Gruppenführer, Sprechfunker und Wertungsrichter für Leistungsprüfungen, der Wertungsrichter Nr. 2 zudem die Ausbildung Atemschutzgeräteträger.
Der Wertungsrichter Nr. 5 muss die Ausbildung „Maschinist für Löschfahrzeuge“ und Wertungsrichter für Leistungsprüfungen nachweisen.
Die Wertungsrichter sind vom Kreisbrandmeister/Leiter der Berufsfeuerwehr zu bestellen.
Wertungsrichter, die der selben Feuerwehr angehören wie die zu beurteilende Gruppe, sind von der Wertung ausgeschlossen.

10.2
Wertungsrichterkommission

Die Beurteilung der Gruppe erfolgt durch die Wertungsrichterkommission. Dieser gehören fünf Wertungsrichter an; ausnahmsweise kann die Kommission mit nur drei Wertungsrichtern, die jeweils alle die in Nummer 10.1 angeführten Lehrgänge erfolgreich besucht haben, besetzt werden.

10.2.1
Vorsitzender

Der Kreisbrandmeister/Leiter der Berufsfeuerwehr bestellt einen Vorsitzenden (Wertungsrichter Nr. 1). Die weiteren vier Wertungsrichter erhalten die Ordnungsnummern 2 bis 5. Diese sind durch Armbinden in der Farbe ihrer Funktion zu kennzeichnen. Bei nur drei Wertungsrichtern erfolgt die Aufgabenverteilung nach Nummer 10.4.

10.3
Aufgaben der Wertungsrichter
10.3.1
Der Wertungsrichter Nr. 1 (gelbe Armbinde) beurteilt die Tätigkeiten des Gruppenführers und des Melders. Ihm ist die zur Leistungsprüfung angetretene Gruppe zu melden.
Er fertigt über die Abnahme eine Niederschrift mit dem Vorschlag über die Verleihung des Leistungsabzeichens zur Vorlage an den Kreisbrandmeister/Leiter der Berufsfeuerwehr.
10.3.2
Der Wertungsrichter Nr. 2 (weiße Armbinde) beurteilt die Tätigkeiten des Angriffstrupps.
10.3.3
Der Wertungsrichter Nr. 3 (rote Armbinde) beurteilt die Tätigkeiten des Wassertrupps.
10.3.4
Der Wertungsrichter Nr. 4 (blaue Armbinde) beurteilt die Tätigkeiten des Schlauchtrupps.
10.3.5
Der Wertungsrichter Nr. 5 (grüne Armbinde) beurteilt die Tätigkeiten des Maschinisten.
10.4
Aufgabenverteilung  bei nur drei Wertungsrichtern
10.4.1
Die Wertungsrichter Nr. 1 und Nr. 2 arbeiten wie unter 10.3.1 beziehungsweise 10.3.2.
10.4.2
Der Wertungsrichter Nr. 3 beurteilt die Tätigkeiten des Wasser- und Schlauchtrupps sowie des Maschinisten.
Persönliche Ausrüstung
Nr.  Einzelbewertung
11 Einzelbewertung der persönlichen Ausrüstung und der Beladung
11.1 Persönliche Ausrüstung   Fehlerpunke

  Beurteilung je Feuerwehrangehöriger Mangelnder Pflegezustand Mangelnde Funktionsfähigkeit beziehungsweise schadhaft (zum Beispiel Kinnriemenverschluss beim Feuerwehrhelm)
  Feuerwehreinsatzbekleidung   1 3
  Sicherheitsschuhwerk   1 3
  Feuerwehrhelm mit Nackenschutz   1 3
  Feuerwehrsicherheitsgurt   3 3
  Feuerwehrbeil mit Schutztasche   1 3
  Schutzhandschuhe   – 3
11.2 Beladung Fehlerpunkte

  Löschfahrzeuge mit feuerwehrtechnischer Beladung nach Beladeliste. Pflegezustand (Sauberkeit, Rostansätze, Halterungen beziehungsweise Feststellvorrichtungen nicht funktionsfähig, Tür-, Rollladen- beziehungsweise Klappverschlüsse nicht in verkehrssicherem Zustand, Fahrzeugbeleuchtung, einschließlich Verkehrssicherungsbeleuchtung, nicht in Ordnung) je Mangel  2
  Einsatzbereitschaft
Jedes Stück der feuerwehrtechnischen Beladung, das sichtbar defekt ist, ergibt
10
Einzelbewertung der Einsatzübung
Nr.  Einzelbewertung
12 Einzelbewertung der Einsatzübung
12.1 Gruppenführer Fehlerpunkte

