Gesetz
zum Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder

Vom 8. Juni 2012

[ Berichtigt 2. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 556)]

Der Sächsische Landtag hat am 9. Mai 2012 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

(1) Dem Beitritt des Freistaates Sachsen zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (Staatsvertrag GÜL) wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag GÜL wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag GÜL nach seinem Artikel 9 Abs. 2 für den Freistaat Sachsen in Kraft tritt, ist durch die Sächsische Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Dresden, den 8. Juni 2012

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich

Der Staatsminister der Justiz und für Europa
Dr. Jürgen Martens

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