Gesetz

zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Dritter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Vom 13. Dezember 1996

Der Sächsische Landtag hat am 12. Dezember 1996 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem Dritten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge ( Dritter Rundfunkänderungsstaatsvertrag ) zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über den Rundfunk im vereinten Deutschland wird zugestimmt. Der Dritte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach Artikel 1 nach seinem Artikel 7 Abs. 2 in Kraft tritt oder gegenstandslos wird, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 13. Dezember 1996

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Änderungsvorschriften