  Gruppenführer liest Befehle oder Lagemeldungen ab
(vorbereitet)
je  5
  Befehle nicht entsprechend der Reihenfolge nach FwDV 4 (Einheit, Auftrag, Mittel, Ziel und Weg) oder nicht zum gegebenen Zeitpunkt je  5
  Befehle nicht vollständig je  5
  Befehle nicht zielgerichtet je  5
  Befehle nicht lautstark je  2
  Vergisst Befehle je  5
  Rüstet sich nicht vollständig aus (Fangleine, Handscheinwerfer) je  2
  Hält Funkdisziplin nicht ein 5
  Fehlende Erkundung 5
  Begibt sich ohne PA in den Brandraum 10
  Vergisst den Strom abzuschalten 5
  Lagemeldung nicht vollständig durchgeführt 5
  Übersieht unfallträchtige Situationen
(zum Beispiel Sichern der Leiter)
je  5
  Spricht während der Einsatzübung mit den Wertungsrichtern oder mit nicht zur Gruppe gehörenden Personen 10
12.2 Melder Fehlerpunkte

  Melder liest vorbereitete Befehle oder Lagemeldung ab 5
  Rüstet sich nicht vollständig aus (Fangleine, Handscheinwerfer) je  2
  Bringt – zusammen mit dem Angriffstrupp – die Steckleiter nicht nach FwDV 10 in Stellung 5
  Sichert Leiter nicht ordnungsgemäß beim Besteigen durch AT 5
  Schließt das 2. Rohr nicht rechts am Verteiler an 5
  Sprechen während des Antretens 1
  Sprechen während des Übungsablaufes (Anordnungen, Äußerungen, die der Übungsentwicklung beziehungsweise dem -ablauf dienen, gelten nicht als Sprechen. Diese Aussage gilt für alle Teilnehmer der Einsatzübung) 10
12.3 Maschinist Fehlerpunkte

  Vergisst das blaue Kennlicht und die Warnblinkanlage einzuschalten 5
  Legt Saugkorb, Saugschutzkorb (Schwimmboje), Ventilleine und Kupplungsschlüssel (zwei Stück) nicht bereit je  2
  Entfernt vor Inbetriebnahme der Pumpe nicht die Blindkupplungen 3
  Ventilleine wird nicht mit Mastwurf befestigt 3
  Ventilleine wird nicht vor Einleitung des Saugvorganges befestigt 3
  Schlauchleitungen an der Feuerlöschkreiselpumpe nicht vom Maschinisten angekuppelt je  3
  Gibt auf Zuruf des Wassertruppführers „Wasser marsch!“ nicht das Handzeichen „verstanden!” 2
  Hält den festgelegten Ausgangsdruck (5 bar) nicht ein 5
  Unterstützt nicht die Herabnahme der Steckleiter vom Fahrzeug 3
  Schaltet nach dem Kommando „zum Abmarsch fertig!“ die Feuerlöschkreiselpumpe beziehungsweise den Antriebsmotor nicht aus 3
  Sprechen während des Übungsablaufs 2
  Sprechen während der Übung mit den Wertungsrichtern oder mit nicht zur Löschgruppe gehörenden Personen 10
  Zusätzlich bei LF 16 beziehungsweise Einsatz von TS 8/8:
Protzt die fahrbare Schlauchhaspel zusammen mit dem Wassertrupp nicht ab
5
  Vergisst die Halterung der TS 8/8 zu lösen 2
  Fasst beim Anwerfen der TS 8/8 den Anwurfhebel oder die Andrehkurbel falsch an 5
12.4 Angriffstrupp Fehlerpunkte

