Historische Fassung war gültig vom 28.09.2012 bis 25.01.2024

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Sächsischen Reisekostengesetzes

Vom 30. Juli 2012

I.
Änderung von Anlagen

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Reisekostengesetzes (VwV-SächsRKG) vom 22. September 2009 (SächsABl. S. 1691, 1923), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 19. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1702), wird wie folgt geändert:

Die Anlagen 1, 5, 6, 7, 9, 10 und 11 zur VwV-SächsRKG erhalten die aus dem Anhang ersichtlichen Fassungen.

II.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 30. Juli 2012

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Hansjörg König
Staatssekretär

Anhang