Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums
der Justiz und für Europa
zur Aufhebung der Verwaltungsvorschrift zu dem Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

Vom 31. Juli 2012

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zu dem Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland vom 27. Dezember 2007 (SächsJMBl. 2008 S. 2), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 14. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1679), wird aufgehoben.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 10. September 2012 in Kraft.

Dresden, den 31. Juli 2012

Der Staatsminister der Justiz und für Europa
In Vertretung
Dr. Wilfried Bernhardt