  Angriffstruppführer wiederholt nicht den Einsatzbefehl (Auftrag, Mittel, Ziel und Weg) je  2
  Angriffstruppführer wiederholt den Einsatzbefehl unvollständig 2
  Rüstet sich nicht vollständig aus:Angriffstruppführer – Fangleine, Handscheinwerfer, PA, ASM je  2
  Angriffstruppmann – Fangleine,C-Strahlrohr, PA, ASM je  2
  Ausrüstung innerhalb des Angriffstrupps falsch verteilt 2
  Bringt – zusammen mit dem Melder – die Steckleiter nicht nach FwDV 10 in Stellung 5
  Angriffstrupp steigt nicht im Reitsitz ein je  5
  Angriffstruppmann hat die C-Schlauchleitung mit dem Strahlrohr beim Hochsteigen am Körper befestigt 5
  Angriffstruppmann hat die C-Schlauchleitung mit dem Strahlrohr beim Hochsteigen nicht über dem Rücken hängen 3
  Befestigt die C-Schlauchleitung mittels Schlauchhalter (Tragleine) nicht an einem Festpunkten 2
  C-Schlauchleitung wird an der Steckleiter befestigt 2
  Angriffstruppführer gibt nicht den Befehl: „1. Rohr, Wasser marsch!“ 2
  Angriffstrupp führt die Einsatzkurzprüfung nicht richtig durch (Flaschendruck, Dichtheit, Warnsignal, Flasche/n öffnen) je  5
  Angriffstrupp führt die Maskendichtprobe nicht durch je  5
  Angriffstrupp vergisst den Feuerwehrhelm wieder aufzusetzen, nachdem die Atemschutzmaske angelegt ist je  3
  Angriffstrupp schließt sich nicht gegenseitig den Lungenautomat an je  5
  Angriffstrupp geht nicht geschlossen zur Brandbekämpfung vor 2
  Angriffstruppmann stellt nach dem Zeichen des Wertungsrichters das Strahlrohr nicht ab 5
  Sprechen während des Übungsablaufs 2
  Sprechen während der Übung mit den Wertungsrichtern oder mit nicht zur Gruppe gehörenden Personen 10
12.5 Wassertrupp Fehlerpunkte

  Wassertruppführer vergisst die Anzahl der Saugschläuche zu bestimmen 3
  Wassertrupp vergisst die fahrbare Haspel mit dem Maschinisten zusammen abzuprotzen (nur bei LF 16) 5
  Saugleitung wird nicht vom Wassertrupp gekuppelt 2
  Saugleitung wird beim Kuppeln nicht aufgenommen (am Boden gekuppelt) 2
  Saugleitung wird nicht vom Saugkorb an aufwärts gekuppelt 3
  Saugkupplungen werden fallen gelassen 2
  Ventilleine wird nicht vorschriftsmäßig angebracht 2
  Der Wassertrupp vergisst den Saugschutzkorb (Schwimmboje) anzubringen 2
  Wassertruppführer bestimmt nicht durch Zuruf:
       „saugleitung hoch!“
      „saugleitung zu Wasser!“
2
2
  Bei Einsatz einer TS 8/8:
       „pumpe hoch!“
       „pumpe ab!“
2
2
  B-Leitung wird nicht von der Feuerlöschkreiselpumpe zum Verteiler gelegt 2
  B-Leitung wird nicht vom Trupp gemeinsam gekuppelt 2
  Verteiler nicht zu zweit oder am Boden gekuppelt 2
  Lässt B-Kupplungen fallen 2
  Wassertruppführer vergisst nach dem Ankuppeln der B-Leitung am Verteiler dem Maschinisten „wasser marsch!“ zuzurufen 2
  Wassertruppführer wiederholt nicht den Einsatzbefehl 2
  Wassertrupp rüstet sich nicht vollständig aus:Wassertruppführer – Fangleine, Handscheinwerfer je  2
  Wassertruppmann – Fangleine,C-Strahlrohr, 2 C-Längen je  2
  Ausrüstung innerhalb des Trupps falsch verteilt 2
  Wassertruppführer vergisst das Kommando an den Melder „2. Rohr, Wasser marsch!“ 2
  Wassertrupp geht mit dem C-Rohr zum Innenangriff vor 10
  Wassertrupp geht nicht geschlossen zur Brandbekämpfung vor 2
  Wassertruppmann stellt nach dem Zeichen des Wertungsrichters das Strahlrohr nicht ab 5
  Sprechen während des Übungsablaufs 2
  Sprechen während der Übung mit den Wertungsrichtern oder mit nicht zur Gruppe gehörenden Personen 10
12.6 Schlauchtrupp Fehlerpunkte

