Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
der Justiz und für Europa
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über das informationstechnische Verfahren forumSTAR

Vom 21. Oktober 2011

Artikel I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über das informationstechnische Verfahren forumSTAR (VwV forumSTAR) vom 5. Februar 2010 (SächsJMBl. S. 30) wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer II wird wie folgt geändert:
 
a)
Nummer 2 wird wie folgt geändert
 
 
aa)
In Buchstabe c wird das Komma nach dem Wort „können“ durch einen Punkt ersetzt.
 
 
bb)
Buchstabe d wird gestrichen.
 
b)
Nach der Nummer 3 wird folgende Nummer 4 angefügt:
 
 
„4.
Fachverfahrensbetreuer sind gesondert zu schulen.“
2.
Ziffer IV Nr. 1 wird wie folgt geändert:
 
Nach dem Wort „Übersetzer“ werden die Wörter „, Handels- und Landwirtschaftsrichter und sonstige ehrenamtliche Richter“ eingefügt.
3.
Ziffer V Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
 
„2.
Abweichend von Buchstabe A Nr. 4.1 Abs. 3 Satz 1 und Nr. 9.2 Satz 2 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Durchführungsbestimmungen zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie zur Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens (VwV DB-PKH) vom 8. März 2010 (SächsJMBl. S. 40), in der jeweils geltenden Fassung, ist der Erst- oder Änderungsanordnung eine Abschrift des gerichtlichen Beschlusses oder der Entscheidung nicht beizufügen.“
4.
Ziffer VI wird wie folgt geändert:
 
a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
 
 
„Protokollierung zur Sicherstellung der Datenintegrität, -authentizität und -revisionsfähigkeit“
 
b)
Satz 2 wird gestrichen.
5.
Nach Ziffer VI wird folgende Ziffer VII eingefügt:
 
„VII.
Leistungs- und Verhaltenskontrolle
 
Die mit dem IT-Verfahren forumSTAR erfassten Daten werden nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten verwendet, es sei denn, die zuständige Personalvertretung wurde hierzu in einem gesonderten Mitbestimmungsverfahren beteiligt.“
6.
Die bisherige Ziffer VII wird Ziffer VIII und es wird folgender Satz angefügt:
 
„Die Beteiligungsrechte der zuständigen Personalvertretungen bleiben unberührt.“
7.
Die bisherige Ziffer VIII wird Ziffer IX.

Artikel II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 21. Oktober 2011

Der Staatsminister der Justiz und für Europa
Dr. Jürgen Martens