Bekanntmachung

der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 10. Januar 2012

Nach Artikel 5 Abs. 2 des Gesetzes zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung weiterer Gesetze vom 6. Dezember 2011 (SächsGVBl. S. 638) wird bekannt gemacht, dass die Vorschriften nach § 14 Abs. 1, 2 und 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages nach Artikel 7 Abs. 2 Satz 2 des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 21. Dezember 2010 (SächsGVBl. 2011 S. 640) am 1. Januar 2012 in Kraft getreten sind. Im Übrigen tritt der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 7 Abs. 2 Satz 1 am 1. Januar 2013 in Kraft.

Dresden, den 10. Januar 2012

Sächsische Staatskanzlei
Geisler
Referatsleiter

Änderungsvorschriften