  Vergisst beim Einsatz einer TS 8/8 diese mit dem Wassertrupp zusammen in Stellung zu bringen 3
  Schlauchtrupp unterstützt den Wassertrupp nicht beim Kuppeln der Saugschläuche 3
  Vergisst die tragbare Haspel beziehungsweise die C-Rollschläuche und den Verteiler vorzutragen je  3
  Schlauchkupplung wird dem Angriffstruppmann nicht in die Hand gegeben 2
  Schlauchleitung des 1. Rohres wird nicht am linken Verteilerabgang angeschlossen 5
  Öffnet den Kugelhahn des Verteilers schlagartig 5
  Öffnet das Niederschraubventil des Verteilers nicht vollständig 3
  Schlauchtruppführer wiederholt nicht den Angriffsbefehl:„Zum Schutz des Nebengebäudes mit 3. Rohr zur rechten Seite vor!“ 2
  Schlauchtrupp rüstet sich nicht vollständig aus:Schlauchtruppführer – Fangleine, Handscheinwerfer je  2
  Schlauchtruppmann – Fangleine,C-Strahlrohr je  2
  Ausrüstung innerhalb des Schlauchtrupps falsch verteilt 2
  Geht nicht geschlossen zur Brandbekämpfung vor 2
  Lässt die Kupplungen fallen 2
  Schlauchtruppführer vergisst Zuruf an Melder „3. Rohr, Wasser marsch!“ 2
  Schlauchtruppmann stellt nach dem Zeichen des Wertungsrichters das Strahlrohr nicht ab 5
  Sprechen während des Übungsablaufs 2
  Sprechen während der Übung mit den Wertungsrichtern oder mit nicht zur Gruppe gehörenden Personen 10
Einzelbewertung der feuerwehrtechnischen Grundfertigkeiten
Nr.  Einzelbewertung
13 Einzelbewertung der feuerwehrtechnischen Grundfertigkeiten
13.1 Gruppenführer Fehlerpunkte

  Gruppenführer formuliert Einsatzbefehl falsch 5
  Falsches Buchstabieren eines komplizierten Namens 3
  Gruppenführer liest Meldung ab beziehungsweise buchstabiert nach Vorlage (vorbereitet) 10
13.2 Melder Fehlerpunkte

  Zeitbegrenzung 2 min (innerhalb der Zeit sind mehrere Versuche möglich) je Knoten, der falsch ist oder nicht geschafft wurde 5
13.3 Maschinist Fehlerpunkte

  Saug- und Druckschläuche werden nicht abgekuppelt 1
  Pumpe wird nicht entwässert 1
  Saugstutzen wird nicht blind gesetzt 2
  Druckventile und Ablasshahn nicht geschlossen je  1
  Motor starten und Unterdruck erzeugen 2
  innerhalb von 30 s muss Unterdruck von 0,8 bar erreicht werden (Funktionsaussage an Wertungsrichter Nr. 5 treffen) 2
  Motor aus oder auskuppeln 2
  Dichtheit beurteilen (Unterdruck darf je Minute nur um 0,1 bar abfallen, Aussage an Wertungsrichter Nr. 5 treffen) 3
13.4 Angriffstrupp Fehlerpunkte

  Steckleiterteile falsch zusammengestellt 5
  nicht zweckmäßig gesichert 4
13.5 Wassertrupp Fehlerpunkte

  Zeitbegrenzung 1 min (innerhalb der Zeit sind mehrere Versuche möglich); Kontrolle erfolgt durch Hochziehen Gerät fällt heraus, Halbschlag rutscht ab beziehungsweise nicht geschaffte Befestigung je  5
13.6 Schlauchtrupp Fehlerpunkte

  Zeitbegrenzung 2 min (innerhalb der Zeit sind mehrere Versuche möglich)  
  Rettungssitz:
      Anzahl der Schlingen falsch
      Größe der Schlingen unzweckmäßig
      Knoten zu tief
      Leine kommt unten aus dem Knoten

1
1
1
3
  Brustbund:
       zu locker gebunden
       Pfahlstich falsch
       Halbschlag fehlt

1
3
2
14
Gesamtbewertung der Leistungsprüfung
14.1
Leistungsprüfung „Bronze“

Die Leistungsprüfung „Bronze“ ist mit Erfolg bestanden, wenn die Einsatzübung mit nicht mehr als 50 Fehlerpunkten durchgeführt und über alle Rohre drei Sekunden lang ein löschfähiger Strahl abgegeben wurde.
Die Wertungsrichter können dabei zusätzlich zu den aufgeführten weitere Fehlerpunkte bei Verstößen gegen die Feuerwehr-Dienstvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften beziehungsweise bei langsamem, unsicherem Handeln vergeben.

14.2
Leistungsprüfung „Silber“

Wie Leistungsprüfung „Bronze“; für die feuerwehrtechnischen Fertigkeiten dürfen nicht mehr als 10 Fehlerpunkte vorliegen.

14.3
Leistungsprüfung „Gold“ Wie Leistungsprüfung „Silber“; im schriftlichen Teil müssen mindestens 70 Prozent der Fragen richtig beantwortet sein.

Dresden, den 24. August 2000

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Pfeiffer
Referatsleiter

Anlagen

Anlage 1

Anlage 2