Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verordnung über die Bezeichnung der Hochschulgrade an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen

Vom 11. Juli 2012

Aufgrund von § 17 Abs. 6 des Gesetzes über die Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen (FHSVG) vom 17. Juli 1992 (SächsGVBl. S. 339), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Bezeichnung der Hochschulgrade an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen vom 7. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 231) wird wie folgt geändert:

1.
Nach § 2 werden die folgenden §§ 3 und 4 eingefügt:
 
„§ 3
Bezeichnung des Bachelorgrades
 
Der Bachelorgrad der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen trägt für die Fachbereiche Allgemeine Verwaltung sowie Sozialverwaltung und Sozialversicherung die Bezeichnung ‚Bachelor of Laws (LL.B.)’.
 
§ 4
Bezeichnung des Mastergrades
 
Der Mastergrad der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen trägt für den Studiengang Verwaltungsinformatik die Bezeichnung ‚Master of Science (M.Sc.)’.“
2.
Der bisherige § 3 wird § 5.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 11. Juli 2012

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

Änderungsvorschriften